Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)
† Peter Gasser: Karl VI., Triest und die Venezianer
Karl VI., Triest und die Venezianer Privato als publico studio juris, auch andere wohlanständigen Wissenschaften mit Fleiß und Opfer ergeben ,..“124. In der Folge etlichen Gesandtschaften zugeteilt, hatte er u. a. auch den jungen Erzherzog und späteren Kaiser auf dessen Fahrt nach Spanien bis Portsmouth begleitet. In England dem Gesandten Fürsten Wratislaw zugeteilt, fand Widmann genug Zeit zum Studium des britischen Handels- und Fabrikswesens. Nach seiner Rückkehr aus Spanien griff Karl VI. auf diesen fähigen Mann zurück. Im Jahre 1719 zum Hofrat in der Böhmischen Hofkanzlei ernannt, zeichnete sich Widmann zunächst anläßlich der Steuerreform in Schlesien aus. 1726 war es ihm gelungen, die zwischen den böhmischen Webern und den Behörden bestehenden Unstimmigkeiten zu beseitigen. Zwei Jahre später 1728, konnte er aufgrund „... seiner besonderen Geschicklichkeit und in Comerciensachen geübten Erfahrenheit... den zu Iglau auf dem Verfall gestandenen Tuchhandel ...“ wieder neuen Auftrieb verleihen125. Aus den Ausführungen Widmanns und Grennas tritt zwar die Verschiedenheit von Stellung und Charakter beider Persönlichkeiten, aber auch eine wesentliche Übereinstimmung ihrer Ansichten zutage. Das Sodo sistema hatte einen weitgereisten Privatmann zum Verfasser, der unaufgefordert dem Kaiser seine Gedanken vortrug. Widmanns Darstellungen sind hingegen als nüchterner Bericht eines Beamten zu betrachten. Auf Fehler, die von hoher und höchster Stelle begangen worden waren, hat Stefano Grenna nur dann hingewiesen, wenn er gleichzeitig in nahezu apothei- sierender Weise die kaiserlichen Fähigkeiten auf anderen Gebieten verherrlichen konnte. Widmann hat hingegen die Kritik an Zuständen angesetzt, von denen ihm bekannt sein mußte, daß sie mit Wissen und Wollen seines allerhöchsten Herrn erfolgt waren. Grennas Ausführungen und Widmanns Bericht sind zum Studium der Triestiner Verhältnisse bzw. des österreichischen Adriahandels von unschätzbarem Wert, vermittlen sie doch die Erkenntnis, daß ungeachtet der seit 1717 immer wieder erfolgten Ankündigungen und Versprechungen in den Jahren 1730 und 1731 noch immer primär von der Einführung und nicht so sehr von der Weiterentwicklung bzw. dem Ausbau des Seehandels im Litorale die Rede war. Die am 11. November 1730 erlassene und am 30. Mai 1731 im Hinblick auf den Triester Jahrmarkt modifizierte Tarifordnung wurde in ihrer letzten und bindenden Fassung am 9. November 1731 publiziert126. Mit diesem Patent befreite der Kaiser etliche Warensorten nicht nur auf Jahrmarktsdauer, sondern zeitlich unbegrenzt von allen auch in den Freihäfen noch geltenden Abgaben. Eisen, Stahl und Kupfer im rohen oder verarbeiteten Zustand, Quecksilber, Salz, Schießpulver sowie Spiegel, Glas, Leinen und Tuchwaren blieben allerdings auch weiterhin von dieser Begünstigung ausgeschlossen. So wurden die steirisch-kärntnerischen Eisen- und Stahlerzeugnisse, die Quecksilberproduktion Krains, die Glasmanufaktur Böhmens, wie auch die böhmisch-schlesischen Textilien vor fremden einschlägigen Importen zwar 124 AVA Wien, Adelsakt Widmann: Erhebung Johann Anton von Widmanns in den Freihermstand vom 24. Juni 1730. 125 Ebenda. AVA Wien, Patentesammlung, Karton 13: Patente vom 30. Mai und 9. November 1731. 75