K. k. katholischen ober-gymnasiums, Schemnitz, 1855
VI 2 4 «i— Gymnasium für jede Klasse einzeln, im Obergymnasium aber zusammen eine Wochenstunde meist unentgeltich geboten. 3. Die städtische Zeichenschule, und ein gleicher Privatunterricht des Joseph Hermann auf Verlangen der Eltern wurde von einigen Gymnasialschülern besucht. 4. Die neueröffnete Violinschule besuchten 11 und die Gesangschule 118 hiezu befähigte Gymnasialschüler ; die sehr geringe monatliche Taxe wird nur von den Bemittelten erlegt. Die im verflossenen Schuljahre von den Schülern gemachten verschiedenen Fortschritte im Gesänge, wie auch die nicht geringe Anzahl der neu aufgenommenen Zöglinge erheischten eine wissenschaftliche Eintheilung des Gegenstandes. Die den Gesang lernenden Zöglinge wurden in 2 Abtheilungen getheilt und genossen einen, ihren Fähigkeiten und gemachten Fortschritten entsprechenden Unterricht in 2 wöchentlichen Stunden. 5. In der Schnellschreibekunst wurde der Unterricht 10 Schülern höherer Klassen in 2 Wochenstunden unentgeldlich ertheilt. VI. Gottesdienst. An Sonn- und Feiertagen wurde um 8 Uhr die h. Messe abgehalten, dieser folgten zwei nach Ober- und Untergymnasium gesonderten Erbauungsreden, Nachmittag eine Vesper. An Schultagen wurde das h. Messopfer um halb 8 Uhr dargebracht. Die Schuljugend wohnte auch den üblichen feierlichen Umgängen auf eine würdige Weise bei. Zu der Beicht und h. Communion wurde die Schuljugend 5. des Jahres geführt. VII. Schulferien und Disciplin. Die Schulferien wurden nach der allerhöchsten Entschliessung vom 6. December 1854. geregelt. Das sittlich-religiöse Betragen der Schuljugend war im Allgemeinen ein anständiges; 4 Schüler jedoch, die sich ein grösseres Vergehen gegen die Sittlichkeit gleich im Anfänge des Schuljahres zu Schulden kommen Hessen, wurden von der hierortigen Anstalt entfernt. VIII. Städtische Gymnasialdeputation und Schulcomité. Durch den Tod des Herrn Franz Freiherrn von Geramb , verlor nicht nur die städtische Gymnasialdeputation ein thätiges Mitglied, sondern auch unsere Schuljugend einen edlen Wohlthäter. Die Gymnasialdeputation vereint mit dem schon im verflossenen Schuljahre zusammengetretenen und mit hoher Bewilligung constatirten thatkräftigen Schulcomité, wirkte auch dies Jahr für unsere Anstalt auf eine so erspriessliche Weise, wie man es in diesen schweren Zeiten kaum erwarten durfte. Durch seine unverdrossene Mitwirkung, vorzüglich aber mittelst eifriger Verwendung des Herrn Directions-Assessors und Justiz-Referenten Michael v. Szepessy, und des hierortigen k. k. Polizei-Commissärs Herrn Joseph v. Glind- acker ist auch in diesem Schuljahre eine öffentliche Tanzunterhaltung mit einer Lotterie verbunden zu Stande gekommen, bei der sich durch die gütige Einflussnahme des k. k. Ministerial-Rathes Ritter Joseph von Russeg- ger und seiner edelmüthigen Gemahlin eine so allgemeine, rege Theilnahme des Publicums der freien Bergstadt Schemnitz sowohl, als der Umgebung kund gegeben hat, dass hievon ein reiner Ertrag von 726 fl. 43 ]/a kr. C. M. zur Beischaffung der nöthigen Lehrbehelfe für unsere Lehranstalt erzielt wurde, wobei sich auch die Knappschaft zum Segen-Gottes unter der Leitung ihres geehrten Schichtenmeisters, Eugen v. Röszner mit dem durch freiwillige in freien Stunden gelieferte Arbeiten ersparten Betrag von 50 fl. CM. und die Krämer- Innung mit 5 fl. C. M. betheiligt hat.