Sárospataki Füzetek 16. (2012)

2012 / 3-4. szám - TANULMÁNYOK - Adriana Drint: Bibliai textusok észak-hollandiai sírfeliratokon

2. Dass Christus seine Gemeinde schützt, heißt, dass er sie schützt vor dem Bösen, und das tut er damit, dass er sich ihnen in Liebe zu wendet. Diese Liebe wirkt ansteckend, so wie es Art. 55 beschreibt: Sie werden dadurch zu einer Gemeinschaft, in der „jeder seine Gaben willig und mit Freuden zum Wohl und Heil der anderen“ gebraucht. Mit Joh. 13,35: „Daran wird jedermann erkennen, dass ihr meine Jünger seid: so ihr Liebe untereinander übt.“ Es gehört also zur Grundordnung der Kirche, dass sie eine geschwisterliche Gemeinschaft ist. Ihre Einheit des wahren Glaubens bedeutet keinen Uniformismus. Sie vollzieht sich in der Gemeinde in einer lebendigen Vielfalt der Erkenntnis und Praxis des Glaubens, in concors varietas, wie es Johann a Lasco schön formuliert hat, in „versöhnter Verschiedenheit“4 und so in der Gegenseitigkeit des Austauschs der Gaben. Niemand, der sich hier nur bedienen lassen dürfte. Und niemand, der nicht Gaben hätte, um sie in den Dienst der anderen zu stellen. Dabei haben nicht alle die gleiche Funktion zu versehen. Aber die Verschiedenheit der Funktionen darf kein Vorwand zur Aufhebung der geschwisterlichen Ordnung sein. Sie alle entsprechen ihrem einen, unsichtbaren Haupt genau darin, dass sich hier niemand zu einem weiteren Haupt aufwirft. „Dienet einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat!“ (1. Petr. 4,10). „Der Größte unter euch soll euer Diener sein!“ (Mt. 23,11). Es gehört deshalb zur Grundordnung der Kirche, dass sie diakonische Gemeinschaft ist. 3. Dass der Sohn Gottes sich eine Gemeinde erhält „von Anbeginn der Welt bis ans Ende“, das ist keine bloße Bestandes-Sicherungs-Garantie. Das sagt auch, dass er dafür sorgt, dass er auch da Kirche werden lassen will, wo noch keine ist, ja, dass er aus Steinen dem Abraham Kinder erschaffen kann (Mt. 3,9). Dem entsprechen die Gemeindeglieder darin, dass sie im freudigen Gebrauch ihrer Gaben zum Wohl und Heil der anderen immer wieder hinausgehen über den Kirchenraum, um sich weiteren anderen zuzuwenden, anderen am Rande der Kirche und Gesellschaft, und das nicht von oben herab, sondern solidarisch neben diesen anderen, nicht um sie zu beherrschen, sondern um ihnen zu dienen, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat. Deren Nützlichkeit bemisst sich immerhin daran, dass sie dem Wohl und Heil der anderen dient. So wenig sie in Gleichschaltung mit der übrigen Welt leben dürfen, so wenig dürfen sie in Isolierung von ihr leben. Sie dienen diesen anderen allerdings in der Hoffnung und Zuversicht, dass sie in ihnen geheime Brüder und Schwestern Jesu und so ihre eigenen künftigen Brüder und Schwestern begrüßen dürfen. Noch eines, was nicht im Katechismus steht, aber was von Calvin her typisches Element der reformierten Kirchenordnung ist: Dem, dass Christus als der Prophet, Priester und Prophet das Haupt seiner Gemeinde ist, entspricht, dass es in der Gemeinde eine Leitung der Gemeinde gibt. Sie tritt nicht so an seine Stelle, dass man sich mit ihm verwechseln kann. Was sie tut, tut sie in seinem Dienst. Es ist darum der Sache nach nichts anderes als das, wozu die Gemeinde im ganzen berufen ist. Darum geht es in Ordnung, dass die Gemeinde ihrerseits die Personen wählt, die sie im Dienst Christi zu leiten haben. Und sie leiten sie dann recht, wenn sie in ihrer Gemeindeleitung das prophetische, priesterliche und königliche Amt Christi abbilden. Wiederum, dass es sich in ihrer Gemeindeleitung nur um Dienst handelt, bekundet sich darin, dass diese drei Ämter nicht in einer Hand vereint sind, wie im Das Verständnis der Kirche 4 J. a Lasco, vgl. die Abhdlg. Die Ekklesiologie bei a Lasco und Calvin, Anm. 75. 2012/3-4 Sárospataki füze tfk 79

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