Pamer Nóra szerk.: Gerő László nyolcvanötödik születésnapjára (Művészettörténet - műemlékvédelem 6. Országos Műemlékvédelmi Hivatal, 1994)
Alois Machatschek: Die „Ruinen von Karthago” in Schloßpark von Schönbrunn
tung sind wir in der Praxis der Denkmalpflege doch weit von solch extremen Standpunkten entfernt. Zu Recht, wie ich glaube, finden allerdings der von Riegl definierte „Alterswert" 13 , und damit die Spuren des Alters und der Vergänglichkeit, heute grundsätzlich besondere Beachtung. Diese verstärkte Hinwendung zum „Natürlichen" begegnet uns in allen Bereichen des Lebens, es handelt sich um eine allgemeine Zeiterscheinung, die in der Denkmalpflege, eben im Interesse am „Alterswert", in der eher zurückhaltenden Restaurierung ihren Ausdruck findet. Das einerseits sehr erfreuliche Interesse an den Ruinen bedeutet andererseits auch ihre Gefährdung; Ruinen erhalten neue Funktionen - die wieder scheinbar im Einklang mit Artikel 5 der Charter stehen. Der Fremdenverkehr nimmt sie in Besitz, was im allgemeinen mit mehr oder weniger störenden Eingriffen in die historische Substanz und in die überlieferte Erscheinung verbunden ist. Auch bei der „Römischen Ruine" in Schönbrunn ist dies der Fall, allerdings nur als vorübergehende ästhetische Beeinträchtigung: Seit einigen Jahren werden im Sommer vor dem romantischen Hintergrund der Ruine Mozartopern aufgeführt, die verständlicherweise umfangreiche Bühnenkonstruktionen erfordern. Diese Aufführungen erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Besuchern, vor allem bei den Touristen, weil im Sommer die bedeutenden Wiener Theater und Opernhäuser geschlossen sind. Japan soll bereits Interesse an Gastspielen des Ensembles angemeldet haben, allerdings unter dem Vorbehalt, daß die Kulissen auch die „Ruinen von Karthago" wiedergeben müßten. (Im „Plastikzeitalter" sicher ohne Schwierigkeiten zu lösen!) Doch zurück zu den Problemen der Restaurierung. Grundsätzlich wird man sich bei Ruinen, im Hinblick auf die Bewahrung des besonderen „Alterswertes", der malerischen und der emotionellen Aspekte, auf die wirklich notwendigen und zugleich möglichst unsichtbaren Maßnahmen beschränken. Die reine Sicherung und Festigung der Vorhandenen Originalsubstanz von Ruinen bereitet wohl technische, aber keine besonderen methodischen Schwierigkeiten. Diese ergeben sich erst im Zusammenhang mit der Ergänzung bzw. Rekonstruktion fehlender Teile, oder durch die Einfügung neuer Elemente in die historische Substanz, wie sie im Rahmen umfangreicher „Generalsanierungen" oder bei den sog. „Revitalisierungen" von Burgen üblich sind. Die Ruine stimuliert die Kreativität des Architekten, sie weckt den Wunsch nach „Gestaltung", dem „Dialog zwischen alt und neu". Nun, ein Dialog ist immer gut, aber er sollte möglichst in einer harmonischen Atmosphäre geführt werden, nicht den anderen niederschreiend - dies sollte auch in der Denkmalpflege gelten! Die Restaurierung einer „künstlichen" Ruine ist, vom methodischen Standpunkt betrachtet, ein Problem besonderer Art, obwohl im Prinzip auch hier ähnliche Grundsätze gelten müssen wie bei den „natürlichen". Die „Römische Ruine" in Schönbrunn wurde gezielt erbaut, um emotionelle Gefühle und Stiummungen zu Wecken, möglicherweise auch, um an die Vergänglichkeit alles Irdischen zu erinnern. Aus diesem Grunde wurde sie schon bei ihrer Errichtung mit den oben beschriebenen künstlichen Spuren des Alters und der Vergänglichkeit ausgestattet. Es ist wohl keine Frage, daß Bauherr und Architekt im zu erwartenden natürlichen Alterungsprozeß einen positiven Aspekt sehen mußten, weil dieser die Stimmungswerte ihrer „Ruine" verstärken würde. (Abb. 2.) Jeder größere Eingriff in den Prozeß der natürlichen Alterung widerspricht dieser ursprünglichen Absicht. Deshalb, und unter besonderer Beachtung des ,Alterswertes", wäre es wohl am einfachsten, sich auch im gegenständlichen Fall auf reine Sicherungsmaßnahmen zu beschränken. Aber ist eine so klare Defini-