Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)

János Lakos: Das Badener Abkommen und die österreichisch-ungarischen Archivbeziehungen in der Zwischenkriegszeit

Jânos Lakos Verfügung stehenden mangelhaften Daten9 kann leider nicht festgestellt werden, wer von den Forschern, die sich einschreiben ließen, wievielmal das Institut aufge­sucht hat. Die folgenden Angaben veranschaulichen die Proportionen: 1934 waren aus den eine Forschungsgenehmigung erhaltenen 4 ausländischen Forschern 2 Österreicher, 1935 aus 7:0, 1936 aus 7:3, 1937 aus 15 :6. Unter ihnen treffen wir 1937 den Namen von Archivaren vor: am 6. September wurde Walter Goldinger im Thema „Ausgestaltung der österreichisch-ungarischen Grenze bis 1301“, am 13. Dezember Robert Schwanke im Thema „Urkunden aus dem 13.-14. Jahrhun­dert“ eine Forschungsgenehmigung erteilt. 3. Ausleihen von Archivmaterialien Das dritte Zusammenarbeitsgebiet zwischen den Wiener zentralen Archiven und dem Ungarischen Staatsarchiv stellte das Ausleihen von Archivmaterialien zu wis­senschaftlichen Forschungszwecken dar. Im Sinne der Vorschriften des Badener Abkommens war es möglich, 3 Schriftenbündel für 2 Monate auszuleihen10 11. Dies war zu jener Zeit, als es noch keine Mikrofilmaufnahmen und Schnellkopierer gab, ein äußerst wichtiges Forscherinteresse. 1927 kam es - kurz nach dem Inkrafttreten des Badener Abkommens - in einer konkreten Sache zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Parteien. Der Direktor des Haus-, Hof- und Staatsarchivs bat um das Ausleihen von einigen Manuskripten des im Ungarischen Staatsarchiv bewahrten Kollar-Nachlasses, er hat jedoch nicht bezeichnet, für wen sie bestimmt sind. Der Archivdelegierte Fe­renc Eckhart schlug die Erfüllung der Bitte mit Bezugnahme darauf vor, daß das Haus-, Hof- und Staatsarchiv „bei den Budapester Ausleihen immer sehr liberal“ vorgeht. Das Ungarische Staatsarchiv war jedoch nur im Falle der Mitteilung des Namens des Forschers zum Ausleihen bereit. Dezsö Csänki, Generaldirektor, schrieb in seiner Begründung wie folgt: „Zur Zeit... ist die Forschung der Staats­bürger der Nachfolgestaaten im Ungarischen Staatsarchiv an Sondermaßnahmen gebunden, bis die mit den Nachfolgestaaten geführten Archivverhandlungen abge­schlossen werden und die gegenseitige freie Benutzung der Archive gewährleistet wird und die Genehmigung bedarf je nach Einzelfall einer gesonderten Beurtei­lung.“ Schließlich hat das Haus-, Hof- und Staatsarchiv den Namen des Forschers angegeben (es handelte sich um die tschechische Maria Opocenska) und das Unga­rische Staatsarchiv hat das Ausleihen genehmigt, was in der Zeit 1927 und 1929 in mehreren Details stattfand11. Darauffolgend fanden die Ausleihungen in beiden Richtungen in Ordnung statt. Der nächste Fall ist für das außerordentlich freundliche Verhältnis beider Parteien charakteristisch. Nach dem Anschluß, beim Ausbruch des zweiten Weltkrieges, 9 MOL, Y 15 Kutatâsi engedélyek iktatökönyve 1925. november 5-töl. Rönay Lâszlô: A Magyar Orszâgos Levéltâr kutatöterme 1934-1946-ban. Levéltâri Közlemcnyek Jahrg. XXIV. (1946) pp. 338- 345. 10 Ress, Imre: Nemzeti levéltâri vagyon - közös szellemi tulajdon. Levéltâri Szemle 1988/1. p. 7. 11 MOL, Y 1 - 1930, 217. 33

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