Liszka József (szerk.): Az Etnológiai Központ Évkönyve 2008-2009 - Acta Ethnologica Danubiana 10-11. (Dunaszerdahely-Komárno, 2009)
Tanulmányok - Simon Attila: Cseh és szlovák telepesek kényszerű migrációja az első bécsi döntés után (Összefoglalás)
Der Evakuierungsplaii hätte zwar gegebenenfalls auch den Wegzug aller Kolonisten ermöglichen können, die Behörden unterstützten jedoch nur den Wegzug von staatlichen Ansiedlern, die im Grenzschutz oder nationalen Verteidigungsorganisationen engagiert waren. Die anderen, besonders die Privatkolonisten, wollte man behalten*. Davon zeugt ein Rundschreiben des Vorsitzenden des Provinzamtes für die südslowakischen Kreisämter, in dem er diese bat, zu bewirken, dass die Ansiedler in ihrem Ort verbleiben1'. Vertreibung der Kolonisten von Gebieten, die durch den Wiener Schiedsspruch Ungarn angegliedert wurden Nachdem die Verhandlungen über die neue Staatsgrenze zwischen der Tschechoslowakei und Ungarn mittels diplomatischem Schriftverkehr erfolglos blieben, haben beide verhandelnden Seiten um ein internationales schiedsrichterliches Verfahren gebeten und gleichzeitig in einer Deklaration garantiert, die Entscheidung der Arbiter als bindend anzuerkennen. Zu diesem schiedsrichterlichen Verfahren ist es am 2. November 1938 in Wien gekommen, wo die Außenminister Ribbentrop und Ciano die neue Grenzlinie zwischen der Tschechoslowakei und Ungarn proklamiert hatten. Die in dem Ersten Wiener Schiedsspruch festgelegten Grenzen waren zu 93% identisch mit dem Vorschlag, den der tschechoslowakische „Partner“ am 22. Oktober dem ungarischen Gesandten in Prag übergab (Sallai 2002, 116). In diesem wurde größtenteils der ungarisch-slowakischen ethnischen Grenzlinie gefolgt. Infolge des Schiedsspruchs erhielt Ungarn von der Tschechoslowakei ein Gebiet von 11 927 Quadratkilometern Größe zurück, in dem 1 027 450 Einwohner lebten. Laut der Volkszählung nach der Rückgliederung im Dezember 1938 bekannten sich auf dem betreffenden Gebiet 84,4% der Bevölkerung zur ungarischen Ethnie.10 Die Verkündung des Ersten Wiener Schiedsspruchs wurde von der slowakischen Seite von riesiger Enttäuschung und Verbitterung begleitet. Jozef Tiso, das Oberhaupt der autonomen slowakischen Regierung, ging in seiner Rede im Pressburger Rundfunk am Abend des Beschlusses auch auf die Ansiedler ein. Er bat sie, dass sie, den anderen slowakischen Einwohnern ähnlich, an ihren Wohnorten verbleiben, denn nötigenfalls bekämen sie die Möglichkeit einer Option (Wahlfreiheit). Tisos Äußerung traf eigentlich mit dem bereits Mitte Oktober verkündeten Standpunkt der slowakischen Regierungsorgane zusammen: diejenigen, die die Ansiedlungen freiwillig verlassen, sollten später mit keinem Schadenersatz rechnen können, während diejenigen, die die ungarischen Soldaten abwarten würden, eine Möglichkeit zur Option bekommen sollen. Da es an entsprechenden Quellen fehlt, ist es zur Zeit unmöglich, zu ermessen, wie viele Ansiedler sich im Zeitraum zwischen der Verkündung des Ersten Wiener Schiedsspruchs und dem Einmarsch der ungarischen Soldaten auf den Weg machten, und wie viele Ansiedlungen dies betraf. Sicher zu sein scheint jedoch, dass die Legionäre, die Mitglieder der Staatssicherheits-Wache (Stráž obrany štátu) bzw. der größte Teil der 8 Ebenda. 9 ŠOA Rožňava (Staatliches Regionales Archiv Rosenau), f. OÚ Rožňava (Kreisamt Rosenau), k. 48, č. 2994/1938 prez.; SNA, f. MH, k. 3, Č. 122/1938. Evakuierung des Gebietes mit Bevölkerung ungarischer Nationalität. Unterbringung der Kolonisten. 10 Die slowakische Fachliteratur gibt anhand der Volkszählung 1930 davon sehr abweichende Daten an. 138