Helga Embacher, Gertrude Enderle-Burcel, Hanns Haas, Charlotte Natmessnig (Hrsg.): Sonderband 5. Vom Zerfall der Grossreiche zur Europäischen Union – Integrationsmodelle im 20. Jahrhundert (2000)

Erbschaft und Erben - Arnold Suppan: Die Nationalitäten Österreich-Ungams und ihre Selbstbestimmung im 20. Jahrhundert

Arnold Suppan sem Bereich das nationale Selbstbestimmungsrecht bis hin zum Anschluß der Ser­ben an Serbien und der Kroaten an Kroatien und der Schaffung eines selbständigen bosnisch-muslimischen Staates die Oberhand behalten. Ähnliche Bestrebungen führten im Frühjahr 1999 in der überwiegend albanischen Provinz Kosovo zu Ver­treibungen der Albaner durch die Serben, die Angriffe der NATO auf Jugoslawien und nach Beendigung der Bombardments zur Stationierung der KFOR im Koso­vo.22 Trotz dieser politischen Emanzipation der verschiedenen Nationen bis hin zu Selbständigkeit und Unabhängigkeit blieben viele Nationalitätenprobleme unge­löst; so zum Beispiel das der ungarischen Minderheiten in Rumänien ( 1,6 Millio­nen), in der Slowakei (600 000) und in Serbien (300 000) sowie eine schwache serbische Minderheit in Kroatien. Genannt werden müssen auch die nicht exakt festzustellenden Roma-Minderheiten in Rumänien (über 1,5 Millionen), in Serbien, Ungarn und in der Slowakei (je etwa 500 000) sowie in Tschechien (300 000). Auch darf auf die deutsche und ukrainische Minderheit in Polen (je etwa 300 000), auf die russisch - ukrainische Minderheit in Transnistrien, und schon gar nicht auf die große russische Minderheit in der Ukraine (über elf Millionen) vergessen wer­den. Allein diese wenigen Beispiele und Zahlen vermitteln die politische Dimensi­on der Nationalitäten- und Minderheitenprobleme im heutigen Ostmitteleuropa. Da viele dieser Minderheiten an alten oder neu festgeschriebenen Grenzen leben, bil­den sie noch immer oder neuerdings wieder „Grenzlandminderheiten“ und ein Segment der Nachbarschaftspolitik. Polen hat dies in Nachbarschaftsverträgen mit Deutschland, Litauen, Weißrußland und der Ukraine ausdrücklich berücksichtigt; in „Grundlagenverträgen“ versuchten Ungarn mit der Slowakei und Rumänien und zuletzt auch Rumänien mit der Ukraine nachzuziehen.23 Nach den vielen negativen Erfahrungen und Katastrophen des 20. Jahrhunderts sollte das Selbstbestimmungsrecht der Nationen und seine Durchsetzung künftig nur unter Berücksichtigung der in den letzten Jahrzehnten entwickelten demokrati­schen Standards betrachtet werden. Denn Demokratie heißt nicht nur Mehrheits­herrschaft, sondern zugleich auch die Garantie von Individual- und Minderheiten­rechten; außerdem sollte ein politisches System stets die gesamte ethnische und kulturelle Vielfalt eines Staates widerspiegeln. Zudem ist zu berücksichtigen, daß Demokratie in Ostmitteleuropa sowohl ein Produkt nationalstaatlichen Denkens als auch ein Ergebnis des Protestes gegen bestimmte Formen des Nationalstaates be­deutet. Einer ethnisch und kulturell pluralistischen Gesellschaft wird daher in Zu­kunft immer weniger das alte Nationalstaat = Staatsnation-Modell entsprechen, sondern viel eher eine Konzeption der Staatsbürgemation, die ihren Bürgerinnen 22 T a r h o v, Sergej -Jordan, Peter: Ethnische Struktur des östlichen Europas und Kaukasiens um 1990. Wien 1993 (mit Karte). 23 Vgl. Ramet, Sabrina P.: Nihil Obstat. Religion, Politics, and Social Change in East-Central Europe and Russia. Durham, NC 1998. 86

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