Magyar Műemlékvédelem 1963-1966 (Országos Műemléki Felügyelőség Kiadványai 4. Budapest, 1960)

Tanulmányok - Román András: Műemlékvédelem és városrendezés

írja, természetesen nem C kategóriájú kőműves­mesterek, hanem állami tervező vállalatok tervei alapján. A védelem ilyen értelmezése tulajdon­képpen az illető műemléki jelentőségű terület rekonstrukciójának fogható fel, némileg hasonla­tos a műemléki városközpontok rekonstrukciójá­hoz. A népi építészeti együttesek megóvásának haté­konyabbá tétele nem jelentheti az egyes, kiemelke­dő értékű emlékek egyedi védelmének elhanyagolá­sát. Ez azonban — a helyszínen helyreállításra kerülő műemlékek új funkciójának meghatározá­sát kivéve a településrendezéssel kevéssé összefüggő kérdés, így e tanulmány keretében kü­lön ismertetésre nincs szükség. Látható tehát, hogy a védett épületek fenntar­tásának kérdéseitől kezdve a városkép védelmén át a népi műemlékek problematikájáig, a műemlék­ügy és a városrendezés nem nélkülözheti a munka­kapcsolatokat, az együttműködést. Bizton remél­hető, hogy a megváltozott szervezeti formában ez nem gyengülni, hanem elmélyülni fog. Román András DENKMALSCHUTZ UND STÄDTE "BAL' Seit 1952 gehört der Denkmalschutz in Ungarn zum Wirkungsbereich des Bauwesens und nicht, wie im all­gemeinen üblich, zum Ressort des Kultusministeriums. Diesem Umstand ist zu verdanken, daß zwischen den Organen für Denkmalschutz und Städtebau keine Inter­essengegensätze bestehen, und daß die Fachleute der beiden Bereiche ihre Arbeit gegenseitig gut kennen und schätzen. Der Verfasser gibt eine Übersicht über die bedeutenderen Aufgaben, bei denen es auf ein Zusam­menwirken der Fachleute besonders ankommt. Die Erhaltung der Bauwerke von geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung hängt von städtebaulichen und wirtschaftlichen Überlegungen ab. Vor der Entscheidung, ob ein Gebäude mit Denkmalcharakter abgetragen wer­den soll oder nicht, ist eine gründliche, alle Einzelheiten beachtende städtebauliche Untersuchung unerläßlich. Hierbei müssen die Ausbaumöglichkeiten des Geländes, die zukünftigen Verkehrsprobleme, die erwartete Woh­nungszahl sowie das Stadtbild berücksichtigt werden. Darüber hinaus muß geklärt werden, wie weit das betreffende Gebiet und seine Umgebung mit öffentlichen .Institutionen versorgt ist und wie das unter Schutz stehende Gebäude diesbezüglich ausgenutzt werden kann. Auch die Durchgrünungsmöglichkeiten sowie die Siche­rung von Parkplätzen müssen erwogen werden. Ferner darf der individuelle Denkmalswert des Bauwerks nicht außer acht gelassen werden, und zwar nicht nur sein momentaner Wert, sondern auch in Bezug auf seine künftige Umgebung. Eine eingehende Analyse des Ver­hältnisses der geschützten Gebäude zu den geplanten Neu­bauten, des ästhetischen Einfügens der Elemente des al­ten Stadtbildes in den neuen Rahmen, der aus dem Men­genverhältnis der alten und neuen Elemente resultierenden Wirkungen, und nicht zuletzt die wirtschaftlichen Fol­gen des Erhalts oder des Abbruchs der betreffenden Gebäude ist unerläßlich. An mehreren Beispielen wird es gezeigt, zu welchen Erfolgen oder Mißerfolgen die gut bzw. oberflächlich ausgeführten städtebaulichen Un­tersuchungen geführt hatten, ferner, daß am Ort des ohne gebührende Umsicht zum Abbruch verurteilten Bau­werks sowohl der Neubau als auch die Baulücken häufig mit einer Beeinträchtigung des Stadtbildes einhergehen. Der Schutz des Stadtbildes ist ein Grenzgebiet des Städtebaus und des Denkmalschutzes. Beim Festsetzen der Reihenfolge der Denkmalwiederherstellungen muß auch das Stadtbild in Betracht gezogen werden, damit nicht anstatt der vom Denkmalschutz herbeizuführenden positiven Wirkung durch das im verfallenen Zustand belassene Denkmal ein negativer Eindruck erweckt wird. Bei der Restaurierung hingegen muß darauf geachtet werden, keine grellen Farben zu wählen und auch die Einzelheiten eines ohnehin hervorstehenden Denkmals nicht allzu auffallend zu gestalten, damit es nicht auf Kosten seiner Umgebung ein selbständiges Leben führt. Das gleiche gilt auch in Bezug auf die an den Fassaden wiederherzustellenden Details, deren übermäßiges Be­tonen nicht nur die Einheit der Fassade selbst, sondern auch die des gesamten Straßenbildes gefährden kann. Der projektierende Architekt muß mit sicherem Ge­schmack und großer Selbstdisziplin jenes Optimum finden, das zu Lasten der historischen Wahrheit einerseits, und der Ästhetik, der P^inheit des Stadtbildes anderseits die geringsten Zugeständnisse macht. Die hervorragenden, auch international anerkannten Denkmalwiederherstel­lungen der letzten Jahre sollten vielleicht gerade in dieser Hinsicht am ehesten weiterentwickelt werden. Beispiele aus dem Budaer Burgviertel, der Soproner Innenstadt und aus anderen Orten liefern diesbezüglich beachtens­werte Hinweise. Die Rekonstruktion von Gebieten mit Denkmalcha­rakter ist ohne Einklang zwischen Denkmalschutz und Städtebau undenkbar. Die Rekonstruktionspläne sind eigentlich über die durchschnittlichen Entwürfe ins ein­zelne gehende Städtebaupläne, die auch Aufgaben des Denkmalschutzes umfassen. Der historische Stadtkern der Städte Sopron und Kőszeg wird schon nach diesen Prinzipien rekonstruiert, und die guten Ergebnisse lassen sich bereits ermessen. Das Problem der Ensembles der Volksarchitektur ist der Rekonstruktion von historischen Stadtzentren ver­wandt. Anststatt der einzelnen Konservierung der Denk­mäler der Volksarchitektur widmet sich der Denkmal­schutz mit steigender Intensität dem Erhalt zusammen­hängender Ensembles, originaler oder wenig umgebauter Dorfteile, Straßenabschnitte, AVohn- und Wirtschafts­gebäuden. Hierbei ergeben sich verschiedene Fragen des Denkmalschutzes und der Siedlungsplanung. Als Grund­lage dient wiederum der detailierte Bauplan der betref­fenden Gebiete. Gegenüber der Rekonstruktion von Städten wird aber die Frage insofern erweitert, als man den einzelnen Bauernhäusern eine neue Funktion zuordnen muß, denn die ursprüngliche kann in den meisten Fällen nicht beibehalten werden. Die Rekonstruktion des Zen­trums von Tihany, dieses im Hinblick auf den Tourismus bedeutsamen Dorfes, ferner von Hollókő wird bereits nach diesen Prinzipien betrieben. Auch andere gemeinsame Arbeitsbereiche des Denk­malschutzes und Städtebaus werden in der Studie erör­tert, so die Prüfung der regionalen Pläne unter Berück­sichtigung des Denkmalschutzes, ferner die Frage der Verwendung herrenloser Denkmäler oder solcher mit nichtentsprechender Funktion.

Next

/
Oldalképek
Tartalom