Műemlékállományunk bővülése, új műemlékfajták (Az Egri Nyári Egyetem előadásai 1987 Eger, 1987)

Nováki Gyula: Őskori és középkori földvárak Magyarországon

GYULA KISZELY INDUSTRIE DENKMALE UND IHR SCHUTZ Die Entwicklung des Industriedenkmalschutzes in Ungarn Das erste Denkmalgesetz in Ungarn, der Gesetzartikel XXXIX. des Jahres 1881 und die Verordnungen, die darauf folgten beschützten die sachlichen Beweise, die unersetzlich und charakteristisch für die Dokumentierung unserer wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Entwicklung sind. Das bezog sich ursprünglich auf architektonische, historische, archäo­logische, bildkünstlerische Zeugnisse, die von einer hervorragenden Bedeutung waren, wie auch ähnliche Zeugnisse des Kunstgewerbes und der Volkskunde. Bei der Aufzählung fehlte leider die Bestimmung „hervorragend vond produktionshi­storischem Standpunkt aus gesehen". In den wirtschaftlichen Teil können die industrie-technischen Baulichkeiten noch aufgenommen werden, denn es ist nicht zu leugnen, daß diese als sachliche Beweise der wirtschaftlich-gesellschaftlichen Entwicklung des Landes dienen können, aber was ihren Schutz anbetrifft so wurde jahrelang nichts unternommen. Es vergingen noch lange Jahre bis man sich auch um die industriellen Denkmale kümmerte. Im Jahre 1937 hat János Köves, ein begeisterter Forstingenieur der Forstwirtschaft von Diósgyőr, für das Eisenwerk von Diósgyőr einen Plan zur Be­standbewahrung der Hüttenruine von Ujmassa ausgearbeitet, und auch zur Entwicklung der Umgebung von dieser zu ei­nem geschützten Park. Aus finanziellen und sonstigen Gründen kam es nicht zur Verwirklichung des Planes. Das was der erste Versuch ein Industriedenkmal in unserem Land zu retten. Ein charakteristischer Zug unserer sozialistischen Kultur ist, daß die engen Grenzen des Denkmalschutzes erweitert wur­den, um auch die industriehistorischen Zeugnisse einfassen zu können. Also würden auch die Industriedenkmale unter Schutz gestellt. Im Jahre 1954 hat der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik eine Verordnung über den Schutz von In­dustriedenkmalen gebracht. Auch im Weltausmass war das von einer bahnbrechenden Bedeutung, denn es wurden zum Schutz der wesentlichen technischen Zeugnisse dieselben gesetzlichen Möglichkeiten geboten wie den anderen Architek­turdenkmalen. Schon vorher, im 1951, haben die Arbeiter des Eisenwerks von Diósgyőr — an ihrer Spitze Viktor Korponai — durch den Ungarischen Verein für Bergbau und Hüttenwesen die Aufmerksamkeit der Landeszentrale für Museen und Denkmale, auf die Hüttenruine gelenkt, die nicht weit vom Hámori-Teich, im Garadna-Tal liegt und sie haben die Wiederherstellung des Denkmals vorgeschlagen. Mit Denkmal- und gesellschaftlicher Vereinigung wurden die Wiederherstellungsarbeiten im 1951 angefangen und die Inaugurierung des Denkmals fand am 18. Oktober 1982 statt. Damit fing die systematische Freile­gung der einheimischen Industriedenkmale an, sowie auch die Wiederherstellung und die Verwertung von diesen. In Europa tauchte die Industrie-Archäologie im Jahre 1950 in England auf. Der ursprüngliche Sinn, die Bedeutung und die Aufgabe war, die Freilegung der technischen Reste der industriellen Revolution, die Unterschutzstellung und die Be­wahrung von diesen. Bald aber erfolgte die Erweiterung des Begriffes, denn am Anfang handelte es sich nur um die unmit­telbaren Vorangehenden der industriellen Revolution, dann ging es zurück zum Neolitikum und dann vorwärts zu den eben ausser Betrieb gesetzten Anlagen. Das war in Übereinstimmung mit unseren Vorstellungen und damit waren wir auch ein­verstanden. Im Landesmasstab befassten wir uns zum ersten Mal mit der Frage und Zusammenfassung der Industriedenkmale im Jah­re 1974 im Ungarischen Technischen Museum. Wir haben die Immobilien zusammengestellt, die von Denkmalbedeutung, bzw. von Denkmalwert waren, wir haben den "Denkmalkataster der ungarischen Industriedenkmale" aufgestellt, es gelang uns da 300 Einheiten aufzuzählen. In diesem Kataster finden wir — unter den fast 300 Gegenständen — solche wie; Tunnel, Bergbau, Lederfabrik, Observa­torium, Damm, Glockengiesserhaus, Brücke, Blaufärberwerkstätte, Hüttenwerk, Schmiedewekstätte, Kalkbrennerei, Brunnen, Seilerei, Buchdruckerei, Gerberei, Böttcherei, Porzellanfabrik, Bierbrauerei, Seidenfabrik, Wind-, Trocken-, Walk-, Schiff-, Trett-, Wasser-, und Dampfmühlen, Viadukt, römische Strasse und Türme. Die Freilegung der Industriedenkmale wird heute schon in einer organisierten Form gemacht. Unsere Industriemuseen und auch die Allgemeinmuseen, unser Bergbau- und Hüttenwesenverein spielen mit ihren örtlichen Organen eine wesent­liche Rolle bei der Freilegung von Denkmalen. Diesen schliessen sich auch einige Komitatsorgane an. Eine besonders er­folgreiche Tätigkeit unternimmt jetzt das Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén, wo auf Grund der neueren Freilegungen das Denkmalverzeichnis des Komitats zusammengestellt und in 3 Bänden publiziert wird. Das Technische Landesmuseum publizierte im Jahre 1981 ein Buch über 80 hervorragende Zeugnisse des Industriedenk­mal-Katasters in ungarischer und englischer Sprache.

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