Bírósági Könyv 1423-1531; A sorozat, 2. kötet - Sopron Város Történeti Forrásai (Sopron, 2005)
Die Stadtbücher und das Ödenburger Gerichtsbuch (László Blazovich)
Die Stadtbücher und das Ödenburger Gerichtsbuch László Blazovich Die Rolle der Stadtbücher in der städtischen Schriftlichkeit Die städtische Schriftlichkeit tritt als Folge der Geschäftsführung der Stadtbehörde bereits in der Antike auf. Später, gleichzeitig mit der Geburt der mittelalterlichen Stadt entsteht die städtische Kanzlei. Die Entstehung der Stadtbehörde geht der der Schriftlichkeit feudaler Lokalinstanzen zeitlich voran, was nicht nur im Ausland, sondern auch in Ungarn der Fall ist. Die interne amtliche Schreibtätigkeit der Komitate setzt später ein als die der Städte. Glänzender Beweis dafür ist, dass Stadtbücher früher als Komitatsbücher angelegt werden. Die interne städtische Schriftlichkeit verbreitet sich von den weiter entwickelten südlichen und westlichen Gebieten Europas allmählich nach Osten. Nach Ungarn wird sie von den sich ansiedelnden (deutschen) Stadtbewohnern mitgebracht, die aus Erfahrung wissen, dass die Spuren geschäftlicher und rechtlicher Maßnahmen vor allem schriftlich fixiert überdauern. Die Herausbildung der externen städtischen Schriftlichkeit - i.e. der nach außen gerichteten Urkundung und Korrespondenz der Stadtbehörde — hat András Kubinyi untersucht. Diese Schriftlichkeit breitete sich vom zentralen Gebiet Ungarns (Medium regni) aus. Zwar ergibt nur die Analyse aller Ausprägungen des Schrifttums ein vollständiges Bild über die städtische Schriftlichkeit. Im Folgenden beschränke ich mich jedoch gemäß der Zielsetzung dieser Einführung auf die Untersuchung der internen Schriftlichkeit, die die gerichtliche und Verwaltungstätigkeit bzw. die Geschäftsführung des Stadtrates dokumentiert. Auf deutschem Gebiet, im Herkunftsgebiet des städtegründenden Bürgertums von Ungarn waren die ersten verschriftlichten Dokumente Grundbücher. Eines der ersten Grundbücher wurde in Köln im 12.-13. Jh. auf Pergamentrolle angefertigt. Später legte man Amtsbücher mit Papierblättern und hartem Einbanddeckel an. In Ungarn wurden demgegenüber erst die Stadtbücher (statbuch, liber avilis) angelegt. Diese werden in der Forschung als Bücher gemischten Inhalts eingestuft, denn — wie unten zu sehen ist — in ihnen sind mehrere Typen von Rechtsangelegenheiten aufgezeichnet. Da sie eine Vielzahl rechtlicher Erklärungen enthalten, nimmt András Kubinyi an, sie seien nach dem Muster der Bücher der Beglaubigungsorte (loci credibilia) angelegt worden. In diesen Sammelbänden wurden sowohl die Stadt als Gemeinschaft wie auch die Stadtbewohner als einzelne Bürger betreffende Daten aufgezeichnet. Sie enthalten die Namenliste der in der Richter- und Ratswahl erwählten Amtsträger, Rechnungen, Rechtsangelegenheiten aus dem Bereich des Privatrechts bzw. das Stadtleben regelnde Statuten und Kaufbriefe. Mit der fortschreitenden Differenzierung städtischer Verwaltungsangelegenheiten ging auch die Spezialisierung der Stadtbücher einher. Es entstehen Rechtsbücher, die die Stadtverfassung enthalten. Andere Stadtbücher schließen privat- und strafrechtliche Urteile des Stadtgerichts ein, wiederum andere sind Geschäftsbücher, Protokollbücher der Verwaltungstätigkeit des Stadtrates und anderes. 1 1 Kubinyi András: Buda város pecséthasználatának kialakulása. In: Tanulmányok Budapest Múltjából 14. (1961) 118-124; Klötzer, Wilhelm: Stadtbuch. Handwörterbuch zur Deutschen Rechts-