Szabolcs-Szatmár-Beregi levéltári évkönyv 11. (Nyíregyháza, 1995)

Balogh István: Szabolcs megye közigazgatása 1848-1871 között

István Balogh: Die Verwaltung des Komitats Szabolcs zwischen 1848 und 1871 Im Jahrzehnt vor der bürgerlichen Umgestaltung von 1848 wurde es lange debattiett, wie das Verhältnis zwischen der plebiszitären. modernen zentralen Verwaltung und der Verwaltungsorganisation der mittleren Ebene geregelt werden kann. Im Ständestaat wurden die Aufgaben der Verwaltung und der Rechtssprechung von den gewählten Gremien der über Autonomie verfugenden freien Städte und der Komitate wahrgenommen, unter fomieller Kontrolle der zentralen Staatsgewalt. Die damals als fortschrittlich und zeitgemäß geltende liberale Staatstheorie betrachtete als Hauptterrain für die Ausübung der Staatsgewalt die Trennung der Gesetzgebung, der .Rechtssprechung und der Verwaltung und wünschte sich den bisherigen organisatorischen Aufbau der Organisationen mit lokaler Autonomie (Komitate, Städte) zum Teil umgestalten, zum Teil einschränken. Das größte Problem bestand darin, auf welche Weise das Verhältnis der zentralen Staatsverwaltung und den sich an der Autonomie festhaltenden Gremien auf Regions-, mittlerer und lokaler Ebene so zu regeln, daß sowohl das Prinzip des Plebiszits zur Geltung kommt als auch die Durchführbarkeit der obersten Regierungsbeschlüsse gewährleistet wird. Die Gesetzgebung von 1848 hat nur die Verwalümg der Städte geregelt, die Umgestaltung der Veiwaltungsorganisation der Komitate wurde vertagt. Zwischen 1850-1866 hat die zentralistische Staatsgewalt durch die Aufhebung der Autonomie der Städte und der Komitate eine streng zenti alisierte Veiwaltung veiwirklicht, auch die frühere teiritoriale Aufteilung der Komitate wurde beseitigt, die Aufgaben der Veiwaltung und Rechtssprechung wurden voneinander getrennt, an die Spitze der territorialen Verwaltungseinheiten wurden zentral ernannte Beamte gestellt. Die verfassungsmäßige Penode mit 1867 vermochte fast ein Jahrzente lang die neue Veiwaltungssuuktur nicht auszugestalten. Zum einen war sie zum Kompromiss gezwungen zwischen den zwei grundlegenden Richtungen vor 1848, den Minicipalisten und den Zentralisten, zum andern war sie gezwungen, auf einen Großteil der früheren politischen Rolle der Komitate zu verzichten. Die Hauptforderung der Minicipalisten, die Selbstverwaltung, ist in eingeschränkem Umfang erhaltengeblieben (gewähltes Stadtparlament auf der Basis der Volksvertretung, gewähltes Verwaltungsorgan). Diese wurden aber stark eingeschränkt und die Durchführung der Gesetze und Regieiungsbeschlüsse wurde unter die Kontrolle der obersten Regieiungsb eh Orden (Ministerien) gestellt.

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