Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)
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ezeugtes chonlichfer] Lieb, vnnd Treuw, mein aigen thumb [liehen] 24 [Pfundtjner Weingartten in Arzgruebern, neben Herrn Geörg[en] Poch Pfarrherrn zue Mödt- wisch, zue einen praelegat frey aigethumblichen hiermit legirt vnd verschafft haben will. Ferrer, vnnd zum Viertten, verschaffe jeh mehrgedacht meiner Lieben Haußfraw, vnd meinen, mit ihr erzeugten Kindern zugleich, meinen aigenthumb [liehen] 20 [Pfundt]ner Weingartten in Greußern neben den.132 Fürß Fünffte, bescheid vnd legire jeh meiner Frauen Tochter Catharina Maria Pochin, die zween, jhr von mir bereiths vor dießem vbergebene Weingartten, frey aigenthumb [lieh] zue einem praelegat. Zum Sechsten, jst mein endlicher Will vnd Mainung, daß alle meine verhandene Schulden auß dem Gueth, richtig bezalt vnnd abgericht werden, d[as] übrige aber iedes vnd alles, wie es Nahmen haben, vnnd für mein Gueth erkennet werden mag, nichts hieruon außgenommen, verschaffe vnnd bescheide jeh, meinen hinderlaße- nen Kindern zugleich fried vnd schied[lich] vnter sie zuuertheillen, wie jeh sie dann zu meinen wahren universal-Erben, hiermit einsez vnd benennen thue. Vnd solle Krafft diß, mein älterer Sohn, H[err] Johannes Schwarz die Prioritet gegen billichen Warth, zu meinem Hauß in der Statt, neben Herrn Melchior Reißinger ligen, haben vnd dasselbe zubesizen befuegt, hingegen aber derselbe verbünd [en] sein, die jhme zum Heyrathgueth übergebene Weingartt[en] in der Thaillung zue zutragen, wie auch vorgemelt meiner Lieben Haußfraw, alß seiner Frawen Stiefmuetter, in berührtem Hauß, die herunders fordere, vnd hindere Stuben, neben den daran liegenden Cämmern, nechst Herrn Bläsy Wagnern, sampt dem Preßhauß, so lang sie meinen Nahmen trägt, zugenüeßen, vnd zuüberlassen. Wil also diß mein Tesament vnd endlichen] lezten Will[en] hiermit beschloßen, vnd einen Edlen, Ehrsamen Rath diser könig [liehen] Freystatt Öedenburg, alß Obriste Executores, höchstes Vleißes vnd vmb Gottes Willen gebetten haben, daß wollen dißen meinen lezten Willen vestiglich handthaben, daß derselbe allerdings vollzogen vnd gehalten werd[en], auch ohne männigliches Jrrung, vnd Hindernuß, kräfftig verbleiben möge. Deßen zu wahrem Vrkundt, habe jeh vorgedachte meine Herren Testamentarien gebür [liehen] Vleißes erbetten, daß sie diß mein Testament mit ihren privilegirt- vnnd gewöhn [liehen] Pedtschafften von außen verferttig[en], auch an gebür [enden] Orth bringen, vnd im Fall d[er] Noth darumben sagen- vnd bekennen woll[en] waß Recht ist. Actum Öedenburg den aylfften Maii, nach Christi vnnßeres einigen Heylanndes vnd Seligmachers allerheyligsten Geburth, jn sechzehenhundert vnd sechzigsten Jahrn. 132 Befejezetlen mondat, hiányzik a szomszédos szőlő tulajdonosának a neve. 126