Liszka József (szerk.): Az Etnológiai Központ Évkönyve 2011 - Acta Ethnologica Danubiana 13. (Dunaszerdahely-Komárno, 2011)
Tanulmányok - Hans Werner Retterath: A "Német Kelet Keresztje" Bac Harzburg mellett. Egy központi kitelepítési emlékmű, mint a Nyugat-ideológia, a háborús emlékmű kultusz és nép-nemzeti oltalmi munka folyománya (Összefoglalás)
Das Schreiben des Vertriebenenministers lässt darauf schließen, dass es bereits im Vorfeld Probleme mit der Ausgestaltung und Benennung der Wappensteine gegeben hatte. Die Landesregierung pochte zwar auf die Wiederherstellung Deutschlands in den Grenzen von 1937, wehrte aber weitergehende Gebietsforderungen ab, wie das Beispiel „Grenzmark Posen/Westpreußen“ oder etwa Lukascheks Anspruch auf den „Sudetengau“ von 1950 zeigt. Mangels ausreichender Angaben kann daher nur vermutet werden, dass für den fehlenden Stein der Landsmannschaft Weichsel-Warthe und die verzögerte Aufstellung der anderen Stelen 1963 Benennungsprobleme verantwortlich waren. Anlässlich des Gedenkens an die Opfer des 17. Junis 1953 wurden 1963 anstelle der Holztafeln in ca. 40 bis 80 m Entfernung vom Kreuz in einem langgezogenen Viertelkreis neun „dauerhafte Granitsteine“ (Hervorh. i. Orig.) (Steinerne Zeugen deutschen Volkstums, HZ, 18.6.1963) mit den reliefartigen Wappen und den Inschriften der jeweiligen Gebiete oder Landsmannschaften aufgestellt.20 Die maßgeblich von der öffentlichen Hand finanzierten Wappenstelen tragen folgende Inschriften: „Brandenburg“, „Pommern“, „Ostpreussen“, „Niederschlesien“, „Oberschlesien“, „Bund der Danziger“, „Landsmannschaft Sudetenland“, „Landsmannschaft Westpreussen“, „Deutsch-Baltische Landsmannschaft“.21 Die Steine waren von den vertriebenen Künstlern Walter Volland (Goslar, 1898-1980), Reinhold Kraft (Wolfenbüttel, 1907-2003) und Wilhelm Heerde (Gilzum, 1898-1991) hergestellt worden. Während die beiden ersten aus Schlesien stammend zumeist als Holzbildhauer gearbeitet hatten, hatte der gebürtige Ostpreuße Heerde eine gehobenere künstlerische Ausbildung durchlaufen und neben seiner Bildhauerarbeit ab 1927 in der NSDAP Karriere gemacht, die ihn schon vor 1933 in den Reichstag geführt und ihm 1938 das Goldene Parteiabzeichen eingebracht hatte (http://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Heerde [Zugriff: 30.9.2011]). Wenn auch die Schaffung von Denkmalen durch vertriebene Künstler den Heimatbezug unterstrich, so war dies hier gesetzlichen Bedingungen geschuldet, denn § 74 Bundesvertriebenengesetz verordnete die Bevorzugung von Vertriebenen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Durch die Aufstellung der Stelen wurde der Mahnmalplatz deutlich ausgedehnt. Die Wappensteine bildeten jedoch auch eine indirekte Begrenzung des Platzes, etwa bei Veranstaltungen. Wenn das Areal auch keine zigtausend Menschen fassen konnte, so doch mehrere tausend. Durch die angedeutete Kreisform der Stelenpositionierung wurde die Denkmalanlage stark auf das Kreuz ausgerichtet, was seine Bedeutung steigerte. Indem die Wappen mit den Bezeichnungen, also der Vorderseite, dem Kreuz zugewandt waren, bildete es auch das geistige Zentrum der Denkmalanlage. Das Kreuz sollte über das Religiöse hinaus den gemeinsamen Bezugspunkt aller „Heimat“-Regionen und ihrer ehemaligen Bewohner bilden. So wie das Kreuz für Tod und Auferstehung stand, so hatte die Heimat den Tod erfahren und ihren ehemaligen Bewohnern wurde nun Hoffnung auf die Auferstehung der Heimat in Form von Rückkehr und Grenzrevision gemacht. Die Stelen wiesen zwar keine direkte Aussage auf, doch sie trugen allein schon wegen der Inschrift noch mehr als die bloßen Wappen am Kreuzsockel zur Denkmalerklärung bei. Die Inschriften zeigten nun, was mit dem „deutschen Osten“ gemeint war. Auch wurden gewisse Differenzen zwischen den Landsmannschaften und der niedersächsischen Landesregierung sichtbar, die in der Kontrolle des (außen-)politisch Sagbaren lagen. 20 Vgl. auch „Gemeinsam ist Schicksal und Auftrag“, Schlesischer Gebirgsbote, 1963, Nr. 19, 301; Das Ostpreußenblatt, 1963, Folge 29, 15. Nach Kuhne (1978, 16 und 19) wurden die neun Gedenksteine 1962 aufgestellt. 21 Festgestellt auf eigener Ortsbegehung am 9. Mai 2010. 92