Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)
Lorenz Mikoletzky: Ungarn und Österreich - Das gemeinsame Erbe aus archivalischer Sicht
UNGARN UND ÖSTERREICH - DAS GEMEINSAME ERBE AUS ARCHIVALISCHER SICHT von Lorenz Mikoletzky Daß Ungarn zwischen 1526 und 1918 durch seine staatliche-landesständische Sonderstellung mehr oder weniger bewahrendes Mitglied des Habsburger-Länder- Konglomerats war, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Und diese Vergangenheit hat begreiflicherweise Spuren in Archiven, Bibliotheken und Museen hinterlassen. Daß nach dem Auseinanderfallen der Habsburgermonarchie auch Ungarn in den Chor der übrigen Nachfolgestaaten einstimmte, wurde damals keineswegs goutiert und die betroffenen Stellen in Österreich setzten alles daran, den „Ausverkauf“ des Kulturerbes zu verhindern. Aktionen, wie sie etwa das Königreich Italien setzte, das Lastautos vor dem Kunsthistorischen Museum Vorfahren ließ, um Gemälde nach Hause zu holen, verschärften die Situation. Ungarn beanspruchte das Miteigentumsrecht an den ehemals gemeinsamen Archiven auf der Basis der Rekonstruktion der nationalen Vergangenheit. Es stand hier nicht allein, sondern im Kreis der anderen neugegründeten Nationalstaaten, aber doch befand es sich in einer besonderen Stellung, die aus dem seinerzeitigen Dualismus resultierte. Das in den Wiener Archiven liegende Material mußte daher aus zweierlei Perspektiven betrachtet werden, aus der österreichischen und der ungarischen. Es konnte nicht „so leicht“ auseinanderdividiert werden, wie vielleicht für die Tschechoslowakei oder Polen, die die Auslieferung „ihres“ Aktengutes nach dem Betreffsprinzip betrieben. Die seitens Ungarn nominierten Fachkräfte, an ihrer Spitze der ehemalige Direktor des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Ärpäd Karolyi, stellten die in der Nachschau sehr kluge Überlegung an, möglichst bescheidene Auslieferungswünsche zu äußern und „stattdessen die Internationalisierung des in Wien verbleibenden Archiverbes der Monarchie zu befürworten sowie die organisatorische Vereinigung der ehemals gemeinsamen Archive in Form einer Internationalen Wissenschaftlichen Archivanstalt zu betreiben“. „. . . Die Aktenübergaben an alle Nationalstaaten sollten minimalisiert und das verbleibende Archivgut zum gemeinsamen Eigentum der Nachfolgestaaten umgewandelt werden. In einer derartigen Archivanstalt sollte zwar das Anordnungs- und Verwaltungsrecht der österreichischen Regierung zugestanden werden, aber, so die Idee weiter, die Nachfolgestaaten könnten nach einem bestimmten Schlüssel Archivdelegierte zur Verwaltung und Bearbeitung der gemeinsamen Bestände entsenden. Für die fachliche Aufsicht war ein Kuratorium aus Vertretern der Akademien der Wissenschaften der betroffenen Staaten vorgesehen“. Diese auch nach 77 Jahren klug anmutenden Ideen, deren Durchführung man sich jedoch heute besser vorstellen kann, als anno dazumal, scheiterten nicht nur an der ungarischen Administration, die sich das „Erbe“ anders vorstellte, sondern 25