Feljegyzési könyv 1492-1543; A sorozat, 3. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2006)
Prinzipien der Quellenedition
Eigennamen werden nicht immer mit einer Majuskel eingeleitet. Bei einzelnen Buchstaben kann man oft schwer oder überhaupt nicht eintscheiden, ob es sich um eine Majuskel oder eine Minuskel handelt. In solchen Fällen ist die verhältnismäßige Größe, vielmehr noch die Praxis der betreffenden Hand ausschlaggebend. 2. Die Minuskeln. Von den Minuskeln werden das sog. Schluß-s weiterhin das sog. lange V der gotischen Schrift in der Antiqua einheitlich mit V umschrieben; die Ligatur j?mit 'ß'. 3. Diakritische Zeichen. Die Schnörkel über dem gotischen dient bloß zur Unterscheidung dieses Buchstabens vom gotischen V, sie werden in der Antiqua also mit 'u', bzw. 'rí widergeben. Wenn das '«/ einen vokalischen Lautwert hat, stehen oft zwei Punkte darüber: haws 'Haus'. Das kleine e über a, o, u kann verschidene phonetische Funktionen haben. Durch flüchtige Schreibung kann dieses gehone e doppelten Strichlein ähnlich sein. In der Antiqua stehen für diese doppelten Strichlein immer zwei Punkte (also ä, ö, ü), nie zwei Strichlein, weil diese in der gotischen Schrift keine Länge bezeichnen. 4. Interpunktion. Die Interpunktion der Quellen stimmt nicht immer mit der heutigen Praxis überein. Womöglichst folgen wir in der Ausgabe der heutigen Praxis. 5. Abkürzungen. Die allgemein bekannten und häufigen lateinischen und deutschen Abkürzungen (z.B. A 0 Anno') werden ohne nähere Bezeichnung aufgelöst. Die Abkürzungen der Geldeinheiten werden beibehalten; also tal. 'talentum' oder 'talenta, den. 'denarius, denarii', fl. 'florenus, floreni' usw. Ebenso die Maßeinheiten. Ist man in der Auflösung irgendeiner Abkürzung nicht sicher, so werden die Buchstaben der Abkürzungen zwischen runden Klammern ergänzt. 6. Eigene Einschiebungen. Durchgestrichene Wörter oder Textteile werden mit eckigen Klammern [ ] gekennzeichnet. Die Auflösung der mittelalterlichen Datierungen werden zwischen runden Klammern und kursiviert mitgeteilt: {1492.04.25.). Das Ende eines Quellenblattes wird ebenfalls zwischen zwei eckigen Klammern fett angegeben: also [67]. Die leeren Blätter werden nach einem Punktstrich gezählt, also [67; 68]. 7. Fußnoten. In Fußnoten kommen die Randbemerkungen der Quelle. 8. Personen- und Sachregister. Glossar. Ist das Sachregister deutsch, so muß nach dem neuhochdeutschen Stichwort in runden Klammern auch die frühneuhochdeutsche Entsprechung aus der Quelle angegeben werden, wenn diese mit der neuhochdeutschen nicht übereinstimmt. Ist das Sachregister ungarisch, so muß nach dem ungarischen Stichwort in jedem Falle in runden Klammern die frühneuhochdeutsche Entsprechung aus der Quelle angegeben werden, damit der Benutzer die entsprechende Stelle in der Quelle finden kann. Aus Wörtern, die in der Form oder in der Bedeutung vom Neuhochdeutschen abweichen, muß ein Glossar zusammengestellt werden. 9. Einleitung. In der Einleitung soll die Quelle (z.B. ein Stadtbuch) näher beschriben, auf ihre inhaltlichen Werte hingewisen werden.