Helga Embacher, Gertrude Enderle-Burcel, Hanns Haas, Charlotte Natmessnig (Hrsg.): Sonderband 5. Vom Zerfall der Grossreiche zur Europäischen Union – Integrationsmodelle im 20. Jahrhundert (2000)

Von der alten zur neuen Ordnung - Vladimir Vertlib: Verfolgung. Anpassung. Emigration. Die Geschichte der Juden im Russischen Reich, der Sowjetunion und der GUS. Ein Längsschnitt

Vladimir Vertlib Oberschicht wehrte sich gegen die Einbeziehung der Juden in die städtische Selbst­verwaltung. Im Statut von 1804 wurden die antijüdischen Gesetze erstmals zusammengefaßt. Den Juden wurden wiederholt das Schankgewerbe und die Pacht verboten, in vie­len Fällen wurden sie zwangsweise vom Land in die Städte umgesiedelt. Die Bau­ern mußten - so die vorherrschende Meinung - vor den Juden in Schutz genommen werden. Ein sogenannter „Ansiedlungsrayon“ wurde geschaffen, außerhalb dessen sich Juden nicht niederlassen durften. Er umfaßte die traditionellen jüdischen Siedlungsgebiete Litauen, Weißrußland, große Teile der Ukraine und den russi­schen Teil Polens. Die Städte Kiew, Sewastopol, Jalta und Nikolajew waren für Juden gesperrt, obwohl sie innerhalb des Ansiedlungsrayons lagen. Zu den größten jüdischen Städten“ des Reiches wurden Odessa und Warschau. Seit der Zeit Nikolaus’ I. (1825 bis 1855) galten die Juden als „Inorodzy“, als Fremde, denen man nicht traute. Die Aussiedlung von Juden aus grenznahen Ge­bieten wurde dekretiert und 1843 brutal durchgesetzt. Das Recht der Juden, sich vor der Rekrutenstellung loszukaufen, wurde 1827 abgeschafft. Ab da wurden auch Juden, wie die meisten anderen Untertanen des Reiches, zum zwanzig- bis fün­fundzwanzigjährigen Militärdienst gepreßt und waren dort besonderen Schikanen ausgesetzt. Jede Gemeinde hatte eine bestimmte Anzahl von Rekruten zu stellen. Wirtschaftliche Beschränkungen reduzierten die traditionelle Mittlerfunktion der Juden zwischen Stadt und Land. Der Ansiedlungsrayon verhinderte, daß sich eine jüdische Mittelschicht, welche für die Wirtschaft und die gesellschaftliche Ent­wicklung des Landes von immensem Nutzen gewesen wäre, im ganzen Reich ent­wickeln konnte. Durch die Taufe konnte ein Jude allerdings den diskriminierenden Beschränkungen entgehen. Rassismus blieb einer späteren Epoche Vorbehalten. Mit der Regierungszeit Alexanders II. (1855 bis 1881), der Rußland zu moderni­sieren versuchte, die Leibeigenschaft abschaffte und weitreichende Reformen in Verwaltung und Rechtswesen durchführte, verbesserte sich auch die Lage der jüdi­schen Bevölkerung. 1862 wurden die Juden im russischen Teil Polens anderen Bürgern gleichgestellt. Auch in Rußland wurden die diskriminierenden Bestim­mungen gelockert. Juden durften nun Abgeordnete in städtischen Selbstverwal­tungsorganen werden, jedoch höchstens ein Drittel der Abgeordneten stellen und es blieb ihnen die Position des Stadtoberhauptes verwehrt. Reiche Kaufleute - sogennante Kaufleute der ersten Gilde -, Handwerker, die einer Zunft angehörten, und Akademiker erhielten das Recht, sich auch außerhalb des Ansiedlungsrayons niederzulassen. Viele zogen nach Moskau oder Petersburg, wo sich bald auch eine russisch-jüdische Intellektuellenschicht bildete. Im Jahre 1895 lebten jedoch erst 21 000 Juden in St. Petersburg und nur 9 000 in Moskau. Daß gerade die Ermordung des verhältnismäßig judenfreundlichen Zaren Alex­ander II. den Juden angelastet wurde, liegt durchaus in der perversen Logik des Antisemitismus. Dieser wurde von den zaristischen Behörden in zunehmendem 58

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