Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)
Rainer Egger: Die ungarische Kriegsarchivdelegation in Wien vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg
Die ungarische Kriegsarchivdelegation in Wien vom Frsten bis zum Zweiten Weltkrieg bemerkungen von Oberst Rudolf Kiszling, dem Bearbeiter dieses Aktentstückes im KA, zeigen freilich auch die nicht immer so kameradschaftlich innere Haltung, die im Kriegsarchiv herrschte. Etwa wenn bei der Mitteilung Gerberts, er werde seine an der kriegsgeschichtlichen ungarischen Darstellung arbeitenden Offiziere nach Wien senden, damit diese mit den entsprechenden Herren in Wien in Kontakt treten könnten. Dazu schrieb Kiszling an den Rand: „Keine Sehnsucht“.20 Im März 1933 übernahm dann der k.u. Oberstlt. vitéz Géza Kristöffy die Leitung der Archivdelegation in Wien, den Amtseid legte er am 28. November 1934 bei der ungarischen Gesandtschaft ab21. Im März 1937 arbeiteten in der Archivdelegation unter Kristöffys Leitung22: Oberstlt. Karl Marschall (Auszeichnungsgruppe) Oberstlt. Ladislaus v. Geréb (kommandiert bei der ung. Gesandtschaft) Oberst d. R. Gedeon Gundelfingen (prov. Kanzleileiter) Oberst d. R. Gottfried Kern-Kozma (Liquidierung des Weltkriegs-Materials) Oberst d. R. Josef Radvanyi Oberst d. R. Alexander Eimer Major d. R. Alex Moravek Frau Anna Löffler Offizial Franz Skala Stabsfeuerw. Franz Riegler und drei Hilfskräfte. Neben dieser ungarischen Archivdelegation bestanden 1937 noch eine cechoslo- vakische und eine italienische Delegation. Der Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich 1938 brachte auch eine Änderung der Rechtsstellung der in Wien arbeitenden Delegierten. Wie der Chef der Heeresarchive aus Potsdam am 11. Februar 1939 mitteilte, sei es unbestritten, daß das Recht der Anwesenheit der Delegationen nicht mehr besteht, aber er genehmigte die Benutzung des Heeresarchivs Wien „durch die dem Leiter des Heeresarchivs bekannten Herren weiterhin“ auch wollte er sich für deren weiteres Verbleiben in der veränderten Rechtslage einsetzen. Aufzuhören hatte aber jede Abgabe von Akten, deren Benützung durch die bisherigen Delegierten hatte nach den allgemein gültigen Benützungsvorschriften zu erfolgen23. Die deutsche Reichsregierung beabsichtigte auch der ungarischen Regierung mitzuteilen, daß durch den Anschluß alle von Österreich geschlossenen Archivverträge hinfällig geworden seien. Mit Rücksicht auf die engen historischen Beziehungen zwischen Österreich und Ungarn und die sich daraus ergebende Unteil- und Untrennbarkeit der Archivalien des Heeresarchivs werde man der Fortsetzung 20 KA 2452/1928, 57/1929. 21 KA 745/1933, 5479/1934. 22 KA 631/1937. 23 KA 1377/1939. 72