Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)

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nie zukommen lassen, noch geschrieben, sondern als ein vngehorsambs Kindt gegen vnns Eltern ganz vnd gar sich verzeihen thut. Also seint wir billich verursacht, ihn inn dieser vnser beider aufgerichten donation, ganz vnd gar hiemit zu prederiren vnd außzuschlissen. Doch, wann er etwas ehrlichs erlernt, vnd dessen, was der Er- barkeit nach gebüert, sich verhalten hette, so soll er bey dem vberlebenden Theil (zu hielff meiner Außstewerung, wanns vnd wie viel er jhme zu geben vermeint) Willen vnd Vollmacht, vngenöttigter, stehen, oder khunfftig seiner Verhaltung nach, durch Testament oder dergleichen Willen, Wissen zu betrewen vnd zubedenckhen. Furs Funfft, vnser Dochter Maria, so den Ehrwirttigen Herrn Michaeln Graffen Prediger des Heiligen Euagelii Christi zu Harckhaw,47 ehelichen hatt, weilln die von vnns Eltternn ehrlichen nach vnsern Vermögen, außgestewert ist worden, solle sie mit demselben der Zeitt sich begnuegen lassen. Was aber der Todtfaall jhr khunfftig von der vberlebenden Person geben wirdt, solle sie desselbigen erwartten, da sie aber hiemit nit begnügt werde, vnd sich dahin nit wolte weisen lassen, so solle der vberlebende Theil, jhr für des abgeleibten vätter- oder mütterlichen Erbgutts, für alles vnd jedes vierzig Guldjen] Reinisch pares Geldts, gegen gnugsamber Verzicht, zu völliger vnd gentzlicher Abferttigung geben vnd zugesteit werden, oder es jhr nit annemblich, dem allhieigen Spittal verfallen seinn. Furs Sechst. So solle auch vntter vnns beiden Cohnleutten der vberlebende The- ill, inn dieser vnser donation, khunfftiger Zeit nach seinen freyen Willen vnd Wol- gefallen, zu doniern oder testiren, auf was Weiß oder Weg, wem vnd wen er will, sonderlich nach Verhaltung vnserer Erben vnd Befreundten, einen vor der andern zubedenckhen, vnd seines Gefallens nach zu betrewen, hiemit beuorstehn, jedoch inn kein Weg dessjen] zuthun, verbunden sein. Schließlich, behalten wir bemelte Cohnleutt vnns hiemit beuor, diese vnsere auf- gerichte donation nach vnsers Gefallens, zuverbessern, zuendern, oder gar aufzuhe­ben. Wo aber dieß inn vnsern Leben von vnns nit beschehen thette, so solle diese inn allen seinen Puncten, vnuerruckht, volkomlich vnd crefftig sein vnd verbleiben. Zu wahrer Vrkhundt, mehrer vnd besserer Becrefftigung willen, haben wir beide Cohn­leut, die Edle vnd Ehrnueste, Fürsichtige Herrn, Herrn Joachimb Dornfeldt, Johann Fewerer, beide des Jnnern Raths alhie, dann Johann Zuanna vnd Jacob Reißinger beide Burger auch alhie, sonders Vleiß erbetten, d[as] sie diese vnsere donation, derer zwo gleichlauttendentes Jnnhalts, durch vnns schrifftlich aufgericht, welche jch Melchartt Klein für mich vnd Stadt meiner Hausfraw Barbara Willen vnd Begern mit meiner Handtschrifft vnd Pedtschadt jnnerhalb verferttigt vnnd vntterschrieben hab, dis sie bemelte Herren dise auf vnser Begern mit jhren Handtschrifften vnd gewöhnlichen Pedtschadten, verschloßnen, geferttiget, vnd jedenn Theil eine zuge- stelt, doch jhnnen vnd jhrer Verttigung vnd Handtschrifft, ohne Schaden. Dennen wie auch nach eines Theils Abgang (von den vberlebenden Theill) für jhre Bemue­47 Harka, németül: Harkau, Győr-Moson-Sopron megye, Soproni járás 43

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