Liszka József (szerk.): Az Etnológiai Központ Évkönyve 2008-2009 - Acta Ethnologica Danubiana 10-11. (Dunaszerdahely-Komárno, 2009)

Tanulmányok - Simon Attila: Cseh és szlovák telepesek kényszerű migrációja az első bécsi döntés után (Összefoglalás)

Frage selbstverständlich viel empfindlicher als die deutsche Seite. Jn den Verhandlung am 13. April 1939 im Ministerpräsidentenamt vertrat die slowakische Regierung, anders als im Abkommen vom Februar 1939, den Standpunkt, dass die noch nicht weggezogenen Kolonisten bleiben müssten und dass die Vertriebenen Entschädigung bekommen sollten, und zwar vom Besitz der Ungarn aus der Slowakei (Rýchlik 1989, 193). Bald ordnete man an, Ungarn (Magyaren) und Juden seien verpflichtet, ihr Besitztum anzumelden. Aus den Forschungen von Loránd Tilkovszky ist offensichtlich, dass durch diese Politik der Reziprozität der ungarische Partner wieder in Richtung Einigung getrieben wor­den war. Auf der Tagung des Ministerrates in Budapest am 12. April 1940 vertrat (durch in- und außenpolitische Interessen geleitet) der Ministerpräsident, Pál Teleki, den Standpunkt, man solle sich mit den Slowaken gegenseitig einigen. Er ließ einen Plan ver­abschieden, der auch für den slowakischen Partner akzeptabel war. Der Vertrag über die Bodenbesitzpolitik der beiden Länder wurde schließlich am 2. August 1941 unterzeichnet. Laut dieses Vertrags behielt die ungarische Regierung weiterhin das Recht, den Rückkauf von Gütern der bereits verzogenen Kolonisten außer Kraft zu setzen (sofern dies noch nicht geschehen wäre), wobei sie sich verpflichtete, dafür dem slowakischen Partner ins­gesamt etwa 155 Millionen slowakische Kronen als Entschädigung zu bezahlen. Bei den slowakischen Ansiedlern in Ungarn sollte der Vertrag nur über 20 Kataster Bodenbesitz außer Kraft gesetzt werden und die Alteingesessenen durften 35 Kataster behalten.24 Die Auseinandersetzungen konnte jedoch auch dieser Vertrag nicht beruhigend lösen. Die Durchführung des Abkommens verzögerte sich, und so liefen die Verhandlungen zwischen den beiden Ländern bis ITerbst 1944 weiter, bis sie durch die Kriegssituation schließlich beendet wurden. Ein bis heute noch unbeantwortetes Kapitel der Kolonisten-Frage ist die Klarstellung dessen, wie viele Ansiedler die rückgegliederten Gebiete verlassen haben, bzw. wie viele Menschen bis Kriegsende dort verblieben sind. Die oben bereits erwähnten Archivquellen lassen keinen Zweifel daran, dass die Mehrheit der staatlichen Kolonisten die rück­­gegliederten Gebiete verließ; ein Teil von ihnen (in erster Linie Legionäre, bzw. einige Tschechen und Mährer) bereits vor Ankunft der ungarischen Truppen, die Mehrheit jedoch erst nach dem Einmarsch der ungarischen Trappen. Es ist auch nicht zu bezweifeln, dass physische Gewalt - vor allem in Form von lokalen Übergriffen - mancherorts zu beobachten war, jedoch die Mehrheit der Kolonisten verließ nur unter Zwang ihre Ansiedlung und zog in die Slowakei. Als Zwang betrachten wir in diesem Sinne nicht nur eine Verordnung der Behörden, sondern auch jene gesellschaftliche Atmosphäre, die gegenüber den Kolonisten entstand. Wenn wir die von Pál Teleki dem Ministerialrat am 8. Juli 1941 eingereichten Angaben zu Grunde legen, waren im Sommer 1941 immer noch 28 Tausend Kataster Boden im Besitz der Kolonisten. Wenn man 23 Kataster als Durchschnittsgröße ansetzt, entspricht dies etwa 1 200 Kolonistenfamilien. So muss man annehmen, dass die Zahl der nach Einmarsch der ungarischen Soldaten weggezogenen Kolonistenfamilien die Zahl 1000 nicht erreicht haben dürfte. Obwohl diese Schätzung etwas höher ist, als die von Loránd Tilkovszky angegebenen 647 Familien, (Tilkovszky 1967, 75), zeigt sich doch kein großer Unterschied in der Größenordnung. 24 MOL, K-27, Protokolle des Ministerratcs, 5. August 1941. 147

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