Borza Tibor (szerk.): A Magyar Kereskedelmi és Vendéglátóipari Múzeum évkönyve 1982 (Budapest, Magyar Kereskedelmi és Vendéglátóipari Múzeum, 1982)

H. Szűcs Gitta: A Pesti Nagykereskedők Testülete

Gitta H. Szűcs DAS PESTER GROSSHANDLUNGS GREMIUM Der ausschließliche Großhandel war „frei", war ein von den Zunftbindungen unabhän­giger Beruf, meist aufgrund eines vom König erhaltenen Privilegs. Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts begannen die wirtschaftlichen Möglichkeiten Pests zu wachsen, immer häufiger ließen sich hier Großkaufleute nieder und traten dem sog. bürgerlichen Handelsgremium der Stadt bei, in dem man am ehesten zu einer Füh­rungsposition aufsteigen konnte. Vertreter dieser Schicht gründeten nämlich Fabriken, bauten Industrien aus und wickelten den Außenhandel ab ; sie waren Träger der im 19. Jahrhundert beginnenden kapitalistischen Entwicklung. Die Großkaufleute beschäftig­ten sich auch schon damals mit Kommis­sions-, Transport-, mit Wechsel- und sonsti­gen Bankgeschäften. In erster Linie mittels der Kapitalinvestitionen dieser Großkaufleu­te entstand 1828 auch der Handelshof auf dem Verlademarkt an der Donau, wo auch die erste ungarische Börse und die Pester Ungarische Handelsbank ihre Tore öffneten. 1840 wurden die ersten ungarischen Gesetze zur Handelsentwicklung erlassen, welche nicht nur dem Wirtschaftsleben zu freieren geschäftlichen Bahnen verhalfen, sondern auch die Schaffung einer Vereini­gung neuen Typs ermöglichten. In dem 1845 entstandenen Pester Großhandlungs Gre­mium konnte schon unabhängig von der Religion jeder Mitglied werden, der nur über einen im Handel unbescholtenen Namen und ein bestimmtes Vermögen verfügte. Die Gründer des Gremiums warden die vermö­gensten ausgetretenen Mitglieder des Bürger­lichen Handlungs Gremiums und des Israe­litischen Handlungs Gremiums. An den Administrationsarbeiten der ersten verantwortlichen ungarischen Regie­rung für den Handel erhielten die Großkauf­leute bedeutenden Anteil (Pläne zur Schaf­fung von Handelskammern etc.) Nach dem Befreiungskrieg 1848/49 führte die absolu­tistische Regierung diese Bestrebungen tatsächlich auf dem Wege der rechtlichen Regelung durch. Die Regelung der Handels­verhältnisse im Jahre 1851 mit der Provi­sorischen Gewerbeordnung und das Kaiser­liche Patent vom 20. Dezember 1859, womit eine Gewerbe-Ordnung erlassen wurde, be­rührten das Gremium der Großkaufleute nicht, da dieses schon vorher aufgrund der freien Gewerbeausübung entstanden war. An die Spitze der ungarischen Großbour­geoisie gelangte jene Gruppe der Pester Großkaufleute, die in dem Kampf Erfolge aufweisen konnten, der nach dem Ausgleich um die Aufteilung der Märkte der Öster­reichisch-Ungarischen Monarchie geführt wurde. Die Entwicklung des Großhandels zeigt sich nicht in erster Linie in der Grün­dung neuer Firmen, sondern im Wachstum der Kapitalkräfte. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts war das Gremium der Großkaufleute schon größtenteils zu einem durch Traditionen 110

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