Helga Embacher, Gertrude Enderle-Burcel, Hanns Haas, Charlotte Natmessnig (Hrsg.): Sonderband 5. Vom Zerfall der Grossreiche zur Europäischen Union – Integrationsmodelle im 20. Jahrhundert (2000)

Erbschaft und Erben - Arnold Suppan: Die Nationalitäten Österreich-Ungams und ihre Selbstbestimmung im 20. Jahrhundert

Arnold Suppan Der unauflösbare Widerspruch zwischen dem österreichischen Nationalitäten­staat mit neun grundsätzlich völlig gleichberechtigten Nationalitäten (nach Art. XIX des Staatsgrundgesetzes 1867) und dem ungarischen Nationalstaat mit einer Nation, eben der ungarischen (vgl. Art. 44 ex 1868) und den keineswegs gleichbe­rechtigten Nationalitäten der Rumänen, Slowaken, Deutschen, Kroaten, Serben und Ruthenen. Freilich bleibt anzumerken, daß dieser ungarische Nationalstaat, in dem die Magyaren nur knapp unter 50 Prozent der Bevölkerung zählten, viel stärker den europäischen Nationalstaaten - de facto aber ebenfalls Nationalitätenstaaten - wie Großbritannien, Spanien, Frankreich, Rußland, Deutschland und Italien entsprach als der österreichische Nationalitätenstaat, der im ausgehenden 19. Jahrhundert einen Sonderfall darstellte und vielleicht erst im 21. Jahrhundert in gewisser Hin­sicht als Vorbild für ein gemeinsames Europa der Nationalstaaten dienen könnte.2 Die gegen Ende des 19. Jahrhunderts zunehmende Verbindung von internem Na­tionalitätenproblem und externer Irredenta, vorerst im Trentino und in Triest, dann in Siebenbürgen, ab 1908 besonders in Bosnien-Herzegowina und in Kroatien- Slawonien, knapp vor 1914 auch in Ostgalizien. Allerdings muß auch dazu festge­stellt werden, daß 1914 weder Italien, Serbien und Rumänien, noch Rußland wegen seiner angeblich „unerlösten Brüder“ der Habsburgermonarchie den Krieg erklär­ten. Die russische Generalmobilmachung vom 29. Juli 1914 galt vielmehr der di­rekten Unterstützung des durch die österreichisch-ungarische Kriegserklärung vom 28. Juli bedrohten Serbien, und nicht den Ukrainern in Ostgalizien, der Bukowina und der Karpato-Ukraine. Allerdings hatte der Kriegseintritt Italiens am 23. Mai 1915 und Rumäniens am 27. August 1916 später sehr wohl mit den Gebietsforde­rungen auf Trient und Triest (gemäß Londoner Geheimvertrag sogar nach der Brenner-Grenze und Dalmatien) bzw. auf Siebenbürgen und den Banat zu tun.’ 1 2 Kann, Robert A.: Das Nationalitätenproblem der Habsburgermonarchie, 2. Bde. Graz-Köln 1964; Gogoläk, Ludwig: Ungarns Nationalitätengesetze und das Problem des magyarischen National- und Zentralstaates. In: Die Habsburgermonarchie 1848-1918, Band III: Die Völker des Reiches. Wien 1980, S. 1207-1303; Stourzh, Gerald: Die Gleichberechtigung der Nationalitä­ten in der Verfassung und Verwaltung Österreichs 1848-1918. Wien 1985. 1 Rumpler, Helmut: Eine Chance für Mitteleuropa. Bürgerliche Emanzipation und Staatsverfall in der Habsburgermonarchie. Wien 1997, S. 549-573; Raue hen s t e i n er, Manfried: Der Tod des Doppeladlers. Österreich-Ungarn und der Erste Weltkrieg. Graz-Wien-Köln 1993. 76

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