Bergl, Alexander (szerk.): Patent Kalender 1897 Wegmeiser für Patentbesitzer und Erfinde (Budapest, 1897)
II. RÉSZ - Külföldi szabadalmak megszerzésére vonatkozó adatok
50 1 sondern mit derselben nur eine vorteilhaftere und zweckentsprechendere Anwendungsform etc. erreicht wird, einen gleich grossen vor Nachahmungen sichernden Schutz zu bieten. Oft wird es auch Vorkommen, dass eine Erfindung nicht nur ein neues Geisieserzeugniss bildet, sondern auch einen Gebrauchsgegenstand in sich schliesst und wird es sich daher vielfach empfehlen, diebetr. Neuerung gleichzeitig zum Patente wie auch als Gebrauchsmuster anzumelden. Anmeldekosten: M. 30—50 inclusive Regierungsgebühr auf drei Jahre ; vor Ablauf dieser Frist kann der Schutz auf weitere drei Jahre verlängert werden, wofür Mk 60 zu entrichten sind. —- Die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen wie Beschreibungen, Nachoder Abbildungen des Modelles etc. werden dem Umfange des Objektes entsprechend berechnet. b) für Geschma.cksmuster. Das alte vom 11. Januar 1876 datirte „Musterschutz-Gesetz11, welches Geschmacksmuster d. h. neue eigenthümlich plastische oder Flächen- Erzeugnisse, die eine bildliche oder förmliche Darstellung aufweisen, unter Schutz stellt, bleibt nach wie vor in Kraft und erfolgt die diesbezügliche Registrirung durch das Königliche Amtsgericht des betreffenden Wohnortes, für Ausländer das Amtsgericht in Leipzig. Kegistrirungskosten : ca. M. 25.