Schiriefer, Andreas: Deutsche, Slowaken und Magyaren im Spiegel deutschsprachiger historischer Zeitungen und Zeitschriften in der Slowakei - Interethnica 9. (Komárno, 2007)

3 Die historische Entwicklung Ungarns und seiner Bevölkerung innerhalb des Hagsburgerreiches

trat bereits ein Habsburger an - dessen Schwiegersohn Albrecht (1437- 1439). Zudem entwickelten sich in dieser Zeit die ungarischen Reichstage zu beschlussfähigen Organen der Gesetzgebung, des Steuerwesens und der Königswahl weiter. Im Jahr 1515 wurde ein Ehe- und Erbschaftsvertrag mit den Habsburgern abgeschlossen. Dieser Vertrag widersprach einem Landtagsbeschluss, getragen vor allem vom mittleren und niederen Adel, der sich für die Wahl eines „nationalen" Königs ausgesprochen hatte. Dieser Beschluss kam über die Unzufriedenheit mit den Personalunionen zustande, da man sich im Kampf gegen die Türken allein gelassen fühlte. Die Niederlage gegen die Türken bei Mohács im Jahr 1526 markierte dann auch den Einschnitt, der für die Geschichte und Entwicklung des neuzeitigen Ungarns der folgenreichste wurde. Seit 1526 gehörte Ungarn den Habsburgischen Erblanden an, nachdem mit Ludwig II. der ungarisch-böhmische Zweig der Jagiellonen, dem die Krone zuge­standen hätte, ausgestorben war. Auch wenn dem Erbvertrag von 1515 der Landtagsbeschluss nach einen „nationalen“ König gegenüber stand, wählte ein Teil des in dieser Frage gespaltenen ungarischen Adels den Habsburger Ferdinand I. (1526-1564) zum König. Ungarn bestand jedoch nur noch in geteil­ter Form, zunächst zwei-, dann dreigeteilt. Der andere Teil des Adels hob aus seinen Reihen János Szapolai (1526-1540) auf den Thron, der, nicht zuletzt mit türkischer Hilfe, Ferdinand auf den westlichen Teil des Landes verdrängte, jedoch 1540 verstarb. In anschließenden Kämpfen zwischen Ferdinand und den Osmanen unter Suleiman II. gelang es letzterem, 1541 Buda und bis 1552 Zentralungarn weitgehend zu besetzen. Von nun an bestand eine faktische Dreiteilung des Landes, in der der Westen und Norden unter die Herrschaft Habsburgs und der Mittelteil unter türkische Herrschaft fiel. Siebenbürgen mit dem Partium konnte seine Unabhängigkeit zwar scheinbar bewahren, wurde aber von den Türken tributpflichtig gemacht. Mit dem Friedensvertrag von Adrianopel wurde diese Dreiteilung 1568 unter Maximilan I. dann auch offiziell besiegelt. Erst 1686 konnte Buda zurückerobert werden, 1688 Siebenbürgen. 1699 schließlich war die Dreiteilung beendet, als der Sultan im Frieden von Karlowitz den größten Teil Ungarns an die Habsburger abtreten musste. Im Zuge der habsburgischen Politik nach der Vertreibung der Türken, die absolutistische Herrschaft auszubauen, musste die ungarische Ständever­sammlung 1687 das Erbrecht der Habsburger und die Ausschaltung von freien Königswahlen anerkennen, was jedoch erst 1711 im Frieden von Szatmár endgültig anerkannt wurde, als Habsburg dafür im Gegenzug weitere Zugeständnisse an den ungarischen Adel machen musste. 1703 entbrannte über diese Politik der Habsburger ein Aufstand unter der Führung Ferenc II. Rákóczi. Am Ende erkauften die Aufständischen, im wesentlichen der groß­grundbesitzende Adel, gegen das Erbrecht der Habsburger Amnestie und das Recht auf ständische Selbstverwaltung, den Besitz über ihre Güter, das Verfügungsrecht über die Leibeigenen und schließlich die Beibehaltung ihrer Steuerbefreiung. 31

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