Katholischen Gymnasium, Schemnitz, 1854

19 behörde einverleibt worden. Mit Beginn des Schuljahres 1778 wurde als obligat vorgetragen: Religion, Latein, Mythologie, Geographie, Geschichte und Arithme­tik; später als unobligat: Geometrie, Naturgeschichte, Anfangsgründe der Physik, griechische Sprache und Elemente juris naturae. Um die Religiosität und Sittlich­keit der Jugend mehr zu pflegen und zu fördern, wurde im Jahre 1777 eine gei­stige Bruderschaft, socialitas Mariana genannt, eingeführt, unter Joseph II. aber im Jahre 1784 wieder aufgehoben. In diesem Jahre ist mit 1. November die deutsche Sprache als obligater Lehrgegenstand zu erst in die I., später auch in die übrigen Klassen ausgenommen. Um dieselbe Zeit sind die Schüler zur Entrichtung eines jährlichen Schulgeldes (Didactmm) von 6 fl. verpflichtet worden, welches jedoch unter Leopold II. den 1. März 1790 wieder abgeschafft wurde. Im 2. Semester des Schuljahres 1807J's ertheilte an dieser Lehranstalt den ersten Unterricht in der ungarischen Sprache Ladislaus Bielik. Das Gymnasium bestand vom Jahre 1777 bis 1806 aus 5 Klassen; die Schüler hießen: Rhetores, Poetae, Syntaxistae, Grammatistae und Principistae, oder: Humanistáé Anni 2. und 1.; Grammatici Anni 3. 2. und 1. Mit Einführung des neuen Lehrsystems tot Jahre 1806 ist es nach Verbindung der 3. Klasse der Haupt­schule mit dem Gymnasium zu 6 Klassen unter der Benennung Humanitatis Anni 2. und 1; und Grammatici Anni 1. 2. 3. und 4. erhoben worden und blieb als solches bis incl. 1850. Indessen konnten diese 6 Klassen wegen ein getretener Ver­heerung des Schulgebäudes durch einen heftigen am 28. Mai 1806 entstandenen Brand erst mit 1. November 1807 dem Besuche eröffnet werden. Die erste Gram­matikalktasse wurde durch einen weltlid)en Lehrer bis 1837/8, wo der Piaristenor- den sie zu versehen übernahm, vertreten. Seit 1825 ist mit dem Gymnasial-Di- rektorat auch die Leitung der hierortigen höheren Elementarschulen verbunden. Im Jahre 1845 wurde die ungarische Sprache als Lehrsprache eingeführt. Nachdem im Monat Juli 1850 die kath. Stadt-Commune zur Herstellung der Wohnungen und Anschaffung der nöthigen Möbeln für das zu vermehrende Lehrpersonal, wie auch zur Adaptirung der erforderlichen Lokalitäten für Schul­zwecke sich bereitwillig erklärt hatte, ist diese Lehranstalt mittelst h. Erlasses des h. k. k. Cultus und Unterrichts-Ministeriums vom 6. Oktober d. I., Z. 7611/878 zu einem vollständigen achtklassigen Gymnasium erhoben worden. Demzufolge wurde es noch in demselben Jahre mit der Eröffnung der 7., und im folgenden mit der 8. Klaffe nach dem neuesten Lehrplan reorganisirt. Die Unterrichtssprache ist an diesem Gymnasium laut der obenbezogenen h. Ministerial- Verordnung die deutsche; da jedoch auch die flavische für einen oder den andern Gegenstand an­zuwenden ist, wurde zu diesem Behufe die Weltgeschichte gewählt; für den Unter­richt in der magyarischen muß ebenfalls gesorgt werden. Die flavische Sprache war Anfangs für alle Schüler ein obligater Lehrgegenstand; in Gemäßheit der hohen Verfügungen von 24. Nov., Z. 3610/C. U. und von 19. Dezember, Z. 3831/C. U. vor. Jahres aber ist nunmehr selbe ftir jene obligat, deren Muttersprache sie ist, so 3 *

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