Feljegyzési könyv 1492-1543; A sorozat, 3. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2006)

Die Rolle des Gedenkbuches in der Geschichte der Odenburger Stadtverwaltung

außerstädtischen Vertreter nicht mehr gewählt, sondern von den Ratsbürgern bestimmt bzw. entsandt wurden. 15 Zu den Hauptversammlungen des Bürgertums am Tag des heiligen Markus (25. April) wurden „Gemeinbetrachtungen" aufgenommen, die bezeugen, dass dieser durch innere Spannungen belastete Wandel erst zur Mitte des 16. Jahrhunderts seine volle Entfaltung erreicht hatte. Ab dem Ende der Vierzigerjahre des 16. Jahrhunderts wurden sogar die Beistände der außerstädtischen Vierundzwanziger vom inneren Rat ernannt. 16 In der Führung der Stadtverwaltung spielten danach neuerlich die zwei Haupämter, die von Wahlberechtigten gewählten zwölf Ratsgeschworenen und die von ihnen bestimmten Vierundzwanziger die bedeutendste Rolle. Zugleich ist auch noch die „Ehrsame Gemeinde" von großer Bedeutung, deren Mitglieder das innerstädtische Bürgertum, die außerstädtischen Vierundzwanziger und deren Beistände waren. Die Zahl letzterer war auf je drei erhöht worden, wurde ab 1569 jedoch wieder auf je zwei Personen vermindert. Aus den erhalten gebliebenen Quellen läßt sich erschließen, dass die Entscheidungen in den wichtigsten Fragen jedoch - sehr im Gegensatz zu früheren Zeiten - von einem Geheimrat getroffen wurden, dessen Mitglieder der Bürgermeister, der Stadtrichter und zwei bis drei Ratsbürger waren. 17 3. Die Bedeutung des Odenburger Johanniterkonventes, die acht Jahrzehnte lang in der offiziellen Schriftlichkeit des Stadt andauerte, ist im 14. Jahrhundert zu Ende gekommen. Nachdem die städtischen Rechte anerkannt worden waren, gehörte die offizielle Schriftlichkeit schon im Verlauf des 14. Jahrhunderts zur Befugnis des Rates, gleichzeitig wurde sie auch immer vielfältiger und organisierter. Der erste Beweis für die Tätigkeit eines offiziellen Stadtschreibers stammt aus dem Jahr 1354; die frühesten Eintragungen in die zwei ältesten erhalten gebliebenen städtischen Bücher stammen aus den Neunzigerjahren des 14. Jahrhunderts. Durch die Entstehung des städtischen Kanzleiamtes wurde die Schriftlichkeit immer reicher, und ab etwa 1400 wurden zahlreiche, mit der Stadtverwaltung verbundene Tätigkeiten schriftlich festgehalten. Außer den Abrechnungen des Bürgermeisters, des Kammermeisters und des „Kirchenvaters/meisters" liegen uns aus dieser Zeit die ersten Odenburger Steuer- und Spitalsrechnungen, Getreide- und Weinzehentregister sowie Steuerlisten vor. 15 Von alldem ausführlicher: Tirnitz - Szakács 1996, 7-11. Eine Analyse über die ähnlichen Vorgänge in Wiener Neustadt: Albert Müller: Machtpositionen und Ordnungen. Zwei oder drei Bausteine zu einer Sozial­geschichte von Wiener Neustadt im Spätmittelalter. In: Sylvia Hahn - Karl Flanner (Hg.): Die Wienerische Neustadt. Handwerk, Handel und Militär in der Steinfeldstadt, Wien, 1994, 425-470, 532-542. Siehe noch Peter Csendes - Johannes Seidl (Hg.): Stadt und Prosopographie: Zur quellenmäßigen Erforschung von Personen und sozialen Gruppen in der Stadt des Spätmittelalters und der frühen Neuzeit. Linz, 2002; Wilfried Ehbrecht (Hg.): Verwaltung und Politik in Städten Mitteleuropas. Beiträge zu Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit in altständischer Zeit. Köln, 1994; Dietrich W. Poeck: Rituale det Ratswahl. Zeichen und Zetemoniell der Ratssetzung in Europa (12.-18. Jahrhundert). Köln, 2003. 16 Von alldem siehe die Bände der Gemeinbetrachtungen in den 1540er Jahten: SVL, IV. A. 1002. a. Antiquae reflexiones Communitatis Soproniensis / Gemeinbetrachtungen (Oe Lad. XXX et EE, fasc. 1., 1542-1700). 17 Tirnitz 1971, 53-79. Die Ergebnisse diser Wandlung zeigen sich in: SVL, IV. A. 1023. Musterregister, 1569.

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