Magyar Műemlékvédelem 1967-1968 (Országos Műemléki Felügyelőség Kiadványai 5. Budapest, 1970)
Tanulmányok - Kriszt György: Történeti városaink rekonstrukciós problémái Pécsett és Győrben
DIE REKONSTRUKTIONSPROBLEME I ) E H EISTORISCHEN STADTKERNE PÉCS UND GY()K Das Jahr 1966 bedeutet einen wichtigen Wendepunkt für die offizielle Denkmalpflege Ungarns, denn damals wurden die historischen Stadtkerne von L3 ungarischen Städten unter Schutz gestellt. Zu diesen geschützten Stadtteilen »Gebieten mit Denkmalwert«, gehören auch die Innenstädte von Pécs und Győr. Die Bedeutung der beiden Städte wird in der Zukunft erheblich zunehmen, da sie zu regionalen Zentren entwickelt werden. Auch ihre Einwohnerzahl wird beträchtlich anwachsen. Die Erhaltung ihrer historischen Stadtkerne verlangt eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Städtebau und Denkmalpflege. Das Gebiet der Städte Pécs und Győr war schon in der Urzeit bewohnt. Zu Beginn des 1. Jh. u. Z. wurde in Transdanubien die römische Provinz Pannonién gegründet. Im Jahre 292 gliederte der Kaiser Diocletianus Pannónia inferior in zwei Teile und gründete im nördlich der Drau gelegenen Teil eine selbständige Provinz, mit Sopianae, dem heutigen Pécs, als Residenz. Die Ursiedlung von Győr, das von den Kelten gegründete Arrabona, entwickelte sich nach dem Auftreten der Römer zu einer bedeutenden Handelsstadt. Nach dem allmählichen Verfall des römischen Imperiums waren beide Siedlungen kontinuierlich von germanischen, awarischen und später von slawischen Stämmen bewohnt. Die Imgarn der Landnahmezeit nahmen die geographischen und den Handed begünstigenden Gegebenheiten dieser Gebiete wahr, und sie gründeten an beiden Orten ständige Siedlungen. Zur Zeit der ungarischen Staatsgründung, in der ersten Hallte des 11. Jh., wurden Pécs und Győr zu bischöflichen Residenzen. Bald wurden die Kathedralen und die ersten Vorgängerbauten der heutigen Bischofspaläste der beiden Städte errichtet. Die bischöflichen Residenzen entwickelte man zu Festungen, die von Burgmauern umschlossen waren. Im 14. und 15. Jh. umgab man auch die um die Bischofsburgen entstandenen Städte mit Mauern. Die Stadtmauern determinierten für lange Zeit die Siedlungsgebiete. Die heute unter Schutz gestellten Stadtkerne hatten sich innerhalb dieser Mauern herausgebildet. Bei dem im 19. Jh. einsetzenden großen Aufschwung der Industrie erwiesen sich diese Stadtkerne als zu eng und die Stadtmauern und Bollwerke wurden zum Teil abgetragen. In beiden Städten setzte eine stürmische Entwicklung ein. Nach dem zweiten Weltkrieg begann man die wertvollen Bauten der historischen Stadtkerne abzuschätzen, um auf dieser Grundlage auch ihre Rekonstruktion in Angriff zu nehmen. Die Analyse des Stadtbildes und die Untersuchung der Denkmäler von Pécs und Győr wurden im Jahre 1950/51 vollführt. Die Ergebnisse bedeuteten nicht nur für die Denkmalpflege, sondern auch für die Fachleute des Städtebaus große Hilfe. Die auf Grund der Untersuchungen begonnenen Rekonstruktionen, vorerst nur vereinzelter Denkmäler, später bereits Reiheninstandsetzungen, Sanierungen von Plätzen und Straßenbildern lenkten die Aufmerksamkeit auf den Wert der historischen Stadtkerne und auf die Notwendigkeit, sie unbedingt in ihrer Gesamtheit zu erhalten. Die Einzelheiten der Aufgaben, die sich in Verbindung mit dem Städtebau und dem Denkmalschutz der historischen Stadtkerne ergeben, wurden erst in den letzten Jahren gründlich erkannt. Heute wissen wir bereits in erster Linie auf Grund der in Buda und in Sopron ausgeführten Rekonstruktionen —, daß es nur nach wohlbegründeten, sorgfältig abgewogenen und vielseitigen Vorstudien zweckmäßig und wirtschaftlich ist, an die Lösung dieser Aufgaben heranzugehen. Ein ausführlicher Regelungsplan des gegebenen Gebietes soll vor allem fertiggestellt werden. Dieser muß die künftige Funktion des historischen Stadtkerns, seine Beziehungen zu der ganzen Stadt und sein Verkehrssvstem klarlegen. Die primäre Aufgabe besteht in der Entlastung des unter Schutz gestellten Gebiets, überdies muß aber auch die Möglichkeit zu dessen vielseitiger und farbiger Wiederbelebung, zu seiner organischen und engen Anpassung an das moderne Leben und dessen Forderungen gesichert werden. Nach der Fertigstellung des wohlbegründeten und korrekten ausführlichen Regelungsplanes - die erheblichen Schwierigkeiten dieser Aufgabe beweisen gerade die Péeser Erfahrungen —, kann die Zusammenstellung des Rekonstruktionsplanes der Denkmäler begonnen werden. Die Zielsetzung dieses Planes erfaßt die Erschließung und die Erhaltung der wertvollen Baudenkmäler, den maximalen Schutz und die Weiterentwicklung der charakteristischen Stimmungs-Effekte des Stadtbildes. Er muß sich auch auf die Rekonstruktion der einzelnen Bauten erstrecken, ihnen eine angemessene Funktion zuordnen, die erforderlichen Sanierungen und Neubauten, ferner die entsprechende Straßenpflasterung und -beleuchtung festsetzen usw. Die beiden Aufgaben lassen sieh nicht voneinander trennen, sie müssen vielmehr durch die Fachleute des Städtebaus und der Denkmalpflege in gemeinsamer Arbeit gelöst werden. Ein vollwertiges Resultat läßt sieh nur auf diese Weise erzielen, die Denkmalrekonstruktion muß auf einem wohlbegründeten, langfristigen ausführlichen städtebaulichen Regel ungsplan adäquater Konzeption beruhen. Die bereits fertiggestellten ausführlichen Regelungspläne von Győr und Pécs erfüllen u. E. diese Forderungen in jeder Hinsicht. Ihre Grundkonzeption ist identisch: die vornehm!ichste Aufgabe besteht in der Entlastung der historischen Stadtkerne. In bidden Städten ist eine intensive Entwicklung zu erwarten, denn in den kommenden zwei bis drei Jahrzehnten werden beide Städte zu regionalen Zentren umgebildet, ihre Einwohnerschaft wird sich voraussichtlich mehr als verdoppeln, ihre Industrie sieh stürmisch entwickeln. Ihre Analogie ist zugleich eigenartig und unterscheidet sie von der Problematik der anderen unter Denkmalschutz gestellten Stadtzentren. Gegenwärtig befinden sich die Zentren der beiden entwickelten Industriestädte in ihren historischen Stadtkernen, die schon jetz nur unter großen Schwierigkeiten und stockend ihrer Aufgabe gerechnet werden. Eine gemeinsame Erkenntnis besteht demnach darin, daß diese Stadtkerne die wachsenden Aufgaben künftig nicht mehr bewältigen können. Eine gemeinsame und zugleich voneinander unabhängig gewonnene Erkenntnis ist ferner, daß es unumgänglich nötig ist, neue Stadtzentren zu schaffen. In beiden Städten ist man bemüht, das neue Zentrum außerhalb des geschützten Gebietes, an dessen Grenzen auszugestalten. Diese richtiger vielleicht als Stadtzentrumerweiterung zu bezeichnende Lösung ermöglicht es, die für die anwachsenden regionalen Aufgaben erforderlichen öffentlichen Institutionen und Anlagen aus dem historischen Stadtkern zu verlegen. Die Lebensfähigkeit der unter Schutz gestellten Gebiete sowie ihre Einschaltung wird dadurch gesichert, daß die örtlichen Verwaltungs- und Kulturinstitutionen innerhalb der Grenzen dieser Territorien belassen bzw. dahin verlegt werden. In der städtebaulichen Regelung der beiden Städte waren also eigenartige, von der Regelung der anderen Städte notwendigerweise abweichende Konzeptionen entstanden, deren Herausbildung durch den oben beschriebenen Entwicklungsvorgang gefördert wurde, und deren baldige Verwirklichung das bedeutsamste Beispiel eines fruchtbringenden Zusammenwirkens zwischen den Fachleuten des Städtebaus und des Denkmalschutzes in Ungarn liefern wird. Der ausführliche Regelungsplan der Stadt Győr wurde im Jahre 1961 fertiggestellt. Entwurf: Tamás Fátay, Győrer Konstruktionsbüro des Ministeriums für Bauwesen. Der ausführliche Regelungsplan der Stadt Pécs wurde im Jahre 1967 beendet. Entwurf: Balázs Gerő, Pécser Konstruktionsbüro des Ministeriums für Bauwesen,