Bardoly István - Haris Andrea: A magyar műemlékvédelem korszakai Tanulmányok (Művészettörténet - műemlékvédelem 9. Országos Műemlékvédelmi Hivatal, 1996)

Valter Ilona: A Magyar Tudományos Akadémia Archaeologiai Bizottsága és annak működése (1858-1872)

1848 beantragte Imre Henszlmann die Errichtung eines, mit der Sache der Denkmäler betrauten archäologischen Ausschusses, doch verhinderte der Un­abhängigkeitskrieg dessen Verwirklichung. Mit einer kaiserlichen Verordnung ließ 1850 Franz Josef I. in Wien die „Cent­ral-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenkmale" entstehen, deren Wirkungskreis sich auch auf Ungarn erstreckte. Die wissenschaftliche öf­fentliche Meinung in Ungarn unterstützte die Tätigkeit der Commission. In allen Regierungsbezirken wurden Inspektoren und Korrespondenten tätig. 1858 beantragte Gusztáv Wenzel in der Akademie aufs neue die Errichtung des archäologischen Ausschusses, der noch im selben Jahr unter Vorsitz von Ágoston Kubinyi und mit Gusztáv Wenzel als Sekretär-Referent zustande kam. Mitglieder waren die vornehmsten Repräsentanten des damaligen wissenschaft­lichen Lebens. Die Kommission setzte sich die folgenden Ziele: 1. Sorge tragen für die Denkmäler der ungarischen Vergangenheit. 2. Sorge tragen für die allgemeine Al­tertumswissenschaft, sofern sie mit der Vergangenheit unseres Vaterlandes zusam­menhängt. Die Kommission gab Anregungen zu Ausgrabungen, Forschungen, ließ Fachleute auf Studienreisen schikken, gab Fachliteratur heraus. Die Glanzzeit der Kommission fiel mit der Tätigkeit von Flóris Rómer, Imre Henszlmann und Arnold Ipolyi zusammen und dauerte bis zur Errichtung der Provisorischen Denkmalkommission. Die Archäologische Kommission ließ drei bedeutende Zeitschriften er­scheinen, namentlich 1. Archäologische Mitteilungen (22 Bände); 2. Archäolo­gische Denkmäler Ungarns (Monumenta Hungáriáé Archaeologica - 1869-1888, vier Bände); 3. Archäologischer Anzeiger, gegründet durch Flóris Römer, 1869. Die Provisorische Kommission erhielt zahlreiche Meldungen, ließ Grabungen ausführen, gab denkmalpflegerische Fachratschläge und ließ Demkmäler ver­messen und abzeichnen. Sie erstellte die Gesetzvorlage zur Errichtung der Landesdenkmalkommission. Nach deren Zustandekommen beschränkte sich ihr Tätigkeitsbereich auf Bekannt­machung und wissenschafliche Bearbeitung von Denkmälern, sowie auf die Her­ausgabe der erwähnten Zeitschriften. Die Provisorische Kommission bestand in dieser Form bis 1949. Dank ihrer Tätigkeit wurden die Archive der Akademie mit bedeutenden Dokumenten der bildenden Künste bereichert. Ihr unvergänglich­es Verdienst bleibt ihr Beitrag zur Geburt der Fachwissenschaften Archäologie, Kunstgeschichte und Denkmalpflege.

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