Bergl, Alexander (szerk.): Patent Kalender 1897 Wegmeiser für Patentbesitzer und Erfinde (Budapest, 1897)
I. RÉSZ - Szabadalmi törvényünk
— 144 — §■ 22. wenn dem gelöschten Patente eine Erfindung zu Grunde liegt, welche schon einem anderen auch patentiert wurde, so kann das andere Patent, wenn dasselbe ein früheres ist als das Gelöschte, durch das Spätere ohnehin nicht ausser Kraft gesetzt werden, und wenn dasselbe ein späteres ist,; so kann es zwar wegen Mangel an Neuheit auf Grund des §. 3. angegriffen werden, aber so lange die Nichtigkeit nicht rechtskräftig ausgesprochen wurde, ist es doch als aufrechtsteheud zu betrachten. Das Patent, welches seine Gültigkeit verloren hat, kann weder durch Processerneuerung, noch durch eine neue Pateutirung mehr in Kraft treten. IV. ABSCHNITT. Die Patentbehörden. § 23. Patentbehörden sind : 1. Das Patentamt. 2. Der Patentsenat. Der Sitz dieser Behörden ist Budapest. §. 23. Laut unseren bisher bestandenen Gesehen gehören die Patentangelegenheiten in den Wirkungskreis des Handelsministers, der in technischen Fragen das Joseph-Polytechnikum anhört, und in neuerer Zeit zu diesem Zwecke noch separat königliche Ingenieure angestellt hat. In Nichtigkeits- und Verletzungsprocessen wurde die Angelegenheit vorder Entscheidung des Ministers in einem, im Kreise des Ministeriums constituirten Patentrathe, als einer begutachtenden Corporation verhandelt. § 24. Das Patentamt besteht aus dem Präsidenten, Yice-Prüsidenten, ständigen richterlichen und technischen Mitgliedern und aus, mit Functionsgebühren auf fünf Jahre ernannten, nicht ständigen richterlichen und teehgenseitigcr Vereinbarung, sondern von Seite jedes Staates auf seinem eigenen Staatsgebiete und auf Grund des, durch seine eigene Legislative geschaffenen Gesetzes selbstständig ertheilt, beziehungsweise verlängert werden, und ebenso die Nichtigkeitserklärung auch unabhängig von der Regierung des anderen Staates erfolgen könne. Nachdem wir also unsere Patentangelegenheiten auf legislativem Wege selbsständig ordnen konnten, musste man mit Rücksicht auf die Verhältnisse unseres Vaterlandes einsehen, dass das seit Dezennien in Anwendungstehende reine Anmeldungsverfahren, als dsa