Sonderband 3. „wir aber aus unsern vorhero sehr erschöpfften camergeföllen nicht hernemben khönnen…” – Beiträge zur österreichischen Wirtschafts- und Finanzgeschichte vom 17. bis zum 20. Jahrhundert (1997)
† Peter Gasser: Karl VI., Triest und die Venezianer
Karl VI., Triest und die Venezianer Untertanen des Kaisers zählte, als vielmehr auf die kapitalkräftigen Elemente in Laibach und Fiume zu richten. So sollte die 1731 erfolgte Auflösung der Fiumaner Expositur der orientalischen Handelskompanie bzw. deren Transferierung nach Triest den handelsfreudigen Bürgern am Quamero die lokalbedingte Aussichtslosigkeit merkantiler Experimente bestätigen und sie zur Verlegung ihrer materiellen Mittel nach Triest bewegen. Gleichsam routinemäßig, ohne innere Überzeugung vorgebracht, waren die weiteren Vorschläge des Freiherm, in den größeren Mittelmeerhäfen, wie etwa in Genua, über die konsularischen Vertreter Österreichs einzelne Kaufleute bzw. Firmen zur Übersiedlung nach Triest zu bewegen. Die Ermahnungen Widmanns liefen auf die Schaffung einer Behörde hinaus, die - der Hofkammer in Wien und der damals noch bestehenden innerösterreichischen Hofkammer unterstehend - den unmittelbaren Einfluß des Triestiner Magistrats in Handelsfragen beschneiden und die merkantil-maritimen Interessen der Monarchie vertreten sollte. Schon am 26. Mai 1731 waren Instruktionen zur Einrichtung der sogenannten Hauptkommerzialintendenza in Triest ergangen. Daß sie zunächst unbeachtet und ohne Einfluß blieben, ist der reichlich unklaren Formulierung ihrer Kompetenzen zuzuschreiben. Der Zustrom fremder Händler und Gewerbetreibender verstärkte sich in den letzten Regierungsjahren Karls VI. auch nach der Errichtung der Intendenza nicht. Grenna befaßte sich ebenfalls mit dem Problem der fremden Kaufleute und Handwerker, und er regte die Veröffentlichung eines Patentes, das jedem in- bzw. ausländischen Handwerker oder Fabrikanten, im Falle einer Übersiedlung nach Triest, Görz oder Gradisca, für zehn Jahre völlige Steuer- und weitgehendste Zollbefreiung sowie nach erfolgter Eintragung in den Registern eines erst zu schaffenden magistrate del commercio auch die sofortige taxfreie Einbürgerung einräumen sollte174. Die Ausdehnung dieser Privilegien auf Görz und Gradisca bezweckte die Errichtung bzw. Einführung auch solcher Manufakturen, für die in der Hafenstadt die Voraussetzungen fehlten. Das aus den Bergen Kärntens gewonnene Erz hatte als Roh- und Fertigprodukt die italienischen Märkte erobert und darüber hinaus nicht nur auf Malta und in der Levante, sondern auch in Spanien Abnehmer gefunden. So erfreulich diese Entwicklung auch sein mochte, so kam sie Triest, von wo nur unbedeutende Kontingente aus der Kärntner Hüttenproduktion ihren Bestimmungsplätzen zugeführt werden konnten, nicht in dem von den Wirtschaftstreibenden des Litorale erhofften Umfange zugute. Das große Geschäft wurde auch hier, wie Grenna mit Empörung festgestellt hatte, von den Venezianern getätigt, die das Eisen aus Villach über Udine und Porto Gruer (Portogruaro) nach Venedig verfrachteten. Wenige Stunden nach ihrer Abfahrt von Villach erreichten diese Eisentransporte bereits das venezianische Hoheitsgebiet, wo sie den Untertanen der Republik aufgrund der für Mensch und Zugtier HHStA Wien, Österreichische Akten, Triest-Istrien, Fasz. 9, fol. 163' „... Si reputaranno per naturalizati subito che saranno scritti nella Civiltà Matricolare del Magistrato di Commercio e cio farassi gratis ...“. 95