Erdészeti és Faipari Egyetem - tanácsülések, 1988
1988. november 23. egyetemi tanácsülés - Környezetfejlesztési kutatási dokumentáció 1981-1987 (A Környezetvédelmi Tanszék beszámolójának melléklete)
50 -2 12 Xhajnanh.e.nermung: Baatim.m.u.rig. ,daa-äath.atiaahaa J.-Iar.taa .dar, Xaadaahalt 1982. 1-33 p. Au.ttaa.ggah.ar.OKTH Vom Gesichtspunkt der Rekreation und der Freizeitbeschäftigung besteht eine der grundlegenden immateriellen "Dienstleistungen" der Landschaft darin, dass sie dem Menschen ein ästhetisches Erlebnis bedeutet. Die Bestimmung des Masses des gebotenen oder bietbaren ästhetischen Erlebnisses ist eine unerlässliche Aufgabe bei der Beurteilung der Eignung einer Landschaft, eines Landschaftsteiles zur Erholung^ Eine Bewertungsmethorie in Bezug auf Ästhetik muss - über das Allgemeine hin - auch speziellen Erfordernissen entsprechen:- sie soll das ästhetische Erlebnisniveau des geprüften Gebietes in Punkten, aber wenigstens in Kategorien so bestimmen, dass die Messbarkeit (Vergleichbarkeit) eindeutig durchgeführt werden kann- sie sei dazu geeignet, dass mit Hilfe von Lichtbildern und Messungen ein durchschnittlicher Fachmann entsprechender Kenntnis das Qualifizieren durchführen kann- die aufgrund der Methode durchgeführten Untersuchungen sollen die zur Erreichung des maximalen ästhetischen Viertes erforderlichen nötigen Massnahmen bestimmen- die Methode sei zur Bewertung sämtlicher Landschaftstyoen geeignet. c,C‘