H. Németh István - D. Szakács Anita: Johann Wohlmuth soproni polgármester naplója 1717-1737 (Sopron, 2014)

H. Németh István: A város szolgálatában Johann Wohlmuth pályafutásának várospolitikai tényezői

Die Karriere von Johann Wohlmuth im Spiegel der Stadtpolitik fen aufzuheben — gegen die zu gierigen Ratsherren rebellierten sogar die Bauern aus Mör­bisch am See.103 Aufgrund des Vorschlags der Kommissare und entsprechend der in den anderen königlichen Freistädten forcierten Methode wollten die Ödenburger die Stadtwirt­schaft einer viel sachverständigeren, vom Bürgermeister, vom Richter und vom Magistrat unabhängigen Person anvertrauen. Wie schon oben erwähnt betrachtete die Kammer die Kontrolle über die Wirtschaft der Städte Anfang des 18. Jahrhunderts als eine Schlüsselfra­ge, für diesen Posten wollte man einen eigenen fachkundigen Beamten (sog. oeconomus) er­nennen. In Oberungarn gedachte man dies mit der Einführung des dort bis dahin nicht existierten Amtes eines Bürgermeisters zu erreichen. Dieser Beamte wäre vom Kommissar zu ernennen gewesen, eine Amtsenthebung wäre aber nur in einer sehr außerordentlichen Situation möglich gewesen.104 In Ödenburg - auch die Vorschläge von János Sigray in Be­tracht ziehend — überlegte man eine ähnliche Lösung, jedoch erst nach beinahe anderthalb Jahrzehnten. Die Verzögerung ist vielleicht auch damit zu erklären, dass lange Zeit kein Kameralkommissar mehr die Stadt Ödenburg besucht hatte, so dass man in Wien über die tatsächliche Wirtschaftslage der Stadt nicht richtig informiert war. Gemäß den Vorschlägen der Kammer hätten einerseits alle Abgaben in natura den leitenden Personen der Stadt entzogen werden müssen, und der oeconomus hätte alle diese wirtschaftlichen Funktionen erfüllen müssen. Andererseits wären die Rechnungen des Stadtökonoms separat zu führen gewesen, und man hätte solche Rubriken ausfüllen müssen, die von der sogenannten ständi­gen Stadtkommission ausgearbeitet wurden. Die von der Hofkammer vorgeschlagene wich­tigste Änderung war, dass man über jeden Wirtschaftsbereich der Stadt separate Rechnun­gen hätte führen müssen. Die Einnahmen durften für keinerlei beliebigen Zweck sofort ausgezahlt werden. Diese Maßnahmen wurden veranlasst, damit die unterschiedlichen Ein­nahmen auf kontrollierte Art in die Domestikalkasse gelangen und ebenfalls auf solche Weise die Ausgaben daraus bestritten werden konnten. Zu den Rechnungen der Kämmerer mussten spezielle und detaillierte Quittungen und Belege hinzugefügt werden, um Miss­brauch und Hinterziehungen auf ein Minimum zu reduzieren.105 Auch für ihre Aufbewah­rung und Verwaltung trugen die Kommissare Sorge: János Ferenc Péterffy schlug schon 1716 vor, an das Rathaus alsbald einen neuen Raum anzubauen, um dort sämtliche Proto­kolle und alle Unterlagen unterzubringen. Außerdem musste die Stadt einen Juristen anstel­len, der die Akten gemeinsam mit dem Notar in Ordnung halten sollten. Ebenfalls in dieser Epoche wurde die obligatorische Grundbuchführung verordnet und eingeführt, und diese war nicht allein für Ödenburg, sondern auch für seine Dörfer allgemein verbindlich.106 Die Hofkammer erwartete also eine präzise und überprüfbare Rechnungsführung von den Stadtbeamten, aber sie gab sich mit der lediglichen Überprüfung nicht zufrieden, son­dern machte anhand der Berichte der Kommissare verschiedene Vorschläge, um die Ein­nahmen der Städte weiter zu erhöhen. Im Zeichen der Professionalisierung hätten die un­terschiedlichen Steuerarten nach objektiven Kriterien, nach Klassen auferlegt werden sollen. Ebenso hätten bei der Einquartierung die Soldaten nicht nach Augenmaß, sondern gründ­lich gezählt (calculum arithmeticum) eingeteilt werden sollen, damit die Lasten gleichmäßig verteilt würden und das System nicht angreifbar wäre — denn das hätte zu Unzufriedenheit, ja sogar zum Aufruhr unter den Bürgern führen können.107 Die Rechnungen forderte man 103 Tirnitz, 1971. 65. 104 MNL OL E 23 (Litt. cam. Seep.) 4. November 1716. 105 MNL OL A 20 (Litt. cam. Hung.) 1733. Nr. 10., 1734. Nr. 4. Vgl. Nagy, 1971. 92. 106 MNL OL A 20 (Litt. cam. Hung.) 1716. Nr. 29. 107 MNL OL A 20 (Litt. cam. Hung.) 1716. Nr. 29. 57

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