H. Németh István - D. Szakács Anita: Johann Wohlmuth soproni polgármester naplója 1717-1737 (Sopron, 2014)

H. Németh István: A város szolgálatában Johann Wohlmuth pályafutásának várospolitikai tényezői

Die Karriere von Johann Wohlmuth im Spiegel der Stadtpolitik bücher wurden in jenen Jahrzehnten eingeführt. Die Behörden selbst wurden professionel­ler, ihr Rechnungswesen moderner, und eben das verlangten sie auch von den ihnen unter­stellten Städten. Die Gründung des Königlich-ungarischer Statthaltereirats 1724 trug zu deren Kontrolle noch stärker bei. Der Statthaltereirat, zusammen mit zwei Räten aus der Ungarischen Kammer, führte die Überprüfung der Stadtfinanzen streng durch:83 Bereits im darauffolgenden Jahr wurden die Rechnungen jeder Stadt mehrere Jahre zurückreichend kontrolliert. Die allgemeine Überprüfung der Stadtwirtschaft ging jedoch nur schleppend voran, da die meisten Städte nicht im Stande waren, ihre Rechnungen mangelfrei einzurei­chen.84 1733 ließ man die sogenannte ständige gemischte Stadtkommission gründen. Ihr Ziel war es, die Stadtwirtschaften noch transparenter zu machen. Zu diesem Zweck wurde ein aus 44 Punkten bestehendes, einheitliches Schema ausgearbeitet, und die Städte wurden verpflichtet, dieses auszufüllen. Nach diesem Muster fand auch die Überprüfung der Städte statt — damit die normative Stadtpolitik eingeführt werden konnte. Die Kameralbehörden mussten den Zustand, die Wirtschaftsführung und die Verwaltung der Städte anhand dieses einheitlichen Fragebogens überprüfen. All dies hatte zum Ziel, den bis dahin ad hoc getrof­fenen stadtpolitischen Maßnahmen eine professionellere, den modernen Staatsverwaltungs­theorien entsprechende Handlungsweise entgegenzustellen. Dadurch konnten die für den Staat so wichtigen Steuereinnahmen besser erfasst und geplant werden. Die städtische Kommission verfuhr tatsächlich nach dieser Regelung, revidierte sämtliche Rechnungen und begutachtete die Wirtschaften der Städte. Diese Untersuchung bot gleichzeitig auch die Möglichkeit zu einem Vergleich der Städte bzw. ihrer Wirtschaften und wies diejenigen Bereiche aus, an denen man — laut der Hofkammer — etwas ändern mussten. Nach dieser durchgeführten Kontrolle erhob sich die Kommission später zu einem Gremium, das die nach Abschluss einer jeden Restauration zusammengestellten Kommissarberichte sammelte und analysierte sowie die Beschwerden über und die Bittschriften an die Stadtverwaltung untersuchte.85 1732, bei der Restauration in Ödenburg, passte sich der Kameralbeamte Baron János Sigray an diese Richtlinien an.86 Die Professionalisierung der städtischen Ämter — staatliche Verwaltung der Stadtwirtschaft Es bedeutete einen wichtigen Schritt in Richtung einer modernen Stadtverwaltung und Stadtwirtschaft, dass die städtischen Beamten ihre Ämter nunmehr nicht mehr ehrenamt­lich, sondern mit einer wirklichen Anstellung ausübten. Das bedeutete, jeder städtische Amtsträger erhielt eine Besoldung von der Stadt, verlor aber allmählich diejenigen Privile­gien, die mit der Ehrenamtlichkeit einhergegangen waren. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts wurde nämlich den Stadtleitern (dem Bürgermeister, dem Richter und den Ratsherren) kein festes, beständiges Gehalt angewiesen. In Ödenburg genossen sie jedoch für ihre Amtszeit Steuerfreiheit. Außerdem stand ihnen Versorgung in natura (Wein, Ge­treide, Brennholz) zu bzw. war es Usus, dass die Ratsherren oder die Stadtelite, wenn sie noch irgendein Amt in der Stadtwirtschaft ausübten, ihre Entlohnung in natura aus den Einkünften der von ihnen bewirtschafteten Güter empfingen. Die königlichen Kommissare 83 Felhő-Vörös, 1961. 19-23., 157-158. 84 Nagy, 1971. 91-92.; Paulinyi, 1963. 34-35. 85 Paulinyi, 1963. 34-37.; MNL OL E 23 (Litt. cam. Seep.) 16. August 1730; ÖStA HKA HFU RN 662. Dezember 1732. fol. 333-336. 13. Dezember 1732, RN 664. März 1733. fol. 1367-1513. 22. März 1733. 86 MNL OL A 20 (Litt. cam,. Hung.) 1732. Nr. 10. Pressburg, 18. Oktober 1732. 53

Next

/
Oldalképek
Tartalom