Bergl, Alexander (szerk.): Patent Kalender 1897 Wegmeiser für Patentbesitzer und Erfinde (Budapest, 1897)

II. RÉSZ - Külföldi szabadalmak megszerzésére vonatkozó adatok

50 1 sondern mit derselben nur eine vorteilhaftere und zweckentsprechendere Anwendungsform etc. erreicht wird, einen gleich grossen vor Nachahmungen sichernden Schutz zu bieten. Oft wird es auch Vorkommen, dass eine Er­findung nicht nur ein neues Geisieserzeugniss bildet, sondern auch einen Gebrauchsgegenstand in sich schliesst und wird es sich daher viel­fach empfehlen, diebetr. Neuerung gleichzeitig zum Patente wie auch als Gebrauchsmuster anzumelden. Anmeldekosten: M. 30—50 inclusive Regierungs­gebühr auf drei Jahre ; vor Ablauf dieser Frist kann der Schutz auf weitere drei Jahre verlängert werden, wofür Mk 60 zu entrichten sind. —- Die für die Anmeldung erforder­lichen Unterlagen wie Beschreibungen, Nach­oder Abbildungen des Modelles etc. werden dem Umfange des Objektes entsprechend berechnet. b) für Geschma.cksmuster. Das alte vom 11. Januar 1876 datirte „Muster­schutz-Gesetz11, welches Geschmacksmuster d. h. neue eigenthümlich plastische oder Flächen- Erzeugnisse, die eine bildliche oder förmliche Darstellung aufweisen, unter Schutz stellt, bleibt nach wie vor in Kraft und erfolgt die dies­bezügliche Registrirung durch das Königliche Amtsgericht des betreffenden Wohnortes, für Ausländer das Amtsgericht in Leipzig. Kegistrirungskosten : ca. M. 25.

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