Bírósági Könyv 1423-1531; A sorozat, 2. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2005)

Die Sprache des Ödenburger Gerichtsbuches (János Németh)

Die Sprache des Ödenburger Gerichtsbuches János Németh Ziele der sprachlichen Analyse des Gericbtsbuches und eine Methode zum Nach­weis individuellen Sprachgebrauchs Trotz der bekannten Überlegungen zu den Kriterien der Korpusaufstellung (z.B. Fedders 1988) differenziert eine Vielzahl der Untersuchungen zu Kanzleisprachen nicht in ausrei­chendem Maße, sondern betrachtet die materielle Einheit (die Handschrift) (oder verschie­dene Handschriften bzw. ihre Teile) als eine sprachliche Einheit (z.B. Grabarek 1997, Pürain en/Ziegler 1998: 21 ff. etc.). Diesem methodischen Schritt muss eine eingehende Untersuchung vorangehen (und eingehende Textkenntnis zugrunde liegen), die 1. aufdeckt, was sich im Text als sprachlicher Fakt einstufen lässt, 1 2. was davon für die Sprache der gewählten Texteinheit und Zeit relevant ist, 3. ob sich der Text aufgrund relevanter sprach­licher Merkmale gliedern lässt, 4. ob Schreiber von Textpassagen identifizierbar sind, 5. in welcher Hinsicht die Sprache der einzelnen (sprachlich selbstständigen) Textteile oder Schreiber vergleichbar ist und welche sprachlichen Merkmale (unter Berücksichtigung der genannten Vergleichskriterien) für den gesamten Text charakteristisch sind, falls solche Merkmale überhaupt ermittelt werden können. 2 Im Übrigen lassen sich parametrische Realisierungen relevanter sprachlicher Variablen beschreiben und sie charakterisieren die Sprache des Korpus. Die obigen Schritte sind im Falle von Handschriften besonders wichtig, die nachweis­lich oder vermutlich von mehreren Schreibern geschrieben worden sind. 3 Eine solche ist das in diesem Band editierte Gerichtsbuch (im Weiteren: GB) aus Odenburg. Seine Ein­träge (Urteile, Verträge, Protokolle, Reverse) entstanden zwischen 1423 und 1531, ihre zeitliche Verteilung ist ungleichmäßig. Aus der Amtszeit des Notars Konrad Ernst (1419— 1450) stammen 72 Artikel, Hans Ziegler verdanken wir (1450-1475) 360, Hans Steck (1475-1487) 26, Hans Gugelweit (1487-1495) 15, Wolfgang Treskwitz (1515-1518) 5, Bernhard Schöckel (1495-1507) 1, Jakob Auer (1525-1537) 37 (die im Folgenden be­nutzten Abkürzungen „§ n." sind: n. Artikel zu lesen). Die übrigen Einträge stammen aus der Amtszeit von unbekannten Stadtschreibern bzw. von Altaristen. Die Schreiber nen­nen sich in den Einträgen nicht. Aufgrund vom Schriftbild können Schriftpassagen trotz aller Wahrscheinlichkeit (s. das Vorwort von Jenő Házi) nicht konkreten Schreibern zu­geordnet werden. In linguistischen Untersuchungen sind die Einträge solange als jeweils 1 Gleichzeitig muss bei jeder diachronen Korpusuntersuchung die linguistische Terminologie neu­gedacht und eventuell -geschaffen werden (s. etwa die Frage der morphemischen Gliederung der Varianten goczgab — gotzgab — gotsgab). 2 Es ist zwar anzunehmen, aber noch nachzuweisen, dass „die Vereinheitlichung der deutschen Sprache" gerade (auch) darin besteht, dass sich die für die Teiltexte der Korpora charakteristi­schen gemeinsamen sprachlichen Merkmale vermehrten. 3 Dem zu Trotz gleiten die Untersuchungen i.d.R. mit einem Satz über diese methodischen Schritte hinweg, wenn sie sie überhaupt erwähnen, vgl. Piirainen 1983 etc.

Next

/
Oldalképek
Tartalom