Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)

János Lakos: Das Badener Abkommen und die österreichisch-ungarischen Archivbeziehungen in der Zwischenkriegszeit

DAS BADENER ABKOMMEN UND DIE ÖSTERREICHISCH-UNGARISCHEN ARCHIV­BEZIEHUNGEN IN DER ZWISCHENKRIEGSZEIT VON Janos Lakos Die Bedeutung des zwischen den Regierungen Österreichs und Ungarns vor 70 Jahren (am 28. Mai 1926) abgeschlossenen Badener Abkommens wurde von mehreren Personen und mehrmals gewürdigt. Das ist kein Zufall, da auch seitdem keine Lösung ins Leben gerufen wurde, die im Falle der Trennung von einer Staatsformation das Problem der Aufteilung der sogenannten gemeinsamen Ar­chivmaterialien zwischen beiden Ländern und ihrer Verwaltung so optimal geregelt hätte, wie das vor 7 Jahrzehnten getroffene österreichisch-ungarische Abkommen. Für Ungarn hat das Badener Abkommen besonders viel bedeutet, da es sich um das erstrangige Quellenmaterial seiner Geschichte aus dem 16.-19. Jahrhundert handelte. Es ist also kein Wunder, daß der Leiter der ungarischen Verhandlungsdelegation, Jözsef Szterényi die Unterzeichnung des Abkommens damals folgenderweise ge­würdigt hat: „Das bedeutende Ergebnis der Badener Verhandlungen besteht in der Regelung der Zivil- und Kriegsarchive und zwar in der Weise, daß sie die Ansprüche Ungarns in vollem Maße befriedigt. Durch dieses Abkommen gelangen endlich historische Reliquien von Jahrhun­derten ins Land zurück ..Szterényi zitiert Ärpäd Kärolyi: „wenn eine Wertschät­zung überhaupt möglich wäre, würde dieser Wert [d. h. der Wert der zurückgelan­genden Archivmaterialien - L. J.] den Wert der materiellen Güter weit übersteigen, die in der Liquidation zwischen Ungarn und Österreich eine Rolle spielen.“ Der Leiter der ungarischen Delegation hielt die Zustimmung Österreichs dazu ebenfalls für wichtig, daß „das in Wien verbleibende Material der sogenannten ge­meinsame Archive das untrennbare und unveräußerliche gemeinsame geistige bzw. Kultureigentum Ungarns und Österreichs sei“, was „für die Archivmitarbeiter der ungarischen Regierung den vollständig freien Zutritt und die Forschung - ähn­lich wie für die Österreicher - sichert.. Wir können es nicht wissen, ob die das Abkommen unter Dach bringenden öster­reichischen und ungarischen Diplomaten, Historiker-Archivare auf die Zeitbestän­digkeit ihres Werkes wirklich vertraut haben. Falls ja, hätten die stürmische Ge­schichte unseres Jahrhunderts, die große Wirtschaftskrise, der Zweite Weltkrieg, der Kalte Krieg, die sowjetische Besetzung und der die beiden Länder trennende 1 1 Magyar Orszâgos Levéltâr (Ungarisches Staatsarchiv, nachfolgend: MOL), Y 1, Karton 214. 29

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