Császár István - Soós Viktor Attila: Der ungarische Tarsitius. Das Leben und Martyrium von János Brenner, 1931-1957 (Szombathely, 2003)

Die Ermittlung

nötig? Wir wissen aber nicht, wer sie nachträglich eingetragen hat. Die zweite Akte wurde am 22. September 1965 in der Sache von Tibor Kóczán auch vom Obersten Gericht der Ungarischen Volksrepublik ausgefertigt. Darin ist zu lesen: das Oberste Gericht bestimmte in der vor dem Komitatsgericht unter Nr. B.367/1965 laufenden Strafsache das Hauptstadtgericht, das Verfahren gegen Tibor Kóczán wegen Mordes zu vollziehen. Der Gerichtsbeschluss wurde von Ratspräsidenten Dr. Ferenc Vida, Sachbearbeiterrichterin Dr. Frau Döbröntei und Richter Dr. Gyula Tordai erlassen. An diesem Dokument wurde einiges ergänzt, durchgestrichen, korrigiert. Über die gleiche Sache wurden zwei Gerichtsbeschlüsse erlassen, aber mit ganz ver­schiedenen Inhalten. Im Laufe der Ermittlung wurde der Personalausweis von János Brenner am Bahndamm zwischen Egyházasrádóc und Kisunyom 40 km weit vom Tatort des Mordes gefunden. In der Gerichtsakte des Obersten Gerichtes heißt es: „Ferenc Tóka brachte den Personalausweis in jener Nacht mit dem Fahrrad 13 km weg zum Bahnhof von Rátót, wo er ihn auf den um 3.53 Uhr abfahrenden Zug nach Szombathely hinaufwarf. Es ist interessant, dass der Personalausweis, der 4 Stunden später 30 km weiter gefunden wurde, ganz trocken war.“ Sieben Jahre später, als Tibor Kóczán des Mordes angeklagt wurde, wurde er verdächtigt, dass er persönlich den Personalausweis aus dem Zug durch das Toilettenbecken hinauswarf. Bis heute wissen wir nichts über das wahre Schicksal des Personalausweises, wie er 40 km vom Tatort des Mordes entfernt aufgefunden werden konnte. Die Polizei konnte weiterhin nicht feststellen, wem der Knopf gehörte, der am Tatort des Mordes gefunden wurde. Am Mantel des Verdächtigten Tibor Kóczán und des Geschädigten János Brenner fehlte kein Knopf, und nicht einmal in den 102

Next

/
Oldalképek
Tartalom