Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)
Lorenz Mikoletzky: Ungarn und Österreich - Das gemeinsame Erbe aus archivalischer Sicht
Lorenz Mikoletzky den einschlägigen ungarischen Institutionen. Hier hilft aber in letzter Zeit die Aktion „Österreich-Ungarn“, sowie ein hoffentlich bald unterschriftsreifer Vertrag der beiden Staatsarchive. Was reizte und reizt noch heute die ungarischen Delegierten in den Abteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ihre, in den damals noch nicht in einem Ganzen organisierten Archiven, Forschungen durchzuführen. Es gilt nach wie vor die (gemeinsame) politische, Wirtschafts-, Kultur- und Militär-Geschichte aufzuarbeiten, Editionen vorzubereiten bzw. mit Österreich auf diesem Gebiet zusammenzuarbeiten. Es darf nur an die Ministerratsprotokolle-Publikation erinnert werden. Es geht um die Erweiterung der Kenntnis der Guellen und deren Aufarbeitung für die Geschichte Ungarns, wobei die Akten in den Beständen der Zentralverwaltung und im Bereich der Diplomatie von größter Aussagekraft sind. Die verschiedensten Polizeireichsbehörden, die Staatsratsakten und die der Staatskonferenz standen weiters an der Spitze des zu sichtenden Materials. Hier wurden immer wieder Verzeichnisse, Findbücher und -karten angelegt und dadurch auch so mancher im Zweiten Weltkrieg eingetretene Kriegsverlust vorher dokumentiert und somit heute einsehbar. Viele ungehobene Schätze warten aber der (gemeinsamen) Aufarbeitung, wie die Veröffentlichung der Konstantinopler Gesandtschaftsberichte des 16. und 17. Jahrhunderts. Daß im Hofkammerarchiv noch viel Material Ungarn betreffend unauf- gearbeitet liegt, ist damit zu erklären, daß die beiden Archive von einer Person „betreut“ werden, und daher nicht immer ganz ausgewogen bearbeitet werden können. Zu diesen Forschungsschwerpunkten parallel müßten weiters die Archive der Stadt Wien und Niederösterreichs sowie der kirchliche Bereich einbezogen werden, was je nach Zeitmöglichkeit geschieht, wobei das Badener Abkommen auch hier so manche Hürde überwinden hilft. Ein großes Gewicht kommt den militärhistorischen Quellen der gemeinsamen Vergangenheit im Kriegsarchiv zu, wo zwei ständige Delegierte die Dokumente, die beide Nachfolgestaaten betreffen, wie etwa die Alten Feldakten, die Dokumente des Hofkriegsrates und die der k. und k. Armee, durcharbeiten. Auch hier spannt sich begreiflicherweise der Interessensbogen von der Genealogie zu archäologischen Funden, von der Identifikation verschiedenster Soldatengräber bis zur Erforschung und Miterschließung der Ungarn betreffenden Landkarten. Wie in den anderen Abteilungen, gibt es „Turcica“ weiter aufzuarbeiten und somit Jahrhunderte gemeinsamer, auch unruhiger Geschichte, zu dokumentieren. Das Österreichische Staatsarchiv war in der Vergangenheit stets bemüht, das Badener Abkommen möglichst unbürokratisch durchzuführen und wird dies auch in Zukunft so handhaben. Der Dank, daß alles so klaglos funktionierte, gilt nicht nur den Archivarinnen und Archivaren auf österreichischer Seite, sondern selbstverständlich auch den Vertretern Ungarns hier in Wien, Immer wieder wird man von ausländischen Schwesterinstitutionen auf diese Zusammenarbeit angesprochen und viele beneiden Ungarn um diese Möglichkeiten. Sie wurden eröffnet, als Europa kleiner geworden war. Heute in dem wieder größeren Kontinent sollte dieser Vertrag und seine Ideen Vorbild für ähnliche Unterneh27