Bírósági Könyv 1423-1531; A sorozat, 2. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2005)
Die Sprache des Ödenburger Gerichtsbuches (János Németh)
Altaristen einzustufen, was signifikant und systematisch (aber nicht unbedingt ausnahmslos) von der Sprache der Vorlage abweicht (in Kauf genommen, dass der Eintragende auch mehrere Vorlagen benutzt haben kann) und nicht mit abweichenden Mitteilungsabsichten motivierbar ist. Solche Unterschiede erscheinen vor allem im graphemischen, seltener im grammatischen Bereich bzw. im Stil. Im graphemischen Bereich lassen sich folgende relevante individuelle Varianten beobachten. <cz> im Anlaut (§ 529/1., 547.) — die allgemein verbreitete Variante ist <z> - in der Position von nhd. [ts], <cz> im Inlaut in der Position von nhd. [ts] (§ 565, z.B. gotzgab, gant^enn, d.h. <tz> bezeichnet — darauf lässt sich aus der heutigen Lautung folgern — offenbar einen Lautwert, ohne Rücksicht auf eventuelle Morphemgrenzen). Die dem nhd. [ts] entsprechenden seltenen Lautpositionen geben die Reverse ansonsten mit den Graphemen <tz>, <ts>, <cz>, <thz>, <z> in vielfältigen Mischungen wieder. Für nhd. [z] steht im Anlaut i.d.R. <s> (abgesehen von den scholl- Formen des Verbs 'sollen'), in § 554. aber <z> (z.B. %eyn, derzeitigen). <z> kann im Auslaut auch für nhd. [s] stehen, es ist Aus der Tabelle und der Untersuchung der Realisierungen der weiteren (durch Unterstreichung markierten) relevanten Variablen kann entnommen werden, dass am Text i.d.R. wenige Eintragende größere Änderungen (Worttilgung, Hinzufügung, Ersetzen) vornahmen; Die folgenden Einträge übernehmen die Änderungen. Die relative Häufigkeit der Veränderung der parametrischen Realisierung des unmittelbar vorangehenden Artikels seitens des Eintragenden ist in Bezug auf alle Realisierungen der untersuchten 8 Parameter (ohne Berücksichtigung der Artikel 564, 565.) 24,8%, während sie in 75,2% unverändert bleiben. Die Wahrscheinlichkeit der Veränderung der Realisation eines beliebigen Parameters im Vergleich zum unmittelbar vorangehenden Artikel ist 0.75, dies verrät aber nichts von der tatsächlichen Musterbefolgung. Einerseits ändert ein Eintragender bei einer Veränderung einer Variablenrealisierung im Vergleich zum unmittelbar vorangehenden Artikel zumindest noch eine Realisierung mit der Wahrscheinlichkeit 0.61; es gibt in der Tat Artikel (§ 531, 538, 540, 545, 547, 551, 552.), die an vielen Stellen und wesentlich von ihrem vorangehenden Artikel abweichen. Andererseits kann die'Wahrscheinlichkeit der Musterbefolgung nur dann genau berechnet werden, wenn das wirkliche Muster und nicht der unmittelbar vorangehende Artikel die Vergleichsgrundlage bddet. Am Beispiel zweier Artikel möchte ich das Verhältnis zwischen Reversen darstellen. Artikel 547. weicht in Bezug auf Parameter 5. und 6. erheblich von §. 546 ab (in Bezug auf andere Parameter von § 545.), stimmt aber mit §. 544. überein. Die Überemstimmung betrifft auch den Textzusatz, den §. 544 einführt: „Wer aber.." (§ 545. verändert den Text dieses Zusatzes, § 546. kehrt faktisch zu ihm zurück). Die enge Beziehung von § 547. zu § 544. wird auch durch seine in §. 545, 546. nicht erscheinenden relevanten graphemischen Varianten {blieb, sullen) bezeugt. Die Ähnlichkeit von §. 547. mit 544. mag damit erklärt werden, dass sie von dem gleichen Schreiber, Martinus Söner stammen. § 544. ist zudem der erste Eintrag auf der Seite (425.), wo sich auch § 547. befindet. In Bezug auf Parameter 4. § 547. erweitert den Text. Vermutlich hat auch der Schreiber von § 552. § 544. als Hdfsmittel benutzt. In der Realisierung des Parameters 1. benutzt er nämlich eine Variante, die zuvor in § 544, 546. und 547 vorkommt. In Bezug auf die Parameter 4, 5. bzw. 6. übernimmt er jedoch nicht die Varianten von § 546. und 547. Der Text der Reverse wird vier Mal wesentlich erweitert. Die erste bereits genannte Erweiterung (§ 544.) wird in den Folgeartikeln beibehalten. In § 546. erfolgt auch eine Hinzufügung ( )r Aucb verpint ich. .."), die in § 552. wieder erscheint und in § 554. (vereinfacht) beibehalten wird. § 551. steht allein mit seiner Erweiterung („Das ist mein will. .."), die (zweite) Erweiterung von § 552. („weder mitgescheft. ..") wird in § 554. beibehalten. In den folgenden zwei Jahrzehnten fehlen die deutschsprachigen Reverse. § 564. (aus dem Jahre 1504) führt einen völlig neuen Text ein, der von § 565. übernommen wird.