Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)
Források
sten Blutsfreundschaft evangelisch lutherischer Religion, als von meines verstorbenen Bruders Johann Farkas, hinterlassenen Tochter Juliana, von meiner Schwester Judithae Farkasin, verheyratheten Stepan Berkein, von meinem verstorbenen Vetter Herrn Stephan Kutsán, und in Ermanglung deren von meinen andern Blutsfreunden und Anverwandten Farkasischer und Kutsanischer Seite, in deren Ermanglung aber auch andern, so wohl auswärtigen als auch hiesigen Oedenburgern, allerseits der evangelisch lutherischen Religion zugethanen, in Sonderheit solchen, die für tüchtig befunden werden den Armen verlassenen so genannten Windischen Leüthen in statu ecclesiastico scholastico et politico rechtschaffen zu dienen; das jährliche Interesse von den übrigen fünfhundert Gulden aber einem von den Nachkomjm] en der Frau Elisabeth Asbothin, als meiner vieljährigen Kostfrau und Wohlthäte- rin in Ermanglung dessen aber einem gebohrnen Oedenburger, allerseits der evangelisch lutherischen Religion zugethanen, in den hiesigen evangelischen Schulen fleissig studierenden, rechtschaffenen, hofnungsvollen, und from[m]en Jünglingen, jährlich zu Theil werden soll. Sollte einer von mehr erwähnten hier rechtschaffen studierenden Jünglingen meiner Blutsfreundschaft wirklich tüchtig seyn, Universitäten zu besuchen, um entweder und vorzüglich theologiae, oder auf juris und medicinae zu studieren, oder auch auf die patvarie zu gehen, so soll ihm zu diesem Ende, nach Befund der Sache und Bedürfnis, besonders in erstem Fall entweder das ganze oder halbe Interesse von den drey tausend und fünfhundert Gulden so lang gereichet und gegeben werden, bis er seine studia academica oder patvarie wirklich vollendet hat. Ich bitte den hiesigen löb [liehen] evangelischen Kirchen Convent hiénáit recht flehentlich und inständig, derselbe wolle um Gottes Ehrn, und des armen Nächsten wahren Wohlfahrt walten, diese vier tausend Gulden von meiner universal Erbin in seine gute Verwahrung nehmen, an sicherem Orte anlegen, und jederzeit recht gewissenhaft und so verwalten, damit mein Wille, und meine gute und redliche Absicht, die ich dabey habe, vollkom[m]en erfüllet und erreichtet werde. Gott wird dafür ein reicher Vergelter seyn. Eilftens, setze hiemit ein, und declarire, zu meiner wahren und ächten universal Erbin meine vieljährige Kostfrau, Frau Elisabeth Asbothin, burger [liehen] Kirsch- nermeisters Wittib allhier, ohne alle gerichtliche Spehr und Inventur, jedoch also und der Gestalt, daß sie alle vor- und nachgesezte Legata, wie auch etwa vorkom- [m]ende glaubwürdige Schulden, allein bezahlen soll. Schließlich vermache meinen Herren Testamentarii, für ihre Willfährigkeit, jedem zwey species Ducaten zu glaubwürdiger Versicherung, alles dessen habe diesen meinen lezten Willen in Gegenwart beyder Herren Gezeugen eigenhändig unterschrieben, und mit meinem gewöhnlichen Pettschaft bekräftiget. Beschehen Oedenburg den 4ten Januar[ii] 1781. Dieß ist mein lezter Wille Adam Farkas m[anu] p[ropria] 206