Bél Mátyás: Sopron vármegye leírása I.; C sorozat 2. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2001)

TANULMÁNYOK - TÓTH GERGELY: A kézirati hagyomány

der Hist I. yy. können wir also zwischen 1726—1728, sogar eher zwischen 1726—1727 legen. Die Entstehung des Grundtextes kegt vor diesem Datum. EFK Hist. I. aaa. Die untere Grenze der Entstehung des Grundtextes der Hand­schrift (terminus post quem) ist wiederum 1726, aufgrund derselben Angaben wie im Fak der Hist. I. yy. In Bezug auf den terminus ante quem gibt die Abschrift der Kanzlei einen Anhaltspunkt. Da vor 1729 auch noch eine andere Handschrift (Hist. I. xx.) fer­tiggestekt wurde, können wk vielleicht an 1727—1728 denken. Den Zeitpunkt des Ab­schlusses der Korrekturen können wk davon nicht unterscheiden. EFK Hist. I. xx. Den Abschluß des Grundtextes kann man aufgrund der obigen Tatsachen auf das Jahr 1728 daueren, was die schon erwähnte Abschrift der Kanzlei bekräftigt. Die Zeitgrenzen des Abschlusses der Korrekturen sind schwerer zu bestim­men. Vorher wurde schon bewiesen, daß in der Handschrift gewisse Details, auf die sich die Kanzlei in ihrem Brief 1731 beruft, als Korrekturen vorkegen, also entstand die Hist. I. xx. vermutkeh früher als der am 25. April 1729 nach Wien eingeschickte Text, der demnach als Reinschrift der Hist I. xx. zu betrachten ist. Die Handschrift mußte so bis April 1729 ihre endgültige Form besitzen. Zur chronologischen Bestimmung der Verfertigung der Korrekturen könnte fol­gende Beobachtung helfen:einer nachträgkehen marginalen Bemerkung auf Foko 8 ist der See nur selten mit Eis bedeckt, aber wenn es sich einstekt, ist die zu erwartende Folge, daß der große Frost die Weinstöcke ruiniert („Aduersum est, rarius lacum glacie in­tegi. Quod si fiat, inter praesagia haberi consueuit, vitis nimiis frigoribus adustae"). Dann schreibt Bél: „quemadmodum A. MDCCXXIX. dum haec recognoscimus, euenit", d. h. „wie es im Jah­re 1729, als wk das überprüften, auch geschah". Es ist zu bedenken, worauf sich diese Daten beziehen. Auf das Zufrieren des Sees, oder auf das Zugrundegehen der Wein­stöcke? Vielleicht auf das erstere, er erörtert es nämlich später ausführlicher. 39 Ein nächstes Problem ist die Übersetzung des Satzteiles „dum haec recognoscimus" . Wenn wk es so verstehen: „bis wk dies akes überprüfen", dann bezieht es sich auf den ganzen Text. Danach also schaute Mátyás Bél die Handschrift durch, als der Neusiedler See mit Eis bedeckt war, d. h. im Winter 1729 (Januar, Februar, vieUeicht März). Das Verb ist nebenbei in dieser Bedeutung zu gebrauchen. 40 Aufgrund dessen können wk feststeken, daß der Grundtext im Jahre 1728 - nach späteren Überlegungen im März - entstand und die Korrekturen bis Anfang 1729 ver­fertigt werden konnten, doch auf jeden Fak vor April 1729. EFK Hist. I. ccc. Den Grundtext der darin befindkehen Reinschrift kann man, wenn auch nicht mit voker Sicherheit, auf das Jahr 1728 datieren. 41 Die Korrekturen erfolgten jedoch viel später, wenigstens erscheinen sie relativ spät in der Ko mita ts­beschreibung, weü man nur in der Hist. I. w. ihre Wkkung einigermaßen erfahren kann, und auch nur in den Korrekturen, die wahrscheinkch nach 1740 entstanden. Im 39 Die Fortsetzung des Textes lautet: „Lacus nimirum integer, alta glacie, ita concreuerat, vt nullibi aquarum indicium superfuit." 40 Es existiert aber eine — viel seltenere — Bedeutung des Verbs: wieder nachdenken, sich erinnern. In diesem Fall ist die richtige Ubersetzung: „so wir uns daran erinnern können", aber grammatikalisch gesehen ist es nicht tadellos. Zur ersten Auffassung tauchen auch Zweifel auf, unter anderem, warum das Verb auch in den späteren Varianten kn Präsens steht? Trotz allen gibt cs zu dieser Erklärung mehr Argumente. 41 Über den Text und seine Rolle s. später.

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