Borza Tibor (szerk.): A Magyar Kereskedelmi és Vendéglátóipari Múzeum évkönyve 1982 (Budapest, Magyar Kereskedelmi és Vendéglátóipari Múzeum, 1982)
H. Szűcs Gitta: A Pesti Nagykereskedők Testülete
Gitta H. Szűcs DAS PESTER GROSSHANDLUNGS GREMIUM Der ausschließliche Großhandel war „frei", war ein von den Zunftbindungen unabhängiger Beruf, meist aufgrund eines vom König erhaltenen Privilegs. Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts begannen die wirtschaftlichen Möglichkeiten Pests zu wachsen, immer häufiger ließen sich hier Großkaufleute nieder und traten dem sog. bürgerlichen Handelsgremium der Stadt bei, in dem man am ehesten zu einer Führungsposition aufsteigen konnte. Vertreter dieser Schicht gründeten nämlich Fabriken, bauten Industrien aus und wickelten den Außenhandel ab ; sie waren Träger der im 19. Jahrhundert beginnenden kapitalistischen Entwicklung. Die Großkaufleute beschäftigten sich auch schon damals mit Kommissions-, Transport-, mit Wechsel- und sonstigen Bankgeschäften. In erster Linie mittels der Kapitalinvestitionen dieser Großkaufleute entstand 1828 auch der Handelshof auf dem Verlademarkt an der Donau, wo auch die erste ungarische Börse und die Pester Ungarische Handelsbank ihre Tore öffneten. 1840 wurden die ersten ungarischen Gesetze zur Handelsentwicklung erlassen, welche nicht nur dem Wirtschaftsleben zu freieren geschäftlichen Bahnen verhalfen, sondern auch die Schaffung einer Vereinigung neuen Typs ermöglichten. In dem 1845 entstandenen Pester Großhandlungs Gremium konnte schon unabhängig von der Religion jeder Mitglied werden, der nur über einen im Handel unbescholtenen Namen und ein bestimmtes Vermögen verfügte. Die Gründer des Gremiums warden die vermögensten ausgetretenen Mitglieder des Bürgerlichen Handlungs Gremiums und des Israelitischen Handlungs Gremiums. An den Administrationsarbeiten der ersten verantwortlichen ungarischen Regierung für den Handel erhielten die Großkaufleute bedeutenden Anteil (Pläne zur Schaffung von Handelskammern etc.) Nach dem Befreiungskrieg 1848/49 führte die absolutistische Regierung diese Bestrebungen tatsächlich auf dem Wege der rechtlichen Regelung durch. Die Regelung der Handelsverhältnisse im Jahre 1851 mit der Provisorischen Gewerbeordnung und das Kaiserliche Patent vom 20. Dezember 1859, womit eine Gewerbe-Ordnung erlassen wurde, berührten das Gremium der Großkaufleute nicht, da dieses schon vorher aufgrund der freien Gewerbeausübung entstanden war. An die Spitze der ungarischen Großbourgeoisie gelangte jene Gruppe der Pester Großkaufleute, die in dem Kampf Erfolge aufweisen konnten, der nach dem Ausgleich um die Aufteilung der Märkte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie geführt wurde. Die Entwicklung des Großhandels zeigt sich nicht in erster Linie in der Gründung neuer Firmen, sondern im Wachstum der Kapitalkräfte. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts war das Gremium der Großkaufleute schon größtenteils zu einem durch Traditionen 110