Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)

† Peter Gasser: Karl VI., Triest und die Venezianer

Karl VI., Triest und die Venezianer bei der Pforte möglich, der die Aufmerksamkeit der Inselgriechen auf Triest im all­gemeinen und auf die Fiera im besonderen lenken sollte. Darüber hinaus regte er die Entsendung von Handelsexperten nach Griechenland und der Ägäis an, da nur auf diesem Wege jene Plätze gefünden werden könnten, wo künftig Konsulate zu errich­ten wären. Als Beweis dafür, daß es eine uneingeschränkte Freiheit nicht geben könne, wurde von Widmann das Beispiel Messinas angeführt, wo ungeachtet der Tatsache, daß diese Stadt ebenfalls zu einem Freihafen erklärt worden war, die alten Einfuhrbe­schränkungen für Öl, Getreide und Seidenwaren nach wie vor in Kraft geblieben waren. Zum Schutze der einheimischen Produktion hielt er daher die Belastung aller nach Triest eingeführten fremden Tuch- und Leinenwaren für angebracht. Wid­mann, der mit dieser Anregung an den Grundfesten des Freihafenprinzips rüttelte, war von der Annahme ausgegangen, daß die erbländische Tuchproduktion den aus­ländischen Erzeugnissen gleichwertig und darüber hinaus den Eigenbedarf der Mon­archie decken könne. Ersteres traf zu, letzteres, wie Benzonis Bericht ergeben hatte, noch nicht. Zudem war Messina als Beispiel unglücklich gewählt, da die traditions­reiche Seehandelsstadt an den Schnittlinien des Verkehrs nach Spanien, Nordafrika und der Levante sich auch in der Auslegung und Durchführung von Freihafenbe­stimmungen eben mehr erlauben durfte als Triest. Widmanns Ansicht, daß die beiden Porti franchi Triest und Fiume in erster Linie zum Nutzen der Inländer und nicht so sehr zum Vorteil der Fremden eingerichtet worden wären, mochte genauso berechtigt erscheinen wie der von ihm für die in­ländischen Textilproduzenten angeforderte Schutz159. Dies widersprach aber den in den Jahren 1729 und 1730 hinsichtlich der Fiera erlassenen Bestimmungen, die lediglich für Eisen, Kupfer, Salz, Schießpulver, Quecksilber sowie für Glas- und Spiegelwaren Einführverbote vorgesehen hatten. Die Mißstimmung bei den Händlern führte Widmann auf die unglücklich getroffe­ne Wahl der Exponate zurück, obwohl er einleitend die Zufriedenheit aller an der Fiera beteiligten Kaufleute betont hatte. Am Ende seiner Aufzeichnungen warnte Widmann noch vor dem Einfluß jener, die an dem Enderfolg der kaiserlichen Be­mühungen um Triest zweifelten. Mit dem Ratschlag, weitere Schritte in dieser Richtung erst nach Einlangen ausführlicherer Kommissionsberichte zu unterneh­men, endete sein, im Hinblick auf die Fiera und den Seehandel, in gemäßigtem Op­timismus gehaltener Bericht. Über die Absicht, den unmittelbar vor Eröffnung der Messe für ausländische Lei­nen und Tuche auf 10 bzw. 5 Gulden pro Zentner erhöhten Einfuhrzoll noch weiter zu steigern, zeigte sich Fortunato Cervelli bestürtzt. In seiner, bereits bekannten Umilissima Esposizione vom Oktober 1731 bestritt der Ferrarese auf das Entschie­denste nicht nur die von Widmann angenommene Autarkie der Monarchie auf dem 159 HHStA Wien, Österreichische Akten, Triest-Istrien, Fasz. 9, fol. 43 T „E si come pare essere d’equità di non considerar li Porti franchi di Trieste, e Fiume per Simili piazze che furono introdotto più per l’avantaggio di forestieri, che per li terrazani ...“. 89

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