Faut Márk és Klein Menyhért krónikája 1526-1616; C sorozat, 1. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 1995)

Die Chronik

Stadt <als ein Vnmuglicb ding> , weil kein Reichtumb bei Ihnen ist <vnd nit haben >, solche Summa zu geben <em> Vnuermöglich <begern Ihnen> zu thun sei, hatt Er begert, daß mann Ihme solle 3 dörffer darfür einraummen, als Harckhaw, Wolffs vnd Mehrwisch, mit allen denselbigen Zugehörigen grundt vnd boden, welchs Der Stadt < weder > zuer Nacht oder zum fruestukh ein Bitterer bissen, wenns dahin bette sollen gedeien, gewesen were, Den inn diesem Weingartt, Ackher, Wiesen, gehöltz vnd alles Zugehöriges, wan die hotter mit sich bracht, were hinweckh kommen, dahero Bergkrecht vnd der gleichen dienst wem aufgechlagen, vnd wir inn ein solche Servitut geradten, die Ewiger Zeit nicht mehr hett können geendert werden. Das <diß aber dar zu > haben die nachkömling billich Ihren Vorfahm, so den Weg auß der Weldt gangen vnd geendert, billich alles gutts zu reden vnd zu preisen vnd dahin zu sehen, damit G(emeiner) Stadt Vnterthanen zu keinen Vntterpfanndt gesetzt werden. Endlich ist es gar zur <vnd> zum nacht beim licht, da die Keyfserliche) Commissarii nit ablasen wellen vom Hem Nadasti auß befehl Ihrer F. Durchlaucht) stat Ihr Mai(es)t(ä)t darein er sich ergeben vnd dahin verglichen, das die Stadt sich, wie vorgemelt, des Zehents begeben vnd dem h(erm) Nadasti diß 86. Jar biß auf 1602., das seint 17 Jar, geniesen <solle> zu lassen, nach außgang aber wie obbernelt etc. fallen solle. Darzu 8000 Taller (24 r —23 v ) pargeldt die Stadt Ihme zu geben auf zween Termin, dabei ist es also verblieben. Vnnd damit diese Summa bezahlt würde, Ist der Burgerschafft hierauf ein doppelte Stewer auf 2 Jar angeschlagen worden zu geben. Da hat ein Jeder müssen als baldt sein Steweraußstendt vnd wer schultig gewesen G(emeiner) Stadt zalen < müssen >, der gutte Khauff vnd reiches Weinjar that viel hiertzu, sonsten wers nit zu erschwingen gewesen, inn Aill so viel geldt erst wehrung 4000 vnd innerhalb ein Vi Jar wider 4000 zubezahlen. Darzu haben gedienet H(err) Jochimb Scholtz handelßman inn Wien, weiln hferr) Nadasti Ihme schultig, diese schuldt der Stadt geliehen. Item ein Welscher Handelßman inn Wien, sonsten zu Meylandt Wohnent, f.Stadliches geschlechts vnd die N. Herrn Sanell ehrliche fromme Welsche leut, die biß dato der Stadt nit Vngunstig, vnd alhie Ihre Teutsche Sprach gélemet;), die auch <seine> Ihre Schuldt der Stadt vbergeben vnd geborgt, dar < wider > mit hferr) Nadasti wol zufrieden gewesen. Seint also beide herm nacher von der Stadt Ehrlich wider bezahlt. Das haben wir zum schaden bekommen, das wir vnns anstadt Ihr Kaifserlichen) Maifes)tfä)t oder die Cammer, weiln Er <oder die Cammer > vnns von derselben verliehen <vns betten > solten geschützt sein worden < vnd einer Vnß zu andwortten, aber vns nit eingelassen haben. Also gehts endlich, wenn < einer > man einen inn die pech bringt, so muß Er halten vnnd arm verbleiben. (24 v )

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