Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)

Rainer Egger: Die ungarische Kriegsarchivdelegation in Wien vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg

Die ungarische Kriegsarchivdelegation in Wien vom Ersten bis zum Zweiten Weltkrieg Diese ungarischen Delegierten arbeiteten nun im Auftrag ihrer Regierung bzw. des ungarischen Kriegsarchivs, in 1. Linie waren sie mit der Herstellung von Aktenabschriften von für die ungarische Geschichtsforschung und für Zwecke der Verwaltung wichtigen Archivalien befaßt. Hoen hatte allerdings auch gehofft diese Delegierten würden sich auch mit Ordnungsarbeiten im Wiener Archiv befassen, aber in dieser Hinsicht wurde er enttäuscht. Im Jänner 1923 wurden dann aus dem KA die Untersuchungsakten 1848/49 (aus dem Bestand Alte Feldakten) an Ungarn übergeben, außerdem wollte man auch die Ausfolgung von einzelnen Aktenstücken (des KM) beiliegenden Zweitschrif­ten, Lithographien etc. soweit diese ungarische Angelegenheiten betrafen. Grund­sätzlich war man auch bereit, auf diese Stücke zu verzichten, nur für aus dem Honvéd-Ministerium stammende Erlässe, Noten usw. war das doch nicht sinnvoll - so Hoen. Aber (wieder nach Hoen): „Wie immer, handelt es sich den Ungarn darum, recht viel Akten zu hamstern, um sich zuhause groß zu machen und mög­lichst die Zukunft einiger Offiziere als Archivare zu begründen.“15 Trotz offiziellem guten Einvernehmen dürften also doch manche Spannungen zwischen KA und De­legation bestanden haben. Interessant ist auch eine Bemerkung Hoens in seiner Chronik zum März 1923 im Zusammenhang mit den beginnenden Verhandlungen mit Ungarn über einen abzuschließenden Archivvertrag: Ungarn will die alte Quotenregelung aus den Ausgleichsverhandlungen zwischen den beiden Reichshälften nun auf finanzielle Ansprüche gegen Österreich übertragen, Kulturgüter könnten hier als Wertaus­gleich herangezogen werden. Dem können die österreichischen Archivare nur die energische Vertretung des Provenienzprinzips entgegensetzen16. In den Verhand­lungen erhob Ungarn Anspruch auf einen quotenmäßigen Anteil am Wiener Kriegsarchiv, das zum gemeinsamen Heeresvermögen gehörte, „somit seiner ganzen Einrichtung nach zum militärischen Mobiliarbesitz“, der der Aufteilung unterliegen sollte. Die österreichischen Unterhändler widersprachen diesem Stand­punkte, sagten aber zu einer „Erledigung aller dieser Fragen auf die freundschaft­lichste Weise zu“. Im Februar 1924 schrieb dann der Direktor des Ungarischen Kriegsarchivs Desi- derius Rubint - auch ein früherer k.u.k. Generalstabsoffizier - an Hoen: „Ich glaube Dir nicht besonders anführen zu müssen, wie ungemein wir an den Ver­handlungen interessiert sind, da ja seit Jahrhunderten alle militärischen kulturellen Werte, welche mit der ungarischen Geschichte im Zusammenhang stehen, nach Wien wanderten und wir jetzt mit leeren Händen dastehen.“17 Die Verhandlungen mündeten bekanntlich im Abschluß des Badener Abkom­mens vom 28. Mai 1926 betreffend die Archive, das mit 1. 1. 1927 in Kraft trat. Es brachte neben der Anerkennung des Provenienzprinzips für die Registraturen der gemeinsamen Zentralbehörden nun die definitive Regelung der Einrichtung der 15 Ms-KA 6: Hoen-Chronik IV, S. 260. 16 Ms-KA 6: Hoen-Chronik IV, S. 261-267 und 324-327. 17 Ms-KA 6: Hoen-Chronik IV, Beilage 73. 70

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