Sonderband 4. Das Institutionserbe der Monarchie. Das Fortleben der gemeinsamen Vergangenheit in den Archiven (1998)

Imre Ress: Der Weg zum Badener Abkommen (Teilung oder Aufbewahrung des Archiverbes der Monarchie)

Der Weg zum Badener Abkommen Der Abschluß der archivalischen Auseinandersetzung wurde wieder einmal durch die allgemeine Besserung der zwischenstaatlichen Beziehungen aktuell ge­worden. Nach der Beendigung eines kostspieligen Schiedsgerichtsverfahrens über die Entschädigungs- und Finanzfragen in Burgenland und Westungarn haben die beiden Regierungen in Februar 1923 in Budapest eine Vereinbarung getroffen, um die weiteren ungelösten vermögensrechtlichen Fragen möglichst im beiderseiti­gen Einvernehmen ohne Schiedsgerichte geregelt zu werden. Zur Entstehung die­ses Kompromisses hat vor allem die Erkenntnis geführt, daß Österreich wegen sei­ner desolaten Staatsfinanzen und der Kontrolle des Völkerbundes kaum imstande wäre, das ungarische Guthaben faktisch auszugleichen21. Da die Erzielung einen schnellen Vereinbarung vor allem im Archivbereich mög­lich war, kamen die bisher ins Stocken geratenen Verhandlungen schnell im Gang. Gegen die Erfüllung der beiden ungarischen Grundforderungen - die Ausfolgung der Archive reiner ungarischer Provenienz und die Anerkennung des ungarischen Miteigentumsrechtes an den Wiener Archiven - erhob der österreichische Archiv­bevollmächtigte, Oswald Redlich Vorbehalte. Er machte sich darauf aufmerksam, daß die Vereinbarungen mit der Tschechoslowakei und das römische Abkommen ein schweres Hindernis einer gerechten Verständigung mit Ungarn darstellen. Red- lichs Vorbehalt bezog sich in erster Linie auf das Kossuth-Archiv und das Ofner Generalgouvernements-Archiv. Er betonte, da diese Archive die außer Zweifel zahlreiche slowakische und karpat-ukrainische Betreffe enthalten, von moralischen, sachlichen und wissenschaftlichen Standpunkten aus nach Ungarn gehören und im Wege des im Artikel 177 des Staatsvertrages von Trianon vorgesehenen freud- schaftlichen Übereinkommens ohne weiteres abzugeben wären. Er plädierte dafür die Tschechoslowakei und die andere Nachfolgestaaten zur Zustimmung zur Ab­gabe dieser Archive an Ungarn zu bewegen. Trotzdem war er skeptisch, ob diese Konzession von Prag zu erwarten sei. Doch war er auch darüber im Klaren, daß die Ablehnung der Ausfolgung der Akten der ersten unabhängigen und parlamen­tarischen ungarischen Regierung eine schwere Enttäuschung in der sowieso gereiz­ten ungarischen Öffentlichkeit hervorrufen wird. Dies würde dann auch dazu beige­tragen, daß die ungarischen Forderungen im Archivbereich viel höher gespannt werden als ursprünglich geplant waren. Trotz des Verständigungszwanges erschien ihm die Durchbrechung des Prager Abkommens zu Gunsten Ungarns Anfang 1923 noch nicht als zeitgemäß, so sprach er sich auch gegen die sofortige Anerken­nung des ungarischen Miteigentumrechtes an den gemeinsamen Archiven aus22. Nur aus diesem komplexen Blickwinkel sind die Verhandlungsergebnisse zu be­urteilen, die von einem gemischten österreichisch-ungarischen Archivunteraus­schuß im März und April 1923 in Wien und Budapest erzielt worden sind. Um den guten Willen Österreichs zu bekunden, schlug Ludwig Bittner vor, solche Be­stände ungarischer Provenienz, auf die die Nachfolgestaaten noch nicht aufmerk­sam geworden sind, an Ungarn sofort abzugeben. Diese wären das Archiv der 21 MOL Budapest, K 27, Ungarische Ministerratsprotokolle, 6 April 1923. 22 Nicht signierte Aufzeichnung von Oswald Redlich über die archivalische Auseinandersetzung mit Ungarn vom 25 Jänner 1923. HHStA Wien, AAB Nr. 1923-3. 22

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