Liszka József (szerk.): Az Etnológiai Központ Évkönyve 2008-2009 - Acta Ethnologica Danubiana 10-11. (Dunaszerdahely-Komárno, 2009)

Tanulmányok - Simon Attila: Cseh és szlovák telepesek kényszerű migrációja az első bécsi döntés után (Összefoglalás)

Leiter der tschechisch-slowakischen Delegation, der Botschafter Miloš Kobr, äußerte sich in seinem Brief vom 15. November an Teleki gegen „Unmenschlichkeit, Raub und Mord" an den Kolonisten, wobei er auch die Ermordung der Kolonisten in Köbölkút konkret erwähnte. Kobr verlangte von dem ungarischen Verhandlungspartner, die Maßnahmen gegen die Kolonisten abzustellen, Leben und Besitz der Kolonisten zu garantieren, die bereits vertriebenen Kolonisten auf ihren Besitz zurückkehren zu lassen und sie dort weit­er leben zu lassen (Deák 2005, Dokument Nr. 26, 63-65). Der ungarische Verhand­lungspartner konnte die Tatsache der Vertreibung der Kolonisten nicht leugnen, berief sich jedoch darauf, die Kolonisten seien juristisch keine Eigentümer der Kolonistenwirt­schaften, überdies hätte sich der tschechisch-slowakische Partner damals gegenüber Tausenden ungarischen Juden in der Slowakei auch ähnlicher Mittel bedient.18 Während Budapest bis Mitte November eher ausweichende Antworten auf Register aus Pressburg gab, verkündete die ungarische Delegation auf der Tagung der Unterkommission für Rechte am 21. November, dass sie beabsichtigte, alle Kolonisten aus Ungarn auszu­weisen, wobei sie den bereits verzogenen Kolonisten ermöglichte, zurückzukehren und ihre hinterlassenen Mobiliare mitzunehmen (Deák 2005, Dokument Nr. 42, 99-100). Nach dem von Deák dargelegten Protokoll der Verhandlung begründete ein Mitglied der ungarischen Delegation, Pál Sebestyén, die Vertreibung der Kolonisten in erster Linie damit, dass die Kolonien ein Gewalteingriff in die ethnischen Verhältnisse des betref­fenden Gebietes seien und dass sie, die ja die Besatzungsmacht symbolisierenden würden, sich gegenüber einmarschierenden ungarischen Soldaten arrogant verhielten. Und falls sie bleiben würden, könnten sie zum Anlass für weitere Zwistigkeiten werden. Auf die ungarische Mitteilung reagierte die tschechisch-slowakische Delegation pro forma und sie stellte Gegenschritte in Aussicht. Als ersten Schritt verordnete sie die sofor­tige Erfassung der Bodenbesitztümer der in der Slowakei lebenden ungarischen Staatsbürger. Die einseitige ungarische Ankündigung vertiefte die Spaltung zwischen den beiden Staaten noch weiter und es wurde eine Lawine von Maßnahmen gegenüber unschuldigen Bürgern ausgelöst. Die autonome slowakische Regierung beschloss schon am nächsten Tag, die auf dem Gebiet der Slowakei lebenden Ungarn, bzw. alle Ungarn aus der Slowakei, die auf rückgegliedertem Gebiet wohnhaft waren, sofort auszuweisen. Diese Anordnung bewirkte eine sofortige Ausweisung hunderter Ungarn aus der Slowakei, ins­besondere aus der Karpaten-Ukraine und Pressburg. Nach einer ungarischen Liste, ein­gereicht am 26. November an die „Beschwerdekommission“, wurden von den tschechisch­slowakischen Behörden in kurzer Zeit etwa 700-800 Ungarn und Ruthenen aus der Tschecho-Slowakei ausgewiesen, denen bewegliches und unbewegliches Gut genommen wurde. Der tschechisch-slowakische Partner leugnete die Tatsache der Ausweisungen zwar nicht, jedoch hatte er eine Gegenmeinung über die Zahl und Methoden. Parallel dazu wurde natürlich die Ausweisung der Kolonisten intensiviert. In den Kolonien der Gegend 18 Die auch mit Adolf Eichmann konsultierende slowakische Führung ordnete auf direkten Befehl des Ministerpräsidenten Tiso bereits in den ersten Novembertagen an, die besitzlosen slowakischen Juden in abgetretene Gebiete zu deportieren; diese Anordnung wurde durch die slowakischen Behörden unter Mitwirkung der Hlinka-Garde am 4. November realisiert. Die aus ihren Wohnungen weggeschleppten Juden (sie durften nur noch 50 Kronen Bargeld mitnehmen) wurden noch in derselben Nacht in Gebiete trans­portiert, die ab dem nächsten Tag Ungarn zugesprochen werden sollten. Während der Aktion wurden mehr als 7 Tausend Menschen auf dieses Gebiet deportiert; die Ungarn wiesen es ab, sie zu übernehmen, und so kehrten sie wieder in die Slowakei zurück (Nižňanský-Slneková 1996, 66-184.) 144

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