Bergl, Alexander (szerk.): Patent Kalender 1897 Wegmeiser für Patentbesitzer und Erfinde (Budapest, 1897)
I. RÉSZ - Szabadalmi törvényünk
— 140 — nicht Alles veranlasst hat, was zur Vornahme und Fortsetzung dieser Ausübung nothwendig war. Diese Entziehung kann in der Regel nicht früher als nach Ablauf von drei Jahren, von der Verlautbarung- der Ertheilung des Patentes gerechnet, ausgesprochen werden. Ausnahmsweise kann die Entziehung auch früher ausgesprochen werden, wenn der Eigenthümer des Patentes, trotzdem die Erfindung im Auslande ausgeübt wird, und deren Ausübung im Inlande im öffentlichen Interesse erwünscht ist, den im Inlande sich zeigenden Bedarf durch Ausübung im Inlande nicht selbst deckt oder durch Gebrauchslicenzen nicht decken lässt, und dieser seiner Verpflichtung binnen einer vom Patentamte unter billiger Berücksichtigung der Umstände festzusetzenden Frist nicht nachkommt. 2. Nach Ablauf von drei Jahren von der Verlautbarung des Patentes gerechnet, wenn der Eigenthümer des Patentes sein Patent in einem dem inländischen Bedarfe entsprechenden Umfange nicht ausübt, anderen vertrauenswürdigen inländischen Unternehmern jedoch die zu diesem Behufe nothwendige Gebrauchslicenz gegen eine vom Patentamte festzustellende gehörige Entschädigung und Sicherstellungsleistung zu ertheilen sich weigert. Vor einer solchen Entziehung ist der Patenteigen- thümer unter Ansetzung einer entsprechenden Frist zu ermahnen. Die Entziehung tritt in beiden Fällen mit RechtsDie Verlängerung oder Löschung von Erfindungspatenten erfolgte gleichfalls unter gemeinsamer Vereinbarung. Der im Ges.-Art. XX vom Jahre 1878 eingeschaltete XVI. Art. des Zoll- und Handelsbündnisses wiederholt dieselben Verfügungen, da man aber inzwischen die Erfahrung machte, dass der überwiegende Theil der Patente in Österreich nachgesucht und in Folge dessen der grösste Theil der Patenttaxen dort eingezahlt wurde, ergänzte man den Artikel wegen der gerechteren Vertheilung der mit der Patentirung verbundenen Kosten noch mit dem Beschluss, dass die Patenttaxe dort zu