Mikulik József: A bánya- és vasipar története Dobsinán (1880) (Rudabánya, 2003)

ja auch manchen Alten, durch gewisse gute Ordnung bändige und in feiner Zucht behalte. Derentwegen haben obgedachte Personen, im Nahmen der anderen Berg- und Eysenhandlungs­Arbeiter in tiffester Demuth und Gebür gebethen und angehal­ten, ein Wohlweises Stadt-Gericht wolle ihnen eine Ehrbare Brüderschafft auff zu richten vergönnen, auch ihnen, eine Ord­nung und Richtschnur fürschreiben und schrifftlich mittheilen, wornach ein jeglicher von den Altesten an biss zum Jüngsten, sein Leben anstellen soll? Wann dann solch ihr Begehren auss zuvor darüber gehaltenen Rath, für recht und billich erachtet ma8sen Unssbewust: dass der Geist Gottes durch den Mund dess Königl. Propheten Davids nicht nur eine leibliche oder Naturliche, Sondern vielmehr eine geschlossene Brüderschaft hochrühmet, sprechende : Siehe, wie fein und lieblich ist, wen Brüder einträchtig bej' einander wohnen; ja dass durch feine und gute Ordnungen alle Lande, Städte und Leute erhalten werden ; in Ermangelung aber derer, gäntzlich zu Grunde gehen müssen, ist so wohl auss der Heiligen, alss auss der Weltlichen Schrifft zu ersehen. Haben derohalben Wir auss tragender Amptes Pflicht, oben erwehnte Berg- und Hammer-Leüte in einem so löblichen Vorhaben nicht hindern, Sondern vielmehr befördern wollen. Ertheilen demnach offt erwehnten Berg- und Hammer-Leüten TJnserm Ampte nach völlige Krafft und Frey­heit, nicht allein eine Ehrbare Brüderschafft auffzurichten, einen Zunfft-Meister Jährlichen Zuerwehlen, sondern auch das Berg­Wappen Schlägel und Eysen in ihrer Brüderschafft. Zum Zei­chen der Berg-Frey h eit. Zuführen, nicht anders, als wie es in Unserem Löbl. Berg-Stadt Topschau Anno 1326 auss milder Königlicher Gnaden, des damalig-durchleüchtigsten Hungari­schen Königs Caroli erhalten, bekommen, und bisshero mehr als in die Vierthalbhundert Jahr gebraucht haben, und annoch ge­brauchen. Beynebenst diesen, haben wir ihnen auch gewisse Ordnungen mit Consens u. Einwilligung der H. Besteller fürge­schrieben und geordnet, damit sich allesampt, die sich der Löbl. Brüderschafft einverleiben lassen, darinnen, nicht-anders, als in einem Spiegel beschauen, und dieses alles, was an ihnen greulich, abscheulich, Gott und den Menschen zu wieder scheinen wird, schön abwischen, und aller Tugend sich befleissigen sollen. Wol­len auch ernstlich, dass solche vorgeschriebene Ordnungen, in allen Clausulen und Puncten den Verstand und Buchstaben nach, wie sie v. zeichnet sind unversehrt, unverruckt, und unver­fälscht sollen bleiben, gehalten, und von einen jedweden Bruder der Brüderschaft recht practiciret werden. Die Spötter und Ver­ächter solcher Ordnungen, wird die Stadt-Obrigkeit abstraffen; die Ubertretter aber derselben sollen ihr verbrechen bey der

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