Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)

† Peter Gasser: Karl VI., Triest und die Venezianer

Karl VI., Triest und die Venezianer Untertanen des Kaisers zählte, als vielmehr auf die kapitalkräftigen Elemente in Laibach und Fiume zu richten. So sollte die 1731 erfolgte Auflösung der Fiumaner Expositur der orientalischen Handelskompanie bzw. deren Transferierung nach Triest den handelsfreudigen Bürgern am Quamero die lokalbedingte Aussichtslosig­keit merkantiler Experimente bestätigen und sie zur Verlegung ihrer materiellen Mittel nach Triest bewegen. Gleichsam routinemäßig, ohne innere Überzeugung vorgebracht, waren die weiteren Vorschläge des Freiherm, in den größeren Mittel­meerhäfen, wie etwa in Genua, über die konsularischen Vertreter Österreichs einzel­ne Kaufleute bzw. Firmen zur Übersiedlung nach Triest zu bewegen. Die Ermah­nungen Widmanns liefen auf die Schaffung einer Behörde hinaus, die - der Hof­kammer in Wien und der damals noch bestehenden innerösterreichischen Hofkam­mer unterstehend - den unmittelbaren Einfluß des Triestiner Magistrats in Handels­fragen beschneiden und die merkantil-maritimen Interessen der Monarchie vertreten sollte. Schon am 26. Mai 1731 waren Instruktionen zur Einrichtung der sogenannten Hauptkommerzialintendenza in Triest ergangen. Daß sie zunächst unbeachtet und ohne Einfluß blieben, ist der reichlich unklaren Formulierung ihrer Kompetenzen zuzuschreiben. Der Zustrom fremder Händler und Gewerbetreibender verstärkte sich in den letz­ten Regierungsjahren Karls VI. auch nach der Errichtung der Intendenza nicht. Grenna befaßte sich ebenfalls mit dem Problem der fremden Kaufleute und Hand­werker, und er regte die Veröffentlichung eines Patentes, das jedem in- bzw. aus­ländischen Handwerker oder Fabrikanten, im Falle einer Übersiedlung nach Triest, Görz oder Gradisca, für zehn Jahre völlige Steuer- und weitgehendste Zollbefreiung sowie nach erfolgter Eintragung in den Registern eines erst zu schaffenden magistra­te del commercio auch die sofortige taxfreie Einbürgerung einräumen sollte174. Die Ausdehnung dieser Privilegien auf Görz und Gradisca bezweckte die Errichtung bzw. Einführung auch solcher Manufakturen, für die in der Hafenstadt die Voraus­setzungen fehlten. Das aus den Bergen Kärntens gewonnene Erz hatte als Roh- und Fertigprodukt die italienischen Märkte erobert und darüber hinaus nicht nur auf Malta und in der Le­vante, sondern auch in Spanien Abnehmer gefunden. So erfreulich diese Entwick­lung auch sein mochte, so kam sie Triest, von wo nur unbedeutende Kontingente aus der Kärntner Hüttenproduktion ihren Bestimmungsplätzen zugeführt werden konn­ten, nicht in dem von den Wirtschaftstreibenden des Litorale erhofften Umfange zugute. Das große Geschäft wurde auch hier, wie Grenna mit Empörung festgestellt hatte, von den Venezianern getätigt, die das Eisen aus Villach über Udine und Porto Gruer (Portogruaro) nach Venedig verfrachteten. Wenige Stunden nach ihrer Ab­fahrt von Villach erreichten diese Eisentransporte bereits das venezianische Hoheits­gebiet, wo sie den Untertanen der Republik aufgrund der für Mensch und Zugtier HHStA Wien, Österreichische Akten, Triest-Istrien, Fasz. 9, fol. 163' „... Si reputaranno per naturalizati subito che saranno scritti nella Civiltà Matricolare del Magistrato di Commercio e cio farassi gratis ...“. 95

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