Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)

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Dritten, wil jch auch nochmalß, das der jenige Heyraths Contract, welchen mein Lieber Herr vnd jch in vnser Verehelichung, mit einander] auffgericht, in seinen Würdten vnd vigorae verbleiben solle. Vierten, nach dem mein Lieber Herr vnd jch, vnsere Liebe zwe Töchter, Maria Agnes Volkhartin, vndt Anna Susanna Persin, bey jhrer Verehelichung, nach vnserm Vermögen außgesteuret, also ist mein Will vnd Meinung, das es mit den andern drey jüngern Kindtern, da sie jhre vogtbare Jahr erreichen, vnd sich mit jhren Lieben Herrn Vattern Willen verehelichen werden, allerdings gehalten, gleichmessig auß­gesteuret, vnd das jenige was die andern empfangen, gegeben werden solle. Füníften, hab jch jetztgedachten meinen zwe Töchtern mein, von meinem ersten Herrn Bartholomeo Leupoldten seejlig] vermachtes Heurathguet, vnd destwegen gethane schrifftliche Versicherung, noch vor dißem geschenkhet, solches einzubrin­gen vnd zwischen jhnen zuuertheilen, bey welchen jch es auch noch verbleiben las­se. Dahingegen aber, sollen meiner jüngeren Tochter Euphrosina, all meine Frauen Klaider, wie sie nach meinem Todt befundten werden, allein verbleiben. Sechssten, meinen zween Söhnen Jacobo vnd Johanni, verschaff jch über vorig gedachte Außsteurung, da sie and[er]st zum Studiren tüchtig vnd jhrem Lieben Herrn Vattern gehorsamblich folgen werden, jedem fünffhundert Guldten Kay[se- risch] zum Vorauß, so sie zu jhrem Studirn anwendten sollen. Sibenden, das übrige alles vnd jedes, wie das Namen haben mag, von Anligjen- den] vndt Vahrenden, verbriefft vnd vnverbriefften Schuldten, Silbergeschmeidt vnd andern, soll alles, ohn ainge gerichtliche Spörr vnd Jnuentur, meinem Lieben Herrn Johann Steiner, ohn alle Raittung, so lang er lebet verbleiben. Achten, solte aber mein Lieber Herr, sich nach seinem Belieben wider verheyrat- hen, vnd zu der änderten Ehe schreitten, so wolt jch nicht gern, das vilberürten meinen Lieben Kindern, jhr mütterlicher Erbtheil entzogen, vnd auff andere, de­nen es nicht gebüret transferirt werden solle, derowegen jch meinen Lieben Herrn freundlich] gebeten haben wil, auff solchen Fall, meinen hindterlassenen Kindern, so wier beede mit einandter erzeuget, jhr Mutterguett zu lassen, vnd nicht zugeben, das es in andere Hendte gerathe, damit sie heutt od[er] morgen meiner darbey im bessten gedenkhen khünnen. Neinten, zum Fall aber, welches doch Gott genediglich verhüetten wolle, meine Liebe Kindter vnd Enikhel alle ohne testamentliche disposition mit Todt abgehen sollten, so wil und ordtne jch hiemit, das alles das meine, wie das Namen haben müge, ainig vnd allein denen Steinerischen vnd demselben Freundtschafft, diser meines Lieben Herrn Linii, frey aigenthumblich verbleiben, vndt sie meinen Be- freundten, so sich von Ober- vndt Vnder Stäm[m]igen, genuegsamb legitimirn wer­den, jederseits mehrers nicht, als ain hundert Guldten, vndt zusam[m]en zwayhun­123

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