Dominkovits Péter: Adalékok és források a soproni evangélikus városvezető és szellemi elit 17 - 18. századi társadalomtörténeti kutatásához, végrendeletek (Sopron, 2018)

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sollennitäten die sowohl bey alhiesiger königlichen Freystatt, als auch anderstwo, da solche künftig auf eines oder des andern Todtfall fürgelegt werden möchte, vblich vnd gebraüchlig, gleich sie vonn Wordt zu Wort begriffen vnd inseriert wärenn, gültig, cröftig vnd schöffiig sein solle) durch jeziger Zeit dieser königlichen Frey Statt Oedenburg geschworren Notarium vnd Stattschreibern, inn Schriften zuuer- fassenn vnd nachuolgendter Massenn aufrichten zulassen, darbey wir es auch, zum Fall dieser vnsere donation nicht irgendts durch eine jüngere disposition cassirt vnd aufgehöbt würdte, mit Verpfändtung, cohnlicher Lieb, Threü vnd Pflicht, also gänz­lich verbleiben zu lassen, vnnß hiermit austrückhlich verobligirn vnd versprechenn. Anfänglich: wann vnnß nun der Liebe Gott, über kurz oder lang, nach seinen vätterlichen allweisen Rath vnd Willen aus diesem Jammerthal abfordern würdt, so beuehlen wir vnnsere arme Seelen inn seine heylige gnaden Händte, der tröstlichen vngezweiffelten Hoffnung er werdte sie, vmb das theüer Verdienst Jesu Christi Wil­len, inn die ewige himblische Freündt vnd Seeligkheit auf, vnd annehmen, vnnßer verstorbene Cörper aber der lieben Erden vnnser aller Muetter, christlicher Ord­nung nach zu conducirn vnd zu bestättigen. Souiel aber vnnsere zeitliche Güetter betrifft, ist erstlichen mein Mattha­eus Bardellers lezter will v[nd] Mainung, jnn Fall sich nach Schickhung Gottes zu trüege, das jch vor meiner Liebsten Haußfrau Jacobina mit Todt abginge, das zu S[ank]t Georgen Kirchen alhir funffzehen Gulden Kayjserischer] Wehrung, wie auch zum hiesiegenn Burger Spittahl vnd Lasareth jedes Orths fünff Gul­den gedachter Wehrung meine Liebste Haußfrau, als meinen hernach benant vnd eingesezte universal Erbin zu entrichten obligirt vnd schuldig seinn solle. Dann vnd fürs Ander: meinen eheleiblichenn beedenn Schwestern Rosina, vnd Catharina, verschaffe jch in paaren Geldt, jm Fall nit etwann mitler Zeit, durch ge- genwerttige oder künftige plözliche Kriegs gefahr, noch füers Noth, oder andere zustehendte Beschwär, vnd langwirige Leibes Kranckheiten jch vmb das meinige gebracht, oder gar dasselbe ein- vndt zubüessen möchte, solte oder würde jedtweder ainhundert Gulden Kayjserisch] damit sie allerdings hindann geförttigt sein vnd bleiben, vnd verners bey meiner Verlassenschafft nichts mehr zusuechen oder zube- gehrn haben sollen. Was nun über diese legat vnd Geschöfft, auch Abzahlung alles meiner glaubwür­digen Schuldten, meines aigenthumblichen Vermögens noch übrig vnd verhand- ten sein wirdt, das alles vnd jedes, wie es Namben haben mag, nichts daruon abge­sondert noch ausgenomben, es sey Jnn- oder Ausser Landts, gegenwerttiges oder zuekünffiiges, Ligend oder Vahrundtes, Geldt vnd geldtes Werth, verbrieft vnd vn- verbrieffte Schulden, legir vnd verschaffe jch meiner Liebsten Haußfrauen Jacobina, vmb dero, mir jederzeit erzaigten cohnlichen Lieb vnd threü Willen, frey, ledig vnd aigenthumblichenn, sich dessen allen, nach meinenn tödtlichen Abgang, ohne ai- nige obrigkheitliche Eingriff, Spörr, oder Inuentur würckhlichen zuundterfangen, 113

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