Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)

István Czigány: Ständige Ungarische Archivdelegation beim Österreichischen Staatsarchiv

Ständige Ungarische Archivdelegation beim Österreichischen Staatsarchiv beiden Nachfolgestaaten, Österreich und Ungarn, vorgeschrieben, die Aufteilung der gemeinsamen geistigen Güter in einem Sonderabkommen zu regeln. Dieses Abkommen wurde schließlich am 28. Mai 1926 in Baden bei Wien unterzeichnet. Bei der Durchführung des mit 1. Januar 1927 wirksamen zwischenstaatlichen Ab­kommens wurde nach folgendem Prinzip vorgegangen: Archiveinheiten, auf die einer der beiden Staaten ein ausschließliches Recht hatte, gingen in den Besitz des jeweiligen Staates über (solche Dokumente waren z. B. die Bestände des ungari­schen Generalkommandos, die Karten und Pläne über Ungarn oder die Personal­akten der Offiziere, die in der ungarischen königlichen Hovédarmee weiter dien­ten), Dokumente, die beide Nachfolgestaaten betrafen (wie die Alten Feldakten, Dokumente des Hofkriegsrates oder der k.u.k. Armee), blieben aber nach wie vor als gemeinsames geistiges Eigentum an ihrem ursprünglichen Aufbewahrungsort, und dem ungarischen Staat wurde das Recht eingeräumt, in den diese Urkunden aufbewahrenden österreichischen Staatsarchiven, vor allem im Kriegsarchiv, zur Wahrung seiner Interessen und zur Gewährleistung der gemeinsamen Verwaltung und der Forschung auf eigene Kosten eine ständige Archivdelegation zu unterhal­ten, deren Personalstand nicht mehr als ein Drittel des österreichischen betragen durfte. Die ständige ungarische Archivdelegation im Kriegsarchiv bestand bis zum An­schluß aus 20 Mitgliedern, die entsprechend den Vorschriften Berufsoffiziere wa­ren. Von den Bürokraten des Dritten Reiches wurde dann die Berechtigung des österreichisch-ungarischen Regierungsabkommens in Frage gestellt, trotzdem konnte die ständige ungarische Archivdelegation auf die Verwendung der österrei­chischen Kollegen hin, allerdings mit einem verringerten Personalstand, mit etwa sechs Mitgliedern, weiter arbeiten. Nachdem Österreich aufgehört hatte, ein souve­räner Staat zu sein, wurden die ungarischen Interessen von einem Generalkonsulat in Wien wahrgenommen, das bis zum Oktober 1944 amtierte. Von da an bis zum April 1945 war die ständige ungarische Archivdelegation im Österreichischen Kriegsarchiv, deren Stand noch weiter verringert wurde, die einzige ungarische Dienststelle in Wien. Auch nach Österreichs sowjetischer Besetzung blieb sie erhal­ten, bestand allerdings nur noch aus einer einzigen Person. Das war Major Elek Moravek der ab 1917 - damals als Leutnant der ungarischen königlichen Honvéd- armee - als Kriegsarchivar tätig war. Er diente - später zum Oberstleutnant der ungarischen Honvédarmee, dann zum Obersten der ungarischen Volksarmee be­fördert - bis 1957 und lernte die Mitglieder der neuen Generation von Archivaren an, die schon nach dem Friedensvertrag von Trianon geboren sind. Die im Abkommen von Baden niedergelegten Aufgaben sowie Rechte und Pflichten wurden von der ständigen ungarischen Archivdelegation im Kriegsarchiv des Österreichischen Staatsarchivs von Anfang an wahrgenommen. Darüber hin­aus, daß sie die Rechtsaufsicht im Interesse des ungarischen Staates ausübte, nahm sie auch an der gemeinsamen Erschließung und Pflege der Aktenbestände teil, und half sogar bei der Übersiedlung des Kriegsarchivs im letzten Jahrzehnt ak­tiv mit. Von der zweiten Hälfte der achtziger Jahre an haben sich die Aufgaben der Ar­chivdelegation in hohem Maße vermehrt. Nach dem Abbau des Eisernen Vorhangs 76

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