Ein Führer zur Stadtgeschicte und zum Archiv (Székesfehérvár, 2003)

DIE GESCHICHTE DES SZÉKESFEHÉRVÁRER ARCHIVS

aber der Bau wurde durch die Revolution und Freiheitskampf von 1848-49 gehemmt. 31 1827 bekam das Kapitel seine Tätigkeit als Beglaubigungsort zu­rück, so war es einfacher, nach den Akten aus den Zeiten vor der Tür­kenherrschaft zu forschen. Ein Gesetzparagraph sagte aus: „Die Ur­kunden, die einst, noch vor der Türkenherrschaft dem Székesfehérvárer Archiv gehörten, sollten jetzt dem Kapitel zurückgegeben werden, falls das Kapitel die genaue Liste darüber hervorzeigt. " 32 Gleichzeitig forschte man auch nach den Akten des ehemaligen Gesellschaftskapitels. Zahlreiche Quellen berichten über die Nachforschung der verlorengegangenen Akten, darunter ist auch die Beschreibung von Palugyai. Im Jahre 1834 zeigte der städtische Hauptanwalt die Liste der im Preßburger Kapitel gefundenen Akten hervor. Die Ratkörperschaft unterbreitete diese Liste bei der Wahlbürgerschaft aber niemand ver­suchte die Akten zurückzubekommen. 33 In dem Grundbuchamt - dem Archiv ähnlich - unterbrachte man verschiedene Wertsachen, wie Depositen aber auch gefundene Ge­genstände. Eine bedeutende Änderung war aber, daß die goldene und silberne Sachen nicht hier sondern in dem Kammeramt untergebracht werden mussten. 34 In dem Archiv gab es allmählich immer mehr Akten. 1827 wurde ein Gesetz 35 verabschiedet, nach dem alle Matrikeln (Taufen, Heirate, Tode) bei allen Konfessionen in zwei Exemplaren ausgefüllt werden sollten. Ein Exemplar ging dann am Jahresende zur Gesetzbehörde hinüber und wurde im Archiv untergebracht. Diese Exemplare muss­ten gesperrt administriert werden. Man musste um die Duplikate wei­terhin den Pfarrer bitten. Die Stadtverwaltung beschäftigte sich auch davor mit konfessio­nellen Matrikeln. Mehrmals beglaubigte sie die von anderen Amtern gewünschten Urkunden. Für die Militär beglaubigte der Magistrat die Papiere. 36 Auch der Magistrat ließ die fehlerhaften Matrikeln korrigie­ren. 37 Nach der Einführung des obigen Gesetzes gab es keine bedeu­tenden Änderungen. Die Pfarren folgten der Bestimmung nicht und unterbrachten die Duplikate der konfessionellen Matrikeln nicht im Munizipalarchiv. In dieser Frage passierte erst in den 40-er Jahren des Jahrhunderts etwas merkwürdiges, als einige Matrikeln schon zum Stadtarchiv übergingen. Die fehlenden Stücke wurden aber doch bloß

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