Magyar Műemlékvédelem 1963-1966 (Országos Műemléki Felügyelőség Kiadványai 4. Budapest, 1960)
Tanulmányok - Román András: Műemlékvédelem és városrendezés
írja, természetesen nem C kategóriájú kőművesmesterek, hanem állami tervező vállalatok tervei alapján. A védelem ilyen értelmezése tulajdonképpen az illető műemléki jelentőségű terület rekonstrukciójának fogható fel, némileg hasonlatos a műemléki városközpontok rekonstrukciójához. A népi építészeti együttesek megóvásának hatékonyabbá tétele nem jelentheti az egyes, kiemelkedő értékű emlékek egyedi védelmének elhanyagolását. Ez azonban — a helyszínen helyreállításra kerülő műemlékek új funkciójának meghatározását kivéve a településrendezéssel kevéssé összefüggő kérdés, így e tanulmány keretében külön ismertetésre nincs szükség. Látható tehát, hogy a védett épületek fenntartásának kérdéseitől kezdve a városkép védelmén át a népi műemlékek problematikájáig, a műemlékügy és a városrendezés nem nélkülözheti a munkakapcsolatokat, az együttműködést. Bizton remélhető, hogy a megváltozott szervezeti formában ez nem gyengülni, hanem elmélyülni fog. Román András DENKMALSCHUTZ UND STÄDTE "BAL' Seit 1952 gehört der Denkmalschutz in Ungarn zum Wirkungsbereich des Bauwesens und nicht, wie im allgemeinen üblich, zum Ressort des Kultusministeriums. Diesem Umstand ist zu verdanken, daß zwischen den Organen für Denkmalschutz und Städtebau keine Interessengegensätze bestehen, und daß die Fachleute der beiden Bereiche ihre Arbeit gegenseitig gut kennen und schätzen. Der Verfasser gibt eine Übersicht über die bedeutenderen Aufgaben, bei denen es auf ein Zusammenwirken der Fachleute besonders ankommt. Die Erhaltung der Bauwerke von geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung hängt von städtebaulichen und wirtschaftlichen Überlegungen ab. Vor der Entscheidung, ob ein Gebäude mit Denkmalcharakter abgetragen werden soll oder nicht, ist eine gründliche, alle Einzelheiten beachtende städtebauliche Untersuchung unerläßlich. Hierbei müssen die Ausbaumöglichkeiten des Geländes, die zukünftigen Verkehrsprobleme, die erwartete Wohnungszahl sowie das Stadtbild berücksichtigt werden. Darüber hinaus muß geklärt werden, wie weit das betreffende Gebiet und seine Umgebung mit öffentlichen .Institutionen versorgt ist und wie das unter Schutz stehende Gebäude diesbezüglich ausgenutzt werden kann. Auch die Durchgrünungsmöglichkeiten sowie die Sicherung von Parkplätzen müssen erwogen werden. Ferner darf der individuelle Denkmalswert des Bauwerks nicht außer acht gelassen werden, und zwar nicht nur sein momentaner Wert, sondern auch in Bezug auf seine künftige Umgebung. Eine eingehende Analyse des Verhältnisses der geschützten Gebäude zu den geplanten Neubauten, des ästhetischen Einfügens der Elemente des alten Stadtbildes in den neuen Rahmen, der aus dem Mengenverhältnis der alten und neuen Elemente resultierenden Wirkungen, und nicht zuletzt die wirtschaftlichen Folgen des Erhalts oder des Abbruchs der betreffenden Gebäude ist unerläßlich. An mehreren Beispielen wird es gezeigt, zu welchen Erfolgen oder Mißerfolgen die gut bzw. oberflächlich ausgeführten städtebaulichen Untersuchungen geführt hatten, ferner, daß am Ort des ohne gebührende Umsicht zum Abbruch verurteilten Bauwerks sowohl der Neubau als auch die Baulücken häufig mit einer Beeinträchtigung des Stadtbildes einhergehen. Der Schutz des Stadtbildes ist ein Grenzgebiet des Städtebaus und des Denkmalschutzes. Beim Festsetzen der Reihenfolge der Denkmalwiederherstellungen muß auch das Stadtbild in Betracht gezogen werden, damit nicht anstatt der vom Denkmalschutz herbeizuführenden positiven Wirkung durch das im verfallenen Zustand belassene Denkmal ein negativer Eindruck erweckt wird. Bei der Restaurierung hingegen muß darauf geachtet werden, keine grellen Farben zu wählen und auch die Einzelheiten eines ohnehin hervorstehenden Denkmals nicht allzu auffallend zu gestalten, damit es nicht auf Kosten seiner Umgebung ein selbständiges Leben führt. Das gleiche gilt auch in Bezug auf die an den Fassaden wiederherzustellenden Details, deren übermäßiges Betonen nicht nur die Einheit der Fassade selbst, sondern auch die des gesamten Straßenbildes gefährden kann. Der projektierende Architekt muß mit sicherem Geschmack und großer Selbstdisziplin jenes Optimum finden, das zu Lasten der historischen Wahrheit einerseits, und der Ästhetik, der P^inheit des Stadtbildes anderseits die geringsten Zugeständnisse macht. Die hervorragenden, auch international anerkannten Denkmalwiederherstellungen der letzten Jahre sollten vielleicht gerade in dieser Hinsicht am ehesten weiterentwickelt werden. Beispiele aus dem Budaer Burgviertel, der Soproner Innenstadt und aus anderen Orten liefern diesbezüglich beachtenswerte Hinweise. Die Rekonstruktion von Gebieten mit Denkmalcharakter ist ohne Einklang zwischen Denkmalschutz und Städtebau undenkbar. Die Rekonstruktionspläne sind eigentlich über die durchschnittlichen Entwürfe ins einzelne gehende Städtebaupläne, die auch Aufgaben des Denkmalschutzes umfassen. Der historische Stadtkern der Städte Sopron und Kőszeg wird schon nach diesen Prinzipien rekonstruiert, und die guten Ergebnisse lassen sich bereits ermessen. Das Problem der Ensembles der Volksarchitektur ist der Rekonstruktion von historischen Stadtzentren verwandt. Anststatt der einzelnen Konservierung der Denkmäler der Volksarchitektur widmet sich der Denkmalschutz mit steigender Intensität dem Erhalt zusammenhängender Ensembles, originaler oder wenig umgebauter Dorfteile, Straßenabschnitte, AVohn- und Wirtschaftsgebäuden. Hierbei ergeben sich verschiedene Fragen des Denkmalschutzes und der Siedlungsplanung. Als Grundlage dient wiederum der detailierte Bauplan der betreffenden Gebiete. Gegenüber der Rekonstruktion von Städten wird aber die Frage insofern erweitert, als man den einzelnen Bauernhäusern eine neue Funktion zuordnen muß, denn die ursprüngliche kann in den meisten Fällen nicht beibehalten werden. Die Rekonstruktion des Zentrums von Tihany, dieses im Hinblick auf den Tourismus bedeutsamen Dorfes, ferner von Hollókő wird bereits nach diesen Prinzipien betrieben. Auch andere gemeinsame Arbeitsbereiche des Denkmalschutzes und Städtebaus werden in der Studie erörtert, so die Prüfung der regionalen Pläne unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, ferner die Frage der Verwendung herrenloser Denkmäler oder solcher mit nichtentsprechender Funktion.